Veröffentlicht: 27.12.2021 | Lesezeit: 3 Minuten

Das rasselnde Geräusch der Nadeln ist markant und entspringt dem rasanten Tempo von 120 Stichen pro Sekunde. Mit dieser Geschwindigkeit wird beim Tätowieren die Tinte in die Dermis gestochen. Das ist die Schicht der Haut, die ein bis drei Millimeter unter der Oberfläche liegt. Definiert wird eine Tätowierung als meist kunstvolles Bild, Schriftzug oder anderes Motiv, welches mit Tinte, Pigmenten oder Farbmitteln in die Haut gestochen wird.
Medizinische Verwendung
In der Medizin finden Tätowierungen zum Beispiel zur Rekonstruktion des Brustwarzenhofs Anwendung. Seltener werden zudem in der Augenheilkunde Hornhauttätowierungen durchgeführt. Diese Prozeduren des Tätowierens sind als Behandlungsmethoden klassifiziert.
Für alle anderen Tätowierungen gilt: unter die Nadel auf eigene Gefahr. Wer überlegt, sich ein Tattoo stechen zu lassen, sollte vorher über diese Risiken informiert sein:
Risiko: Infektion
Es ist ratsam, das Tattoo-Studio mit einer gewissen Vorsicht zu wählen. Die Hygienevorschriften beim Tätowieren sind zwar streng, jedoch oft unkontrolliert. Mögliche Risiken sind HIV-, Hepatitis oder andere Infektionen. Die überwiegende Zahl der Studios arbeiten äußerst professionell, was dazu beiträgt, dass das Risiko mittlerweile relativ gering ist.
Risiko: Inhaltsstoffe der Farben
Untersuchungen zufolge, trägt sich ein Teil der Tattoo-Farben ab und wandert in andere Körperbereiche. Das ist insofern problematisch, als dass es nach wie vor giftige oder allergieauslösende Stoffe in einigen Farben gibt. Noch sind die Schäden durch solche Pigmente nicht ausreichend erforscht, allerdings ist von einem Risiko für ernsthafte und bleibende Verletzungen sowie Nervenschäden auszugehen. Ein Problem: Für deutsche Farben existiert bereits eine strenge Regelung der Inhaltsstoffe, für ausländische jedoch nicht.
Das Aus für die Farbe
Ab dem Jahr 2022 greift eine neue EU-Verordnung und untersagt die Verwendung von Chemikalien, welche in den meisten verwendeten Tätowierfarben verwendet werden. Rund 4000 Substanzen sind von der neuen Regelung betroffen, etwa in Nagellack, Lippenstiften oder anderen Kosmetika. Die europäische Chemikalienagentur ECHA legt damit fest, dass potenziell gefährliche oder krebserregende Stoffe nicht auf oder in die Haut gebracht werden dürfen.
Risiko: Krebserregende Stoffe
Aufgrund des Verbots von kosmetischen Tierstudien in Deutschland ist eine umfangreiche Erforschung von Langzeitwirkungen durch Tätowierungen hürdenreich. Bislang gab es noch keine Studie, die den Beweis erbringen konnte, dass verwendete Stoffe Krebs auslösen können. Mitverantwortlich dafür könnte aber auch die mangelhafte Studienlage sein. Fest steht: Immer wieder werden krebserregende Substanzen in verwendeten Tattoofarben entdeckt.
Eine „sichere“ Tätowierung gibt es nicht und auch die Größe oder Farbe ändert daran nichts. Letztlich werden immer Chemikalien in die Haut injiziert, die dann durch den Körper wandern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät Interessierten, sich die Liste der verwendeten Inhaltsstoffe im Voraus sorgfältig durchzulesen und mit der Tätowiermittelverordnung abzugleichen. Im EU-Warnsystem RAPEX werden zudem bedenkliche Stoffe gemeldet.
Entfernung einer Tätowierung
Gründe für den Wunsch nach einer Tattoo-Entfernung gibt es viele. Die möglichen Strategien, um das unerwünschte Hautbild loszuwerden, sind meist aufwendig, mitunter schmerzhaft und erzielen nur selten das gewünschte Ergebnis. Als sicherste und erfolgversprechendste Methode gilt der Einsatz eines Lasers. Trotzdem birgt auch diese Behandlung gewisse Risiken, etwa das Entstehen krebserregender Stoffe beim Zerfall der Farbpigmente. In Deutschland dürfen nur Ärzte und Ärztinnen Tätowierungen mittels Laser entfernen. Verursacht das Stechen oder Entfernen eines Tattoos eine Erkrankung oder Komplikation, wird eine gesetzlich versicherte Person an möglicherweise entstandenen Kosten beteiligt. Ärzte bzw. Ärztinnen sind verpflichtet, dies anzuzeigen als Folgeerkrankung einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung. Ähnliches gilt für Schönheitsoperationen.

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