Veröffentlicht: 03.04.2025 | Lesezeit: 5 Minuten

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, dennoch gibt es Menschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Versicherungsschutz haben. Darunter befinden sich auch Beamte und Beamtinnen – sei es durch Unwissenheit, finanzielle Engpässe oder bürokratische Hürden. Doch ein fehlender oder unpassender Versicherungsschutz kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl gesundheitlich als auch finanziell.
Warum eine Krankenversicherung unverzichtbar ist
Eine Krankenversicherung bietet Schutz vor den enormen Kosten medizinischer Behandlungen. Wer denkt, gesund zu sein und keine Absicherung zu benötigen, unterschätzt die Risiken. Selbst eine einfache ärztliche Untersuchung oder ein Röntgenbild kann mehrere hundert Euro kosten, während eine stationäre Behandlung oder eine Operation schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich geht. Ohne Versicherung sind diese Kosten aus eigener Tasche zu begleichen, was viele finanziell überfordert.
Besonders für Beamte und Beamtinnen ist der richtige Versicherungsschutz essenziell, da ihr Gesundheitskostenmodell anders funktioniert als bei Angestellten. In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht – doch Beamte und Beamtinnen sind nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Beihilfe für Beamte – Grundlagen und Sonderfälle
Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kranken- und Pflegekosten von Beamten und Beamtinnen, Richtern und Richterinnen, sowie Soldaten und Soldatinnen und deren Familienangehörigen. Sie soll sicherstellen, dass Beamte und Beamtinnen im Krankheitsfall abgesichert sind, da sie keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht haben.
Wer erhält Beihilfe?
Jeder Beamte und jede Beamtin hat grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe, aber nicht automatisch auf eine vollständige Krankenversicherung. Die Beihilfe deckt in der Regel 50–70 % der Krankheitskosten, je nach Familienstand und Bundesland. Die verbleibenden Kosten müssen durch eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine ergänzende Versicherung gedeckt werden.
Beihilfeberechtigt sind:
- Bundes- und Landesbeamte (je nach Bundesland können die Regelungen leicht abweichen)
- Richter:innen, sowie Soldaten und Soldatinnen
- Beamtenanwärter:innen
- Ehepartner:innen und Kinder von Beamten und Beamtinnen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Wie kann es passieren, dass ein Beamter nicht krankenversichert ist?
Obwohl Beamte in der Regel eine Krankenversicherung haben, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sie nicht oder nicht ausreichend versichert sind. Gründe dafür können sein:
- Versäumnis, eine Versicherung abzuschließen: Da Beamte und Beamtinnen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (GKV-Pflicht) unterliegen, müssen sie sich selbst um eine ergänzende Absicherung kümmern. Wenn ein Beamter oder eine Beamte dies versäumt oder bewusst darauf verzichtet, trägt er bzw. sie den Anteil der nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten selbst.
- Keine Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV): Manche Beamte und Beamtinnen haben gesundheitliche Vorerkrankungen, die zu sehr hohen PKV-Beiträgen oder einer Ablehnung führen können. In einigen Bundesländern gibt es allerdings eine öffentliche Beihilfeergänzung, sodass Verbeamtete auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben können.
- Fehlendes Wissen über Beihilfe und Versicherungspflicht: Insbesondere bei Beamtenanfängern und Beamtenanfängerinnen kann es vorkommen, dass sie nicht ausreichend über das Beihilfesystem informiert sind und dadurch keine zusätzliche Versicherung abschließen.
- Wechsel ins Ausland oder Rückkehr aus dem Ausland: Wenn Beamte und Beamtinnen eine längere Zeit im Ausland verbringen oder aus dem Ausland zurückkehren, kann es zu Lücken im Versicherungsschutz kommen.
- Sonderfälle wie „freie Heilfürsorge“ für bestimmte Berufsgruppen: Polizisten und Polizistinnen, Soldaten und Soldatinnen, sowie Feuerwehrbeamte und Feuerwehrbeamtinnen im aktiven Dienst erhalten oft freie Heilfürsorge, d. h. sie sind direkt über den Staat abgesichert und benötigen keine PKV. Wenn sie in den Ruhestand gehen, fällt diese Absicherung weg – und wenn sie sich dann nicht rechtzeitig privat versichern, haben sie plötzlich keinen Schutz.
Lösungen für Beamte ohne Versicherung
Falls ein Beamter oder eine Beamtin keine Versicherung hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Nachträglich eine PKV oder GKV abschließen (ggf. über den „Basistarif“ der PKV)
- Rückwirkende Beihilfeansprüche klären
- In bestimmten Fällen kann auch die gesetzliche Krankenkasse eine Aufnahme ermöglichen (z. B. bei Rückkehr aus dem Ausland)
Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?
Egal für welche Variante sich Beamte und Beamtinnen entscheiden, wichtig sind korrekte Angaben auf Gesundheitsfragen bei Versicherungen. So können spätere Probleme bei der Leistungsabrechnung oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes vermieden werden.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen bietet einen umfassenden Schutz, der sich ideal mit der Beihilfe kombinieren lässt. Verbeamtete profitieren von individuell anpassbaren Tarifen und besseren medizinischen Leistungen. Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Beihilfe des Dienstherrn, der mindestens 50 % der Krankheitskosten übernimmt. Die restlichen Kosten werden über die private Krankenversicherung abgesichert.
Dank maßgeschneiderter Tarife profitieren Beamte und Beamtinnen von individuellen Leistungen, jedoch ist finanzielle Stabilität erforderlich. Zudem erfolgt vor Aufnahme eine Gesundheitsprüfung, die bestehende Erkrankungen berücksichtigen und den Beitrag beeinflussen kann. Darüber hinaus bleibt die Leistung der PKV über die Jahre hinweg konstant, da sie vertraglich zugesichert ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Beamte und Beamtinnen können sich freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheiden, wobei in einigen Bundesländern die pauschale Beihilfe angeboten wird. Diese deckt 50 % des GKV-Beitrags, sodass Verbeamtete nur den gleichen Anteil zahlen wie angestellte Arbeitnehmer:innen. Allerdings gibt es dieses Modell derzeit nur in neun Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg und Niedersachsen.
Die richtige Krankenversicherung ist für Beamte unerlässlich
Ein lückenhafter Versicherungsschutz kann für Beamte und Beamtinnen gravierende Folgen haben – sowohl finanziell als auch gesundheitlich. Die private Krankenversicherung in Kombination mit der Beihilfe ist für die meisten Verbeamteten die beste Wahl, da sie langfristig stabile Beiträge und umfassende Leistungen bietet. Dennoch kann in bestimmten Fällen die GKV eine Alternative sein. Wer sich nicht frühzeitig mit der Versicherungsfrage beschäftigt, riskiert hohe Nachzahlungen und Versorgungslücken. Deshalb ist es entscheidend, sich gut zu informieren und die Beihilfe als wichtigen Bestandteil der Absicherung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
- Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte: https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/
- Beihilfe: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beihilfe/beihilfe-node.html
- Krankenkassenbeitrag für Beamte: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/beamte/
- Die private und die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich: https://www.aerzte.de/gesundheitsratgeber/die-private-und-die-gesetzliche-krankenversicherung-im-vergleich
- Gesetzlich oder privat: Welche Krankenversicherung ist die beste Wahl für Beamte?: https://www.arzttermine.de/magazin/gesuender-leben/vorsorge-ratgeber/krankenversicherung-fuer-beamte/

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