GKV vs. PKV: Was lohnt sich wann?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind mitunter nicht die einzige Lösung, die eigene Gesundheit abzusichern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Versicherung in der PKV gegeben. Aber wann lohnt sich der Umstieg auf die PKV und wie sieht es mit einem eventuellen Wechsel zurück aus? Dieser Beitrag befasst sich damit und zeigt die Möglichkeiten genauer auf.

Wer kann in die PKV?

In die private Krankenversicherung kann nicht jeder wechseln. Es gibt besondere Grundlagen, die fix erfüllt sein müssen:

  1. Beamtenstatus
  2. Beamtenanwartschaft
  3. Selbstständige Tätigkeit

Diese drei Optionen erlauben es immer, die PKV der gesetzlichen Krankenversicherung vorzuziehen. Im Fall des Beamten oder des Beamtenanwärters ist dies sogar günstig, da die Beihilfe die PKV vorzieht. Doch auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen dürfen in die PKV eintreten. Grundlage ist hier die Jahresentgeltgrenze, die aktuell bei 64.350 Euro, wobei es unter besonderen Umständen zu einem verringerten Wert kommt. Aber was bedeutet das?

  • Grundlage – die Jahresentgeltgrenze bestimmt das Mindesteinkommen in einem Jahr, welches für die Versicherung in der PKV notwendig ist. Hier wird überlegt, dass Privatversicherte für viele Rechnungen in Vorkasse treten müssen, sodass natürlich ausreichend Einkommen vorhanden sein sollte.
  • Berechnung – die Grenze variiert von Jahr zu Jahr, wobei sie im Regelfall steigt.
  • Besondere Versicherungspflichtgrenze - sie liegt unterhalb des Jahresentgeltes. Diese Grenze befasst sich mit den Arbeitnehmern, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren. Da in diesem Jahr noch die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze gleich hoch waren, führte der Gesetzgeber die Besonderheit ein. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zu dem damaligen Zeitpunkt versicherungspflichtig und dies traf genau diejenigen, die ein Einkommen besaßen, das sich über der alten aber unter der neuen Pflichtgrenze bewegte. Um auch diese Menschen abzusichern, wurde die besondere Versicherungspflichtgrenze geschaffen.

Selbstständige bewegen sich unabhängig jeglicher Pflichtgrenzen. Sie können stets entscheiden, ob sie sich in der PKV oder in der GKV versichern möchten.

PKV: Einmal drin – nicht mehr raus?

Wer einmal privat versichert ist, der kommt so schnell nicht mehr aus dieser Versicherung. Die Voraussetzungen sind nur gegeben, wenn das Jahreseinkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt oder wenn ein Selbstständiger seine Selbstständigkeit aufgibt und in ein Angestelltenverhältnis wechselt. Auch spielt das Alter eine Rolle: Ab 55 Jahren ist der Wechsel quasi ausgeschlossen.

Doch gibt es auch Menschen, die nur vorübergehend die PKV verlassen wollen. Dies kann Selbstständigen geschehen, die die Selbstständigkeit kurzzeitig aufgeben, um beispielsweise in einem sicheren Angestelltenverhältnis ausreichend zu verdienen, um Altlasten abzubauen. Als Angestellte bzw. Angestellter wäre die oder der eigentlich Selbstständige nun in der GKV versichert. Auch diejenigen, die für einige Zeit ins Ausland gehen, setzen lieber auf die GKV, da hier die Kosten überschaubar sind. Damit sie aber später mühelos zurückkehren können, bietet sich die Form der Anwartschaft an:

