Wie wird CMD festgestellt? Untersuchung, Funktionsanalyse und Bildgebung erklärt
Ihr Kiefer knackt, schmerzt oder der Mund lässt sich nicht komplett öffnen? Hinter all dem kann eine CMD – eine craniomandibuläre Dysfunktion – stecken. Denn der Begriff fasst verschiedene Beschwerden und Funktionsstörrungen im Bereich der Kaumuskulatur zusammen.
Ob eine CMD vorliegt, stellt idealerweise ein(e) darauf spezialisierte(r) Zahnarzt oder Zahnärztin fest. Denn den einen Test für CMD gibt es nicht, wie Zahnarzt Dr. Philipp Schneid von Zahnärzte am Diako Augsburg - Schneid & Kollegen erklärt:
„Ein Röntgenbild, eine Bewegungsmessung oder die Kontrolle des Zusammenbisses reichen für sich allein nicht aus. Entscheidend ist die Gesamtschau: Welche Beschwerden bestehen? Seit wann treten sie auf? Welche Befunde zeigen sich an Kaumuskeln, Kiefergelenken, Zähnen und Unterkieferbewegungen? Erst danach wird entschieden, ob technische Messungen oder bildgebende Verfahren eine noch offene Frage beantworten können.“
Zahnarzt Dr. Philipp Schneid
Was bedeutet eine CMD-Diagnose?
CMD ist kein einzelnes, einheitliches Krankheitsbild. Der Begriff umfasst verschiedene Beschwerden und Funktionsstörungen im Bereich der Kaumuskulatur, der Kiefergelenke und der zugehörigen Strukturen. Dazu gehören beispielsweise
- Muskelschmerzen,
- Gelenkschmerzen,
- eingeschränkte Unterkieferbewegungen
- oder bestimmte Störungen innerhalb des Kiefergelenks.
Eine Diagnose entsteht deshalb nicht dadurch, dass eine einzelne Abweichung gefunden wird. Kiefergelenkknacken, eine ungleichmäßige Zahnstellung oder eine auffällige Bewegungskurve können auch ohne eine behandlungsbedürftige CMD vorkommen. Die Befunde müssen zu den Beschwerden und zum Untersuchungsverlauf passen. Deshalb wird CMD auch in mehreren Schritten festgestellt.
Am Anfang steht das ausführliche Anamnesegespräch
Bevor der Zahnarzt oder die Zahnärztin das Kausystem untersucht, erfragt er bzw. sie die Beschwerden und ihre Vorgeschichte. Dabei geht es unter anderem darum, wo der Schmerz auftritt, wie er sich anfühlt, wie lange er bereits besteht und ob Kauen, Sprechen, Gähnen oder weites Öffnen des Mundes ihn verändert.
Weitere wichtige Fragen können lauten:
- Lässt sich der Mund zeitweise oder dauerhaft schlechter öffnen?
- Kam es schon einmal zu einer Blockade des Unterkiefers?
- Tritt Knacken oder Reiben im Kiefergelenk auf?
- Sind die Beschwerden morgens, tagsüber oder unter Belastung stärker?
- Gab es einen Unfall, einen Schlag gegen den Unterkiefer oder eine länger dauernde Mundöffnung?
- Welche zahnärztlichen oder ärztlichen Behandlungen wurden bereits durchgeführt?
Auch Erkrankungen, Medikamente und frühere Verletzungen können für die Einordnung bedeutsam sein. Bei Kopf- und Gesichtsschmerzen muss außerdem geprüft werden, ob ein Zahn, der Zahnhalteapparat oder eine andere Erkrankung die Beschwerden erklärt.
CMD-Screening: erste Anzeichen erkennen
Um einen ersten Eindruck zu bekommen, führt der Zahnarzt oder die Zahnärztin zunächst einige einfache Tests durch. Er oder sie tastet die Kiefermuskulatur sowie das Kiefergelenk ab. Dort sucht er bzw. sie nach Schmerzpunkten. Auch die Beweglichkeit, der Zusammenbiss und die Mundöffnung werden geprüft. Diese Tests gehören zum Teil auch zu einer klinischen Funktionsanalyse. Beim CMD-Screening geht es jedoch darum, einen ersten Eindruck zu gewinnen.
Ein auffälliger Screening-Befund ist deshalb noch keine CMD-Diagnose. Er zeigt zunächst, dass eine ausführlichere klinische Funktionsanalyse sinnvoll sein kann. Ist das Screening unauffällig, bestehen aber weiterhin deutliche Beschwerden, werden die bisherigen Befunde erneut eingeordnet und gegebenenfalls andere zahnmedizinische oder medizinische Ursachen geprüft.
