Die elektronische Patientenakte (ePa)

Ordner voller Befunde, die Sie zu jedem Arzttermin mitschleppen müssen, können ab sofort der Vergangenheit angehören. Seit dem 01. Januar 2021 steht die elektronische Patientenakte, kurz ePa, allen interessierten Versicherten zur Verfügung. Bis zum 01. Juli 2021 jedoch in einer abgespeckten Version.
Wozu gibt es die ePa? Wo können Sie sie nutzen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir für Sie zusammengefasst:

Warum gibt es die elektronische Patientenakte?

Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt mit der Einführung der deutschlandweiten elektronischen Patientenakte das Ziel einer umfassenden Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die ePa soll dabei einen wichtigen Schritt darstellen, die Dokumentenflut für ÄrztInnen und PatientInnen zu verringern. Zudem soll die Dokumentation von Krankheits- und Behandlungsfakten an einem Ort dafür sorgen, das Abläufe für ÄrztInnen erleichtert werden, etwa durch die direkte Einsicht in die relevante Krankengeschichte. Nutzer der ePa sollen deshalb die Möglichkeit bekommen, genau festzulegen, welcher Behandler Zugriff auf welchen Teil der eigenen Daten bekommt. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zu ihrer individuellen Gesundheitsversorgung.

Wann wird die neue Patientenakte eingeführt und wie erhalten Sie Zugriff?

Bereits seit dem 01. Januar 2021 haben interessierte Versicherte die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Zugriff darauf erhalten Sie über eine App Ihres Versicherungsanbieters. Die Nutzung ist komplett freiwillig und an keine weiterführenden Kosten als den Krankenkassenbeitrag gebunden.

Zum Start kann die ePa jedoch nur in ausgewählten Arztpraxen genutzt werden. Erst ab dem 01.07.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Einrichtungen die neue Digitallösung anbieten.

Welche Daten können in der ePa gespeichert werden?

Welche Daten in der Patientenakte gespeichert werden, bleibt dem Nutzer selbst überlassen. Zu Beginn können jedoch noch nicht alle relevanten Gesundheitsinformationen eingetragen werden. Zum Start der ePa stehen PatientInnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Ärztliche Befunde
  • Angeordnete Therapiemaßnahmen
  • Medikationspläne
  • Arztbriefe
  • Diagnose
  • Behandlungsberichte
  • Notfalldatensätze

Ab dem kommenden Jahr soll dann ebenfalls die Speicherung von Impfausweis, Mutterpass, U-Heft der Kinder oder das Bonusheft des Zahnarztes möglich sein. Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, kann zudem die Speicherung weiterer Leistungen, etwa der Krankengymnastik, angeboten werden.

Haben Versicherte volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten?

Seitdem bekannt ist, dass die elektronische Patientenakte eingeführt wird, gibt es Diskussionen um das Einstellen der Zugriffsrechte auf die gespeicherten Daten und die Übereinstimmung der ePa mit der DSGVO. Bei der Frage nach der DSGVO-Konformität hat das Bundesverfassungsgericht in ihrem Beschluss vom 04. Januar 2021 entschieden, dass keine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte vorliegt.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte unterliegt von Beginn an der Freiwilligkeit. NutzerInnen sind somit selbst dafür verantwortlich, ob sie das neue Angebot nutzen und ihre Daten speichern wollen. Grundlage der Beschwerde war die zu Beginn fehlende Möglichkeit festzulegen, wer Zugriff auf welche Informationen hat. Diese Funktion steht erst ab dem Jahr 2022 zur Verfügung.

Wie steht es um die Speicherung und die Sicherheit der Gesundheitsdaten?

Aufgrund der Sensibilität der gespeicherten Inhalte genießt die Datensicherheit höchste Priorität. Damit die einzelnen Krankenkassen ihren Versicherten die ePa anbieten können, müssen sie eine sichere Datenspeicherung und den Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff gewährleisten. Das ist auch im Interesse der Anbieter, denn im Fall von Sicherheitslücken haften die Anbieter selbst.

Um eine Zulassung für die neue Funktion zu erhalten, müssen spezielle Testverfahren des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgreich abgeschlossen werden. Zudem werden die Daten auf Servern in Deutschland gespeichert, wodurch deutsche beziehungsweise europäische Datenschutzbestimmungen gelten.

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