Krankschreibung: Was Sie zum ärztlichen Attest wissen sollten

Ob bei einer Grippe oder einem gebrochenen Bein, wer länger in der Arbeit fehlt, braucht eine Krankschreibung von einem Arzt oder einer Ärztin. Was Sie bei einem Krankenschein genau beachten sollten, haben wir für Sie zusammengetragen:

Neu seit 2023: Die elektronische Krankschreibung

Seit Januar 2023 bekommen gesetzlich Versicherte keine Krankschreibung auf Papier mehr, die sie weiterreichen müssen. Stattdessen meldet die Arztpraxis den Krankenstand direkt an die Krankenkasse. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet den Nachweis dort abzurufen. Vertrauliche Daten wie die Diagnose werden dabei nicht weitergegeben. So sparen sich Patienten und Patientinnen nicht nur die Porto-Kosten, sondern auch sehr viel Aufwand.

Wer möchte, kann sich sogar bequem von zu Hause krankschreiben lassen. Während einer Videosprechstunde kann der Arzt oder die Ärztin auch eine Krankmeldung für bis zu 7 Tage ausstellen. Eine Krankschreibung am Telefon ist für bis zu 5 Tage möglich. Die bisherigen Regelungen etwa zu den Fristen gelten aber natürlich weiterhin.

Wann müssen / dürfen Sie zu Hause bleiben?

Im ersten Schritt muss jede(r) Angestellte selbst entscheiden, ob er oder sie fit genug ist zu arbeiten. Das bedeutet: Wenn Sie bei einer leichten Erkältung oder mit einem verstauchten Fuß ins Büro gehen möchten, ist das vollkommen in Ordnung.

Als Faustregel gilt: Ist die Arbeit nicht möglich oder unzumutbar, weil Sie erkrankt sind, können Sie daheimbleiben. Auch wenn Sie Ihrer Gesundheit schaden würden, sollten Sie nicht ins Büro gehen. Von Führungskräften oder Angestellten in Schlüsselposition kann der Chef bzw. die Chefin allerdings erwarten, dass sie telefonisch erreichbar sind, um die Abläufe im Unternehmen nicht zu gefährden.

Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Krankheit informieren?

Dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen können, müssen Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten unverzüglich mitteilen. Das bedeutet, er oder sie muss spätestens einige Minuten vor Ihrem üblichen Arbeitsbeginn informiert werden. Auch wenn sich der Zeitraum verlängert, sollten Sie schnellstmöglich Bescheid geben. Das geht zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder auch per Whatsapp. Sie müssen allerdings sicher sein, dass die Nachricht spätestens zu Ihrer üblichen Arbeitszeit gelesen wird.

Details über die Erkrankung, also ob Sie eine Erkältung oder ein gebrochenes Bein haben, müssen Sie dem oder der Arbeitgeber:in nicht mitteilen. Nur wenn sich Kollegen und Kolleginnen mit der Krankheit angesteckt haben könnten, etwa bei Masern oder Krätze, muss der bzw. die Arbeitgeber:in davon erfahren.

Ab wann brauchen Sie eine Krankschreibung?

Sind Sie länger als drei Tage krank, brauchen Sie ab dem vierten Kalendertag in jedem Fall eine Krankschreibung von einem Arzt oder einer Ärztin. Der bzw. die Arbeitgeber:in kann diese aber auch schon früher verlangen. Im Zweifel sollten Sie nachfragen oder Ihren Vertrag prüfen.

Wichtig dabei: Auch das Wochenende zählt mit. Sind Sie also am Freitag krank und können auch am Montag nicht zur Arbeit kommen, brauchen Sie eine Krankschreibung von einem Arzt bzw.  einer Ärztin.

Krankschreibung - was ist das eigentlich?

Eine Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU oder eAU genannt), ist besonders im Arbeitsrecht ein wichtiges Dokument. Denn sie gilt als Nachweis, dass Sie Ihrer Arbeit (oder dem Schulunterricht, einem wichtigen Termin, etc.) nicht nachkommen können. Dafür müssen Sie von einem Arzt bzw. einer Ärztin untersucht werden. Oft wird die AU auch Attest, Krankenschein oder gelber Schein genannt.