Klinische Funktionsanalyse: So untersucht der Zahnarzt das Kausystem
Die klinische Funktionsanalyse ist der zentrale Teil der CMD-Diagnostik. Sie untersucht das Zusammenspiel von Zähnen, Zahnhalteapparat, Kaumuskulatur, Kiefergelenken und Unterkieferbewegungen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin betrachtet die Strukturen, tastet sie ab und prüft ihre Funktion. Gelenkgeräusche können zusätzlich durch Abhören oder Tasten erfasst werden. Dafür werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Mundöffnung und Unterkieferbewegungen
Zunächst kann gemessen werden, wie weit sich der Mund aktiv und gegebenenfalls vorsichtig passiv öffnen lässt. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin beobachtet außerdem, ob der Unterkiefer beim Öffnen gerade oder seitlich abweichend geführt wird.
Auch Bewegungen nach vorn und zu beiden Seiten können untersucht werden. Dabei wird erfasst, ob die Beweglichkeit eingeschränkt ist, Schmerzen auslöst oder zeitweise blockiert. Ein einzelner Messwert wird nicht isoliert beurteilt. Entscheidend sind das Gesamtbild, die Beschwerden, Seitenunterschiede und der Bewegungsverlauf.
Untersuchung der Kiefergelenke
Die Kiefergelenke liegen unmittelbar vor den Ohren. Während der oder die Patient:in den Mund öffnet und schließt, kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin die Bewegung der Gelenkköpfe ertasten. Er oder sie prüft, ob Druck oder Bewegung Schmerzen auslösen und ob Knacken, Reiben oder eine Blockierung festzustellen sind.
Ein Gelenkgeräusch allein entscheidet nicht darüber, ob eine Behandlung nötig ist. Besonders wichtig ist, ob gleichzeitig Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder funktionelle Beeinträchtigungen bestehen.
Untersuchung der Kaumuskulatur
Die Kaumuskeln werden an festgelegten Stellen abgetastet. Dabei wird nicht nur auf eine allgemeine Druckempfindlichkeit geachtet. Diagnostisch bedeutsam kann sein, ob sich der Schmerz reproduzieren lässt, den der oder die Patient:in aus dem Alltag kennt.
Untersuchung der Zähne und des Zahnhalteapparats
Zahnschmerzen, feine Risse, Entzündungen, gelockerte Zähne oder Erkrankungen des Zahnhalteapparats können Beschwerden verursachen, die einer CMD ähneln. Deshalb gehört eine zahnmedizinische Untersuchung zur Abklärung.
Auch Abnutzungsspuren, Druckstellen und beschädigte Restaurationen können dokumentiert werden. Solche Veränderungen können Hinweise auf mechanische Belastungen geben. Sie beweisen für sich genommen jedoch nicht, dass aktuell Zähneknirschen oder Zähnepressen besteht.
Untersuchung des Zusammenbisses
Der Fachbegriff „Okklusion“ bezeichnet den Kontakt zwischen den Zähnen des Ober- und Unterkiefers. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin prüft, wie die Zähne beim Schließen sowie bei seitlichen und nach vorn gerichteten Bewegungen zusammentreffen.
Nicht jede Abweichung von einem theoretisch idealen Biss verursacht Beschwerden. Ein auffälliger Kontakt ist daher kein CMD-Beweis. Seine mögliche Bedeutung muss zusammen mit Muskeln, Gelenken, Bewegungen und Schmerzangaben beurteilt werden.
Weiterführende optionale Untersuchungen nach der klinischen Funktionsanalyse
Anamnese und klinische Funktionsanalyse reichen in vielen Fällen für die erste diagnostische Einordnung aus. Bleibt danach eine konkrete Frage offen, können optional noch zusätzliche Untersuchungen und Tests durchgeführt werden.
„Bei der CMD-Diagnostik ist für mich nicht die Zahl der eingesetzten Geräte und Tests entscheidend. Jede zusätzliche Untersuchung sollte eine konkrete Frage beantworten und die weitere Entscheidung beeinflussen.“
Zahnarzt Dr. Philipp Schneid
Manuelle Strukturanalyse: gezielte Belastungstests
Die manuelle Strukturanalyse kann eine klinische Funktionsanalyse ergänzen. Dabei werden Kaumuskeln und Kiefergelenke mit festgelegten Bewegungs-, Widerstands- und Belastungstests untersucht. Das Ziel ist, die möglicherweise beteiligte Struktur genauer einzugrenzen.
