Diskretion in der Arztpraxis: Das sollten Sie bei der Einrichtung beachten

Ob Behandlungsdetails, Krankheitsgeschichte oder Untersuchungsergebnisse: vertrauliche Informationen sollten in Ihrer Praxis und bei Ihren Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen gut aufgehoben sein. Doch die ärztliche Schweigepflicht betrifft nicht nur private Gespräche oder Unterlagen, sie erfordert auch die nötige Diskretion in allen anderen Bereichen.

Patienten und Patientinnen sollten in keinem Fall etwas mithören können, was nicht für ihre Ohren bestimmt ist. Auch Einblicke auf den Computerbildschirm oder in Unterlagen dürfen nicht möglich sein. Dafür ist nicht zuletzt die Praxiseinrichtung entscheidend.

Wie sieht die Diskretion in Ihrer Arztpraxis aus?

Im Idealfall haben Sie schon bei der ersten Einrichtung Ihrer Praxis an Diskretion gedacht und einige Maßnahmen ergriffen. Ist die letzte Renovierung schon eine Weile her, sollten Sie diese dennoch überprüfen. Wichtige Fragen sind etwa:

  • Reicht der Abstand an der Rezeption aus, um Gespräche nicht mitzubekommen?
  • Welche Informationen werden am Telefon weitergegeben und was für Vorsichtsmaßnahmen gibt es hierfür?
  • Ist das Wartezimmer vom übrigen Praxisalltag abgeschirmt?
  • Haben Sie mit Ihren Patienten und Patientinnen im Behandlungszimmer die nötige Ruhe?
  • Was könnten Sie sonst noch für Datenschutz und Schweigepflicht tun?

Am besten überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Personal, welche Punkte eventuell noch verbessert werden können. Damit Sie die ärztliche Schweigepflicht wahren, sollten einige Bereiche außerdem besonders unter die Lupe genommen werden.

Diskretion am Empfang

An Empfang oder Rezeption laufen besonders viele sensible Daten von Patienten und Patientinnen zusammen. Hier sprechen Sie über Termine, weitere Behandlungen, Rezepte oder Überweisungen. Am besten geeignet ist dafür natürlich ein eigener, abgeschlossener Raum. In modernen Praxen mit offener Raumgestaltung sollten Sie auf genug Abstand achten, sodass wartende Patienten und Patientinnen bei Gesprächen nicht mithören können.

Zusätzlich kann ein anderer Bodenbelag den Raum optisch und akustisch abgrenzen. Auch spezielle lärmschluckende Deckenplatten oder Wanddekorationen sind im Eingangsbereich gut geeignet. Sie verhindern, dass Gespräche weit in die Praxis hineinschallen und beispielsweise im Wartebereich zu hören sind.

Computerbildschirme sollten immer so ausgerichtet sein, dass sie nur von daran arbeitenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingesehen werden können. Dabei kann auch ein Sichtschutz helfen. Ist gerade niemand am Platz, verbirgt ein Bildschirmschoner eventuell offene Dateien.

Diskretion bei Patientenunterlagen und Anamnesebögen

Viele wichtige Patienteninformationen sind heute digital gespeichert und können immer dort aufgerufen werden, wo Sie diese gerade brauchen. Die meisten Praxen kommen dennoch nicht ganz ohne Papiere und Unterlagen aus. Im hektischen Alltag kommt es jedoch immer mal wieder vor, dass diese offen herumliegen oder für Unbeteiligte einsehbar sind.

Alle Praxismitarbeiter:innen sollten sich deshalb regelmäßig daran erinnern, hier besonders vorsichtig zu sein. Als zusätzliche Maßnahme können Unterlagen auch in blickdichte Mappen oder Hüllen verpackt werden. Gerade bei Anamnesebögen können Patientendaten so besser geschützt werden.

Diskretion im Wartezimmer

Ein ruhiger, abgetrennter Wartebereich ist ein wichtiger Wohlfühlfaktor für die Patienten und Patientinnen. Gleichzeitig sorgt er aber auch dafür, dass sie keine Gespräche mitbekommen. Dafür sollte er weit genug vom Empfang und Telefon entfernt sein. Gibt es eine Tür zum Wartezimmer, ist diese im Idealfall geschlossen.

Ansonsten können auch Lärmschutzwände oder Möbel den Schall dämpfen. Praxismitarbeiter:innen sollten zudem darauf achten, die Patienten bzw. Patientinnen nur mit ihrem Namen aufzurufen. Themen wie die Behandlung oder die Krankheitsgeschichte sollten sie nur in den dafür vorgesehenen Räumen oder Bereichen ansprechen. So kann niemand auf dem Flur oder im Wartezimmer mithören.

Diskretion bei Telefonaten

Telefonate sparen Ihnen und den Patienten bzw. Patientinnen viel Zeit. So können zum Beispiel schneller Termine vereinbart oder Ergebnisse mitgeteilt werden. Auch hier sollten aber natürlich möglichst keine Unbeteiligten mithören. Perfekt dafür ist ein eigener Raum, in dem Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen die Gespräche führen können. Ist das nicht möglich, sollten Sie unbedingt auf ausreichend Abstand zu anderen Patienten oder Patientinnen achten.

Zusätzlich kann ein Headset helfen, die Sprechlautstärke zu dämpfen. Manchmal bietet es sich auch an, wichtige Telefonate auf die Mittagszeit oder den Abend zu legen, wenn die Praxis geschlossen oder zumindest leerer ist.

Bei Anrufen in der Praxis sollten Sie zudem immer prüfen, ob wirklich die richtige Person am Telefon ist. Sicherheitsfragen wie nach Adresse und Geburtsdatum sind dafür ein erster Schritt. Bei sensibleren Daten, wie Untersuchungsergebnissen, können Ihre Mitarbeiter:innen auch bei der in den Unterlagen angegebenen Telefonnummer zurückrufen. Wenn diese vom Patienten bzw. der Patientin bestätigt wurde, können Sie sich sicher sein, auch wirklich mit diesem oder dieser zu sprechen.

Behandlungszimmer

Die Behandlungszimmer bieten bereits die optimalen Voraussetzungen für den Datenschutz. Schließlich sind sie meist geschlossene Räume, in denen sich nur Mitarbeiter:innen und der oder die jeweilige Patient:in aufhalten. Dennoch sollten Sie darauf achten, die Tür immer geschlossen zu halten, sodass niemand mithören kann.

Das hat auch den Vorteil, dass eventuelle Behandlungsgeräusche, etwa der Bohrer beim Zahnarzt bzw. bei der Zahnärztin, nicht nach außen dringen. Hallt es in einem Raum sehr stark oder dringen Gespräche nach draußen, sollten Sie über einen geeigneten Lärmschutz nachdenken. Dieser verringert den Schall und sorgt so für optimalen Datenschutz.

Aktualisiert am 11.08.2023.

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