Eine Krankmeldung dagegen ist keine Krankschreibung. So wird die Nachricht an Ihre(n) Vorgesetzte(n) genannt, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht zur Arbeit kommen können. Eine AU ist dafür nicht immer nötig.

Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?

Nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie darf der Arzt oder die Ärztin ein Attest erst ab dem aktuellen Tag ausschreiben. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa für Nachtschichten oder wenn Sie eine Krankschreibung am Wochenende benötigen Fühlen Sie sich zu schlapp für einen Arztbesuch, beispielsweise bei einer starken Migräne, können Sie vielleicht auch erst am nächsten Tag einen Termin vereinbaren.

Eine rückwirkende Krankschreibung ist allerdings nur nach gewissenhafter Prüfung und für maximal drei Tage zulässig.  Sprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ab, wann bei ihm oder ihreine rückwirkende Krankschreibung möglich ist. Sollten Sie nicht sicher sein, rufen Sie am besten direkt in der Praxis an. Eventuell ist auch eine telefonische Anamnese oder eine Videosprechstunde denkbar, um Sie zu entlasten.

Wie können Sie eine Krankschreibung verlängern?

Eine Krankschreibung gilt immer einen festen Zeitraum. Können Sie auch danach nicht zur Arbeit gehen, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängert werden. Wichtig ist dabei eine lückenlose Krankschreibung. Sie müssen Ihre(n) Arbeitergeber:in also spätestens am letzten Tag der aktuellen Kranmeldung informieren, die Folgebescheinigung muss am nächsten Tag beginnen. Das ist nicht nur als Nachweis wichtig, sondern auch für das Krankengeld.

Endet die Krankschreibung an einem arbeitsfreien Wochenende, können Sie die Verlängerung auch erst am Montag rückwirkend einholen.

Die Folgebescheinigung kann auch telefonisch oder per Video ausgestellt werden. Das geht allerdings nur, wenn Sie für die erste Krankschreibung persönlich beim Arzt bzw. bei der Ärztin waren. 

Wie lange gilt eine Krankschreibung und wer zahlt eigentlich dafür?

Für die Krankschreibung schätzt der Arzt oder die Ärztin wie lange Sie arbeitsunfähig sein werden. Eine festgelegte Dauer gibt es dafür nicht. In den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist zwar festgelegt, dass eine Krankschreibung nicht länger als zwei Wochen bzw. in Ausnahmefällen vier Wochen gelten kann, danach ist aber immer eine Folgebescheinigung möglich. Zunächst zahlt auch der oder die Arbeitergeber:in das Gehalt normal weiter.

Erst wenn Sie länger als sechs Wochen wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben sind, übernimmt die Krankenkasse. Sie zahlt für alle Gesetzlichversicherte Krankengeld, sofern diese sozialversicherungspflichtig angestellt und nicht familienversichert sind. 

Die Höhe des Krankengeldes entspricht 70 % des Bruttolohnes, darf aber 90 % des Nettolohnes sowie den Höchstbetrag von 113 € am Tag nicht überschreiten. Dadurch fällt es meist ein bisschen geringer als der eigentliche Lohn aus.

Was passiert, wenn Sie keine Krankschreibung haben?

Auch wenn Sie ab dem geforderten Tag keine Krankschreibung einreichen, kann Ihr(e) Chef:in Sie nicht zwingen zur Arbeit zu kommen, wenn Sie krank sind. Er oder sie kann aber durchaus eine Abmahnung und bei wiederholten Vergehen eine Kündigung aussprechen. Das gilt auch, wenn Sie den Krankenschein verspätet abgeben.

Was passiert, wenn Ihr Kind krank ist?

Ist das Kind krank, kann ein Elternteil natürlich daheim bleiben, um es gesund zu pflegen. Der bzw. die Arbeitgeber:in zahlt den Lohn für diese Tage allerdings nicht immer weiter.