Der oder die Untersucher:in kann beispielsweise prüfen, ob Beschwerden eher bei einer Muskelanspannung, einer Kompression des Gelenks oder einer bestimmten geführten Bewegung auftreten. Dabei können bekannte Schmerzen kurzzeitig ausgelöst werden. Die Belastung sollte kontrolliert erfolgen und an die individuelle Situation angepasst werden.
Auch hier gilt: Ein provozierter Schmerz ist kein alleiniger Beweis für eine bestimmte Diagnose. Das Ergebnis wird mit den Angaben aus dem Gespräch und den übrigen Untersuchungsbefunden zusammengeführt. Eine manuelle Strukturanalyse ist zudem nicht bei jedem CMD-Verdacht erforderlich.
Elektronische Bewegungsaufzeichnung
Bei einer instrumentellen Bewegungsanalyse werden die Bewegungen des Unterkiefers mit einem elektronischen Messsystem aufgezeichnet. Aus den Aufzeichnungen lassen sich unter anderem der Bewegungsumfang, die Geschwindigkeit, die Koordination und der Verlauf einzelner Unterkieferbewegungen beurteilen.
Die instrumentelle Bewegungsanalyse kann jedoch nur zeigen, wie sich der Unterkiefer während der Messung bewegt. Eine unregelmäßige oder asymmetrische Bewegungskurve beweist deshalb für sich allein weder eine schmerzhafte Kiefergelenkerkrankung noch eine behandlungsbedürftige CMD. Die instrumentelle Bewegungsanalyse ist deshalb kein allgemeiner CMD-Test, sondern kann nur als zusätzliche Ergänzung durchgeführt werden.
Gesichtsbogen, Kieferrelationsbestimmung und Artikulator
Gesichtsbogen, Kieferrelationsbestimmung und Artikulator kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn die Lage der Kiefer und der Zusammenbiss für eine Behandlung genauer erfasst werden müssen. Soll zum Beispiel die Bisshöhe verändert werden oder ist keine stabile Bissposition mehr vorhanden, können sie die Diagnose und Behandlungsplanung unterstützen. Dabei sind nicht immer alle drei Verfahren gleichzeitig nötig. Sie können sich aber ergänzen.
- Ein Gesichtsbogen erfasst, wie der Oberkiefer zum Schädel beziehungsweise zu einer festgelegten Bezugsebene ausgerichtet ist.
- Bei der Kieferrelationsbestimmung wird festgelegt, in welcher Position Ober- und Unterkiefer zueinanderstehen.
- Der Artikulator ermöglicht es, Zahnkontakte beim Schließen sowie bestimmte Bewegungen des Unterkiefers zu simulieren.
Ob alle drei Verfahren erforderlich sind, hängt von der konkreten Behandlung ab. Gesichtsbogen, Kieferrelationsbestimmung oder Artikulator machen die CMD-Behandlung nicht automatisch effektiver. Entscheidend ist, ob die erhobenen Daten für die Planung tatsächlich benötigt werden.
Wann ist bei CMD eine Bildgebung erforderlich?
Röntgen-, DVT-, CT- oder MRT-Aufnahmen gehören nicht automatisch zu jeder CMD-Untersuchung. Entscheidend ist, welche konkrete Frage nach dem Anamnesegespräch und der klinischen Untersuchung noch offen ist.
Welche Bildgebung kann welche Fragen beantworten?
Wichtig: Kein bildgebendes Verfahren misst keine Schmerzen oder beweist für sich allein eine behandlungsbedürftige CMD. Bildbefunde müssen immer zusammen mit den Beschwerden und den Ergebnissen der klinischen Untersuchung bewertet werden.
Wann kann ein MRT des Kiefergelenks sinnvoll sein?
Die Magnetresonanztomographie, kurz MRT, stellt vor allem Weichgewebe dar. Sie kann eingesetzt werden, wenn eine konkrete Frage zur Gelenkscheibe, zu anderen Gelenkbinnenstrukturen oder zu einer Weichteilerkrankung besteht.
Vor der Untersuchung muss geklärt werden, ob Implantate, elektronische Geräte oder metallische Fremdkörper vorhanden sind und ob diese für das jeweilige MRT-System geeignet sind. Die Sicherheitsbewertung erfolgt durch die radiologische Einrichtung.
