
„In Deutschland fehlen Organspender“ – diese Meldung lesen wir immer wieder. Eine Lösung dafür wird in der Politik heftig diskutiert. Doch wie sieht die Situation eigentlich heute aus?
Wann ist eine Organspende möglich?
Damit ein Organ oder Gewebe transplantiert werden kann, müssen Empfänger und Spender medizinisch gesehen sehr gut zueinander passen. In den meisten Fällen orientieren sich die Ärzte dafür an den individuellen Gewebemerkmalen. Manchmal sind auch andere oder zusätzliche Voraussetzungen entscheidend. Am Ende gilt: Je größer die Übereinstimmung, desto weniger bekämpft das Immunsystem das „neue“ Organ.
Zusätzlich sollte das Spenderorgan in einem guten Zustand und nicht vorbelastet sein. Auch der Empfänger muss einen möglichst guten Gesundheitszustand haben. Je nach Art der Spende sind deshalb unterschiedliche Untersuchungen möglich.
Die genannten Grundvoraussetzungen gelten für alle Spenden von Organen und Gewebe. Denn auch wenn wir unter dem Begriff in der Regel eine postmortale Organspende verstehen, gibt es drei unterschiedliche Kategorien:
Lebendorganspende
Die Lebendorganspende unterliegt strengen Richtlinien, um Organhandel zu verhindern. So kommt in Deutschland nur ein Spender infrage, der dem Empfänger persönlich nahesteht. Dieser muss außerdem volljährig und einwilligungsfähig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden.
Medizinisch gesehen sollten Lebendorganspender vollständig gesund sein und voraussichtlich keinen schweren gesundheitlichen Schaden davontragen. Eine Gefährdung – abgesehen vom Operationsrisiko – sollte ebenfalls ausgeschlossen werden können.
Neben Spender und Empfänger muss außerdem noch eine sogenannte Lebendspendenkommission den Fall prüfen und zustimmen.
In Deutschland betreffen Lebendorganspenden überwiegend Niere und einen Teil der Leber. Es sind aber auch Teilspenden der Lunge, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse denkbar.
Postmortale Organspende
Erlischt bei Patienten die Hirnfunktion und das Herz-Kreislauf-System wird künstlich aufrechterhalten, ist eine postmortale Organspende möglich. Dieser sogenannte Hirntod tritt etwa nach einem Unfall oder einer Krankheit auf, wenn die lebensrettenden Maßnahmen nicht erfolgreich waren. Erst wenn eine eindeutige Diagnose gestellt wurde, die Einwilligung des Spenders vorliegt und die Angehörigen informiert wurden, kann mit den nächsten Schritten begonnen werden.
Dafür werden zunächst verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um den Zustand der Organe zu prüfen. Anschließend werden diese in einer Operation entfernt und so schnell wie möglich an das Transplantationszentrum weitergegeben. Der Eingriff läuft dabei nach den gleichen Vorgaben wie bei einer Lebendorganspende ab.
Postmortale Gewebespende
Neben Organen kann in vielen Fällen auch Gewebe transplantiert werden, etwa bei einer verletzten Augenhornhaut. In der Regel ist die Spende bis zu 72 Stunden nach dem Herz-Kreislauf-Versagen möglich, da Gewebe nur schwach durchblutet ist. Kommt ein Patient sowohl als Organspender als auch als Gewebespender infrage, hat die Organspende Vorrang.
Ihre Entscheidung zur Organspende
Es gibt viele Argumente, die für und gegen Organspende sprechen. Seit dem 1. November 2012 gilt in Deutschland deshalb die Entscheidungslösung. Sie können völlig frei festlegen, ob Sie spenden möchten und welche Organe oder welches Gewebe davon ausgenommen sind. Gibt es keine schriftlichen Vorgaben, entscheiden die nächsten Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen.
Das ist – besonders in der schweren Situation – eine große Verantwortung. Deshalb raten alle Experten dazu, gemeinsam über das Thema zu sprechen. So kann im Ernstfall eine Entscheidung nach Ihren Wünschen getroffen werden. Das gilt auch bei Kindern oder Jugendlichen. Bis zum 14. Jahr entscheiden grundsätzlich die Eltern oder der gesetzliche Vormund über Organspende. Danach ist das Ablehnen einer Spende auch ohne Einverständnis möglich. Ab dem 16. Lebensjahr können Sie sich selbstständig dafür oder dagegen entscheiden.
Der Organspendeausweis: Ein wichtiges Dokument
Der Organspendeausweis bietet eine relativ unkomplizierte Art, Ihre Wünsche festzuhalten. Viele Krankenkassen schicken ihn regelmäßig an alle Versicherte. Zudem kann er im Internet heruntergeladen oder bestellt werden, etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZga).
Durch das Ankreuzen der entsprechenden Felder, können Sie Ihre Entscheidung festhalten. Das Zusatzfeld ist für Anmerkungen, wie Vorerkrankungen, oder die Nennung eines Ansprechpartners gedacht. Gültig ist der Organspendeausweis nur mit den aktuellen Kontaktdaten und Ihrer Unterschrift. Die Daten werden nicht gespeichert. Möchten Sie Ihre Angaben ändern, vernichten Sie einfach das Dokument und füllen ein neues aus.
Im Idealfall tragen Sie den Organspendeausweis zusammen mit dem Personalausweis immer bei sich. Sie können aber auch einem Angehörigen erzählen, wo er zu finden ist. Eine elektronische Version, etwa in einer App, ist wegen der fehlenden Unterschrift in der Regel nicht gültig.
Weitere Möglichkeiten Wünsche festzuhalten
Wer keinen Organspendeausweis möchte, kann auch in der Patientenverfügung seine Wünsche festhalten. Diese sind ebenfalls rechtlich bindend. Gleichzeitig sollte das Dokument Ihrer Entscheidung zur Organspende nicht widersprechen. In vielen Fällen kommt es vor, dass Organspende befürwortet, lebenserhaltende Maßnahmen aber abgelehnt werden. Das stellt die Ärzte vor ein Problem, da für eine Spende das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden muss.
Für die Zukunft ist es außerdem angedacht, Informationen zur Organspende in der elektronischen Patientenakte festzuhalten. Die Entscheidung für einen Eintrag soll dabei freiwillig bleiben. Ob sich die Idee der Widerspruchslösung politisch durchsetzt und wie die Wünsche dann gespeichert werden sollen, ist noch nicht abzusehen.
Das Testament ist kein Ersatz für einen Organspendeausweis. Es wird sehr viel später verlesen, sodass ein Eintrag nicht rechtzeitig bei zur Entscheidung einbezogen werden kann.

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