  • Inhalt - die Anwartschaftsversicherung bietet die Rückkehr in die PKV, und zwar zu den Konditionen, die bislang bestanden. Gesundheitsprüfungen müssen somit nicht zusätzlich erfolgen. Auch eine zwischenzeitlich entdeckte chronische Krankheit spielt keine Rolle.
  • Ohne Anwartschaft - wer ohne eine entsprechende Versicherung zurück in die PKV will, der muss die üblichen Hürden nehmen: Gehalt, Berufsstatus, Gesundheitsprüfung und die neue Einordnung in den Tarif. Mit einer Anwartschaftsversicherung wird praktisch der alte Vertrag wiederbelebt.
  • Merkmale kleine Anwartschaft - die kleine Antwartschaft der PKV bietet eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen, Wartezeiten, ohne neue Risikoaufschläge und ohne Leistungsausschlüsse, sofern diese nicht über die alte Leistung hinausgehen. Während der Anwartschaft ruht der PKV-Vertrag nur, wodurch Altersrückstellungen natürlich nicht gebildet werden.
  • Merkmale große Anwartschaft - die Inhalte beziehen sich auf die kleine Anwartschaft, doch werden weiterhin Altersrückstellungen gebildet. Die Beiträge erhöhen sich nach der Rückkehr, wie lange zuvor im Vertrag vereinbart.

Die Anwartschaftsversicherung ersetzt natürlich keine Krankenversicherung. Leistungen werden nicht übernommen, dafür ist in diesen Fällen die GKV zuständig. Dafür hat die bzw. der Versicherte das Recht, auf Wunsch zurück in die PKV zu wechseln, wenn die berufliche Situation oder das Leben dies wieder erlauben.

GKV plus Zusatzversicherungen: der bessere Weg?

Fakt ist: Für Beamte ist die PKV der sinnvollste und im Endeffekt günstigste Weg, da durch die Beihilfe des Staats nur ein kleiner Anteil an der Krankenversicherung selbst finanziert und geschlossen werden muss. Für alle anderen ist die PKV eine Überlegung wert, wenn die finanziellen oder beruflichen Mittel gegeben sind. Wobei Selbstständige für sich entscheiden müssen, inwieweit sie die PKV stemmen können. Zwar ist sie anfangs günstig, doch im Alter steigen die Beiträge massiv an.

Doch auch normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in den Genuss privater Leistungen kommen. Über Zusatzversicherungen lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung praktisch auf das Level der PKV hieven. Es kommt aber immer auf den Inhalt der Verträge an. Nicht jede Zusatzleistung ist sinnvoll:

  • Zahnzusatzversicherungen – sie sind jedem nur zu empfehlen. Eine umfangreiche Zahnbehandlung oder gar Zahnersatz kostet. Über Zusatzversicherungen lässt sich der Eigenanteil massiv reduzieren, während aber auch die Mittel der PKV ausgeschöpft werden können. Das bedeutet: Zahnersatz darf aus Keramik und hochwertigen Materialien bestehen, auch die professionelle Zahnreinigung wird übernommen.
  • Krankenhaus – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann sich eine Krankenhaustagegeldversicherung insofern lohnen, als dass der Eigenanteil praktisch übernommen wird. Zudem wird ein gewisser Verdienstausfall ab Krankengeld ausgeglichen. Chefarztbehandlungen hingegen sind skeptisch zu betragen. Hier gilt: Der Blinddarm muss nicht vom Chefarzt entfernt werden, sondern von dem Arzt, der diese OP täglich durchführt. Einzelzimmerunterbringungen sind hingegen wieder recht angenehm, wenn das gewünscht wird.

Gesetzlich Versicherte sollten sich die einzelnen Zusatzversicherungen genau anschauen. In manchen Bereichen muss übrigens genau hingeschaut werden. So lohnt sich keine Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs, da bis zur Volljährigkeit ohnehin alle Leistungen von der Krankenkasse getragen werden. Auch Brillenzusatzsatzversicherungen sind nur für diejenigen sinnvoll, die regelmäßig eine neue und teure Brille benötigen.

Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte können das Leistungsniveau anheben

Fazit – beide Versicherungen lohnen sich

Die PKV und GKV gehen dank Zusatzversicherungen in einigen Bereichen beinahe im Gleichschritt. Dabei bieten die Zusatzversicherungen die Chance, auch einen Teil der PKV-Vorzüge zu erhalten, selbst wenn die eigentlichen Auflagen für einen PKV-Beitritt nicht erfüllt sind. Wer sich in der privaten Krankenkasse versichern lässt, der sollte unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um auch kurze PKV-Ausfälle hürdenfrei zu überstehen.

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