Ein Gelenkknacken allein macht nicht automatisch ein MRT erforderlich. Entscheidend ist, ob weitere Beschwerden oder klinische Befunde bestehen und ob die Aufnahme voraussichtlich eine therapeutisch relevante Frage klärt.
Wann kommen DVT oder CT infrage?
Die dentale digitale Volumentomographie, kurz DVT, erzeugt dreidimensionale Röntgenbilder und stellt vor allem Hartgewebe dar. Sie kann sinnvoll sein, wenn ein begründeter Verdacht auf eine primär knöcherne Kiefergelenkerkrankung besteht. Dazu gehören beispielsweise bestimmte degenerative Veränderungen, Verletzungen, Entwicklungsanomalien oder andere knöcherne Erkrankungen.
Für die Beurteilung der Gelenkscheibe und anderer Weichteile ist die DVT nicht geeignet. Besteht hierfür eine Bildgebungsindikation, ist das MRT vorzuziehen.
Da DVT und CT ionisierende Strahlung einsetzen, muss der erwartete diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko überwiegen.
Warum stimmen Bild und Schmerz nicht immer überein?
Bildgebung zeigt vor allem Strukturen. Schmerzen werden dadurch nicht direkt gemessen. Manche strukturellen Veränderungen bestehen ohne Beschwerden. Umgekehrt können Muskelschmerzen oder funktionelle Einschränkungen vorliegen, obwohl die Bildgebung keine eindeutige Ursache zeigt.
Ein Bildbefund darf deshalb weder isoliert zur CMD-Diagnose führen noch die Angaben der betroffenen Person ersetzen.
Welche anderen Ursachen müssen ausgeschlossen werden?
Kiefer-, Gesichts-, Zahn-, Kopf- oder Ohrenschmerzen können viele Ursachen haben. Sie deuten also nicht automatisch auf eine CMD hin. Mögliche andere Ursachen sind etwa:
- Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparats,
- Entzündungen im Mund-, Kiefer- oder HNO-Bereich,
- Verletzungen,
- Speicheldrüsenerkrankungen,
- bestimmte Kopfschmerz- und Nervenerkrankungen
- sowie entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankungen.
Deshalb sollten – ja nach Schmerzart, Begleitsymptomen und zeitlichem Verlauf - noch andere Auslöser für die Beschwerden abgeklärt werden. Dafür können auch andere medizinische Fachbereiche wie HNO-Heilkunde, Neurologie, Rheumatologie oder Schmerzmedizin einbezogen werden. Bei anhaltenden Schmerzen können außerdem psychosoziale Belastungen erfasst werden. Dies ergänzt die körperliche Diagnostik, ersetzt sie aber nicht.
Was geschieht nach der Untersuchung?
Nach der abgeschlossenen CMD-Untersuchung ist nicht zwingend eine Behandlung nötig. Zunächst sollte der Zahnarzt oder die Zahnärztin die Ergebnisse erläutern.
Mögliche Ergebnisse sind beispielsweise:
- ein klinisch plausibler muskulärer oder gelenkbezogener Befund,
- eine Auffälligkeit ohne aktuellen Behandlungsbedarf,
- ein noch unklarer Befund mit weiterem Abklärungsbedarf,
- Hinweise auf eine andere oder zusätzliche Erkrankung,
- kein Nachweis einer behandlungsbedürftigen CMD.
Eine nachvollziehbare Diagnose enthält nicht nur einen Sammelbegriff, sondern beschreibt möglichst genau die betroffenen Strukturen, Beschwerden und funktionellen Einschränkungen. Erst danach sprechen Sie gemeinsam mit dem CMD-Spezialisten oder der CMD-Spezialistin über eine mögliche Behandlung.
Was kostet die CMD-Diagnostik?
Die allgemeine Erstuntersuchung auf CMD ist bei gesetzlich Versicherten Teil der Kassenleistung. Spezielle funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nach § 28 Absatz 2 SGB V nicht regulär zur vertragszahnärztlichen Behandlung. Ein ausführliches CMD-Screening oder die Funktionsanalyse müssen also selbst bezahlt werden.
Wichtig dafür: Der Zahnarzt oder die Zahnärztin sollte Ihnen nicht nur einen klaren Kostenplan vorlegen, sondern auch erläutern, welche medizinische Fragestellungen durch die Untersuchungen geklärt werden sollen und ob es Alternativen gibt.
In manchen Fällen übernimmt aber auch eine Zahnzusatzversicherung einen Teil oder die gesamten Kosten.
Bei privat versicherten Patienten und Patientinnen hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Versicherer ab. Hier sollten Sie zuvor nachfragen, welche Untersuchungen übernommen werden.
