Aktualisiert: 30.04.2025 | Lesezeit: 5 Minuten |
Ihre elektronische Patientenakte können Sie mit der ePA App Ihrer Krankenkasse verwalten.
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(Stand Juli 2025)
Die eine Praxis benötigt noch Ihr Röntgenbild, die nächste weiß nichts von einem gerade verschriebenen Medikament: Gerade Menschen mit Vorerkrankungen schleppen oft dicke Ordner mit Vorbefunden und Behandlungspläne mit in eine neue Arztpraxis. Dieses Problem soll die elektronische Patientenakte (ePA) lösen. Seit dem 1. Januar 2024 wird für alle gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA eingerichtet. Was genau dahintersteckt, wie Sie Ihre Daten verwalten und welche Neuerungen 2025 gelten, erfahren Sie hier.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist ein digitales Verzeichnis, in der Ihre Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden. Sie soll helfen, wichtige Informationen über Krankheitsverlauf, Diagnosen, Medikationen oder Therapien gebündelt zugänglich zu machen – für Sie selbst und für Ihre Ärzte und Ärztinnen.
Ist die Nutzung der ePA verpflichtend?
Nein. Obwohl die ePA seit Anfang 2024 für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt wird, bleibt ihre Nutzung freiwillig. Sie entscheiden, ob und welche Daten gespeichert werden. Möchten Sie die ePA gar nicht nutzen, können Sie der Datenspeicherung bei Ihrer Krankenkasse widersprechen (Opt-out-Modell).
Dafür reicht ein Widerspruchsschreiben per Mail oder per Post. Viele Krankenversicherungen bieten außerdem entsprechende Online-Formulare oder eine entsprechende Funktion in der Krankenkassen-App an.
Wichtig: Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, auch wenn Sie zuvor schon Daten in der ePA hinterlegt hatten.
Zugriff auf die ePA: So funktioniert’s
- Zugriff erhalten Sie über die App Ihrer Krankenkasse.
- Authentifizierung erfolgt sicher über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN.
- Sie bestimmen selbst, welche Arztpraxis oder Klinik auf welche Dokumente zugreifen darf (feingranulare Zugriffssteuerung).
Inzwischen bieten einige Krankenkassen auch Desktop-Anwendungen für die ePa an. Mit ihnen lassen sich die Daten auf dem PC verwalten. Das ist besonders für Menschen ohne Smartphone oder Tablet gedacht, kann aber natürlich von jedem bzw. jeder genutzt werden. Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Ihre Versichertenkarte sowie die entsprechende PIN
- ein Kartenlesegerät
- den entsprechenden Desktop-Client der Krankenkasse
Manchmal ist eine zusätzliche Identitätsprüfung per App oder SMS nötig.
Am PC können sie die gleichen Funktionen wie in der App nutzen und zum Beispiel festlegen, welche Arztpraxis welche Dokumente einsehen kann. Durch den größeren Bildschirm ist die Desktop Anwendung aber oft übersichtlicher.
Welche Daten können gespeichert werden?
In Ihrer ePA können Sie eine Vielzahl medizinischer Dokumente speichern, darunter:
- Befunde
- Diagnosen
- Arztbriefe
- Medikationspläne
- E-Rezepte
- Therapiemaßnahmen
- Notfalldatensätze
- Impfpass
- Mutterpass
- Zahnbonusheft
- U-Heft für Kinder
Darüber hinaus können Sie eigene medizinische Unterlagen oder Hinweise hochladen.
Kann ich selbst bestimmen, was in meiner elektronischen Patientenakte (ePA) steht?
Über die ePA App, können Sie Ihre Daten selbstständig verwalten. So können Sie etwa einzelne Informationen und Dateien löschen oder auch selbst Daten hinterlegen. Zudem können Sie festlegen, welche Praxis bzw. welcher Arzt oder welche Ärztin Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte bekommt.
Möchten Sie die App der Krankenkasse nicht nutzen oder benötigen Sie bei der Verwaltung Ihrer Daten Unterstützung, können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenversicherung wenden.
Wer hat alles Zugriff auf die ePA?
Ihre persönliche elektronische Patientenakte wurde von der Krankenkasse erstellt. Nach mehreren Testphasen können ab 29. April 2025 bundesweit alle Arztpraxen und Kliniken, aber auch Apotheken, Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen auf das System zugreifen. Sie müssen dafür die elektronische Gesundheitskarte, des entsprechenden Patienten bzw. der entsprechenden Patientin einlesen und eine PIN eingeben. Ab 1. Oktober 2025 sind Ärzte und Ärztinnen sogar verpflichtet, alle Daten zu hinterlegen, sofern Sie dem nicht aktiv widersprechen.
Der Zugriff ist allerdings auf wenige Tage bzw. Wochen beschränkt. Zudem können Sie selbst entscheiden, welche Praxen und Einrichtungen die ePA einsehen dürfen und welche nicht. Sagen Sie am Empfang ausdrücklich, dass die elektronische Patientenakte nicht genutzt werden soll, darf diese Praxis keinen Einblick erhalten.
Welche Vorteile bietet die ePA?
- Bessere Versorgung: Ärzte und Ärztinnen haben schneller Zugriff auf relevante Informationen.
- Weniger Papierkram: Keine Ordner mehr mit ausgedruckten Befunden.
- Individuelle Kontrolle: Sie bestimmen über Ihre Daten.
- Mehr Sicherheit: Schutz vor Datenverlust bei Umzug oder Arztwechsel.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Alle ePA-Daten werden:
- ausschließlich auf zertifizierten Servern in Deutschland gespeichert,
- nach hohen Sicherheitsstandards verschlüsselt,
- durch Zugriffsprotokolle und strenge Authentifizierung geschützt.
Die Systeme müssen von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein.
Häufige Fragen zur ePA
Wie kann ich der Nutzung der ePA widersprechen?
Sie können bei Ihrer Krankenkasse schriftlich oder über deren App der Nutzung widersprechen.
Kostet die ePA extra?
Nein. Die Nutzung der ePA ist über Ihren regulären Krankenversicherungsbeitrag abgedeckt.
Was passiert, wenn ich die App meiner Krankenkasse nicht nutze?
Ihre Daten werden nur gespeichert, wenn Sie aktiv Daten in die ePA hochladen oder Arztpraxen diese mit Ihrem Einverständnis ablegen.
Quellen
- Die ePA für alle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html, aufgerufen am 29.04.2025
- ePA für alle startet morgen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/epa-fuer-alle-startet-morgen-pm-28-04-2025.html, aufgerufen am 29.04.2025
- Lauterbachs letzter Akt als Minister: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/epa-patientenakte-100.html, aufgerufen am 29.04.2025
- ePA für alle: https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle, aufgerufen am 29.04.2025
- Elektronische Patientenakte: Einführung startet: https://www.kbv.de/html/epa.php, aufgerufen am 29.04.2025
- ePA ohne Smartphone: Elektronische Patientenakte nun auch am PC nutzbar: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/epa-ohne-smartphone-elektronische-patientenakte-nun-auch-am-pc-nutzbar-62250.html, aufgerufen am 23.07.2025.
Beitrag von 27.01.2021, aktualisiert am 23.07.2025