Nach § 616 BGB  muss das Gehalt bei einer vorübergehenden Verhinderung bis zu zehn Tage weitergezahlt werden. Allerdings wird diese Regelung in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen. Spätestens danach müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, ob sie den Ausfall übernimmt.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten bis zu 90 Prozent des Bruttolohns als Kinderkrankgeld. Allerdings nur, wenn das Kind unter 12 Jahren ist, ein Arzt bzw, eine Ärztin die Krankheit bestätigt und keine andere Person in Ihrem Haushalt für es sorgen kann. Zudem gelten Jahreshöchstgrenzen für das Kinderkrankgeld. Alleinerziehenden stehen 30 Tage pro Jahr oder höchstens 130 Arbeitstage bei mehreren Kindern zur Verfügung. Elternpaare teilen sich je 15 Tage, bei mehreren Kindern jeweils höchstens 65 Tage pro Jahr. 

Dürfen Sie trotz Krankschreibung arbeiten?

Ein Irrglaube ist, dass Sie erst nach Ende des Attests wieder zur Arbeit kommen dürfen. Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Denn auch der Arzt oder die Ärztin kann nur schätzen, wie lange die Symptome etwa anhalten. Sind Sie wieder arbeitsfähig, können Sie auch wieder zur Arbeit gehen. Der Versicherungsschutz etwa für Arbeitsunfälle bleibt bestehen.

Eine offizielle Gesundschreibung braucht es dafür zumindest im Arbeitsrecht nicht.  Wünscht Ihr(e) Arbeitgerber:in eine Bestätigung der Arbeitsfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin, müssen Sie diese meist selbst bezahlen. Bei manchen Erkrankungen ist es zudem zu empfehlen, die angegebene Zeit zu Hause zu bleiben, um die Kollegen und Kolleginnen nicht anzustecken.

Kann Ihr Arbeitgeber darauf bestehen, dass Sie zum Arzt / nach Hause gehen?

Vorgesetzte haben eine Fürsorgepflicht. Ist Ihr(e) Chef:in also der Meinung, dass Sie zu krank zum Arbeiten sind, kann er bzw. sie Sie zum Arzt, zu einer Ärztin oder nach Hause schicken. Damit schützt er bzw.  sie Sie nicht nur vor einer möglichen Gefährdung, sondern auch Ihre Kollegen und Kolleginnen. Denn als Arbeitnehmer:innen haben diese das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung.

Ist Urlaub während der Krankschreibung erlaubt?

Bei einer Krankschreibung müssen Sie nicht den ganzen Tag zu Hause sitzen. Sie dürfen aber auch nichts tun, was der Genesung schaden könnte. Je nach Diagnose ist also ein Einkauf in der Apotheke oder im Supermarkt, ein Restaurantbesuch und sogar ein Urlaub möglich.

Möchten Sie etwa zu Verwandten reisen, um sich pflegen zu lassen, ist das gestattet. Auch eine Vergnügungsreise können Sie ohne Zustimmung antreten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Untersuchungen weiter wahrnehmen und Ihre Genesung nicht verzögern, wenn Sie während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren.

Beziehen Sie Krankengeld, müssen Sie sich zudem innerhalb Deutschlands aufhalten oder vor der Reise die Krankenkasse informieren. Innerhalb der EU braucht die Krankenkasse für einen Widerspruch einen triftigen Grund. Ein Urlaub außerhalb der EU kann aber als Fernreise eingestuft werden. Für die Dauer der Reise kann die Zahlung des Krankengeldes eingestellt werden.

Ist eine Kündigung trotz Krankschreibung gültig?

Wer krankgeschrieben ist, hat keinen besonderen Kündigungsschutz. Sie können also auch während einer Krankheit gekündigt werden oder selbst kündigen. Rechtlich gesehen können Sie sogar wegen einer längeren Krankheit gekündigt werden.

Dafür muss allerdings absehbar sein, dass die Gesundheitsprognose auch weiterhin negativ ausfällt und das Unternehmen dadurch Schaden trägt, zum Beispiel weil Kollegen und Kolleginnen deutlich Mehrarbeit leisten oder aus anderen Abteilungen abgezogen werden müssen.

Sollten Sie krankfeiern, also eine Krankheit vortäuschen, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Beitrag aktualisiert am 04.01.2023.

Quellen:

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