Häufige Fragen zur CMD-Diagnose
Wie stellt ein Zahnarzt CMD fest?
Der Zahnarzt oder die Zahnärztin erfragt zunächst Art, Ort und Verlauf der Beschwerden. Danach untersucht er Kaumuskeln, Kiefergelenke, Unterkieferbewegungen, Zähne und Zusammenbiss. Erst wenn eine konkrete Frage offenbleibt, können eine instrumentelle Funktionsanalyse, eine Bildgebung oder die Mitbeurteilung durch eine andere Fachrichtung hinzukommen.
Gibt es einen eindeutigen CMD-Test?
Nein. Ein Screening kann Hinweise liefern, stellt aber noch keine abschließende Diagnose. Auch eine Bewegungsmessung oder ein Bildbefund reicht allein nicht aus. Die Diagnose ergibt sich aus der Zusammenschau von Beschwerden und klinischen Befunden sowie gegebenenfalls gezielt ausgewählten Zusatzuntersuchungen.
Ist eine CMD-Untersuchung schmerzhaft?
Die meisten Untersuchungsschritte sind nicht schmerzhaft. Das Abtasten empfindlicher Muskeln oder gezielte Belastungstests können den bekannten Schmerz vorübergehend auslösen. Dies hilft bei der diagnostischen Zuordnung, sollte aber angekündigt, kontrolliert und an die individuelle Belastbarkeit angepasst werden.
Ist bei CMD immer ein MRT erforderlich?
Nein. Ein MRT ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine konkrete Frage zur Gelenkscheibe oder zu anderen Weichteilstrukturen besteht. Bei vielen Beschwerden reichen zunächst Anamnese und klinische Untersuchung aus. Ein Kiefergelenkknacken allein begründet nicht automatisch eine MRT-Untersuchung.
Wann wird bei CMD eine DVT-Aufnahme angefertigt?
Eine DVT kann infrage kommen, wenn nach der klinischen Untersuchung ein begründeter Verdacht auf eine knöcherne Kiefergelenkerkrankung besteht. Sie ist nicht für die Darstellung der Gelenkscheibe oder der Bandstrukturen geeignet. Wegen der Röntgenstrahlung sollte es dafür eine klare Indikation geben.
Was ist der Unterschied zwischen klinischer und instrumenteller Funktionsanalyse?
Bei der klinischen Funktionsanalyse untersucht der Zahnarzt oder die Zahnärztin das Kausystem unmittelbar durch Betrachten, Abtasten, Bewegungsprüfungen und die Kontrolle der Zahnkontakte. Die instrumentelle Funktionsanalyse zeichnet ausgewählte Bewegungen oder Lagebeziehungen technisch auf. Sie ergänzt die klinische Untersuchung, ersetzt sie aber nicht.
Kann man trotz unauffälliger Bildgebung eine CMD haben?
Ja. Bildgebende Verfahren stellen vor allem anatomische Strukturen dar. Muskelschmerzen und funktionelle Beschwerden können bestehen, ohne dass eine Aufnahme eine eindeutige strukturelle Ursache zeigt. Deshalb wird ein unauffälliges Bild immer zusammen mit den Beschwerden und dem klinischen Befund bewertet.
Bedeutet Kieferknacken automatisch CMD?
Nein. Entscheidend ist, ob zusätzlich Schmerzen, Blockaden, Bewegungseinschränkungen oder andere klinisch bedeutsame Befunde bestehen. Ein Geräusch allein erlaubt weder eine sichere Diagnose noch die Entscheidung, ob eine Behandlung notwendig ist.
Übernimmt die Krankenkasse die CMD-Diagnostik?
Die allgemeine zahnärztliche Erstuntersuchung ist bei gesetzlich Versicherten Kassenleistung. Spezielle funktionsanalytische Leistungen und insbesondere aufwendige instrumentelle Vermessungen werden dagegen häufig privat berechnet. Vorab sollte geklärt werden, welche Leistung geplant ist, warum sie medizinisch sinnvoll erscheint und welche Kosten entstehen.
- S2k-Leitlinie „Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse und Kieferrelationsbestimmung": https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-017, aufgerufen am 13.08.2026
- S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“: https://register.awmf.org/assets/guidelines/083-005l_S2k_Dentale-digitale-Volumentomographie-DVT_2023-02_1.pdf, aufgerufen am 13.08.2026
- § 28 SGB V – Ärztliche und zahnärztliche Behandlung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html, aufgerufen am 13.08.2026