Veröffentlicht: 20.12.2023 | Lesezeit: 5 Minuten
Wer krank ist, gehört nicht in ein Wartezimmer, sondern ins Bett. Dieser Aussage ist jetzt auch die Politik gefolgt. Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Ärztinnen, Krankenkassen und Kliniken hat die telefonische Krankschreibung dauerhaft eingeführt.
Schon während der Corona-Pandemie habe sich die Ausnahmeregelung bewährt. Allerdings war sie wie viele Maßnahmen zum 31. März 2023 ausgelaufen. Seit 7. Dezember 2023 ist eine entsprechende Änderung in die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aufgenommen. Damit ist eine Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich – zumindest unter den entsprechenden Voraussetzungen.
Krankmeldung 2023: Krankschreibung per Telefon oder Video
Ein Arztbesuch soll Patienten und Patientinnen unterstützen, gesund zu werden oder zu bleiben. In manchen Fällen brauchen Sie allerdings auch nur eine Krankschreibung für den oder die Arbeitgeber:in. Der Wunsch nach einer online Krankschreibung ist deshalb sowohl unter Ärzten und Ärztinnen als auch unter der Patientenschaft groß.
Videosprechstunde
Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist möglich für
- bis zu 7 Tage, wenn der Patient oder die Patientin der Praxis bekannt ist.
- bis zu 3 Tage, wenn es sich um einen Neupatienten oder eine Neupatientin handelt.
Folgebescheinigungen sind ebenso möglich. Allerdings nur, wenn die erste Krankschreibung bei einem Besuch in der Praxis ausgestellt wurde.
Durch den Ausbau der Videosprechstunde ist die online Krankschreibung bereits möglich. Ärzte und Ärztinnen können die Anamnese per Video durchführen, Maßnahmen empfehlen und auch krankschreiben. Gerade bei einer Krankschreibung wegen Corona wird das gerne genutzt.
Viele Praxen, aber auch Patienten und Patientinnen werden allerdings durch den technischen Aufwand abgeschreckt. Sie trauen sich das Projekt Videosprechstunde aktuell nicht zu. Für sie gibt es ab sofort wieder die Möglichkeit einer Krankschreibung per Telefon.
Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung
- Der Patient oder die Patientin muss in der Praxis bekannt sein, etwa durch eine frühere Behandlung oder einen Hausbesuch.
- Er oder sie muss sich am Telefon identifizieren, zum Beispiel durch die Abfrage persönlicher Daten oder Versicherteninformationen.
- Es erfolgt eine telefonische Anamnese mit Fragen zum Gesundheitszustand und den Symptomen.
- Es handelt sich um eine Erkrankung ohne schwere Symptome mit absehbarem Verlauf.
- Eine Videosprechstunde ist nicht möglich, etwa wegen technischer oder persönlicher Hürden.
Die telefonische Krankschreibung ist höchstens 5 Tage gültig. Ein Einlesen der Versichertenkarte (eKG) ist dabei nicht nötig. Wurden die Daten im aktuellen Quartal noch nicht aufgenommen, können sie aus der Patientenakte übernommen werden.
Außerdem wichtig: Soll eine telefonische Krankschreibung verlängert werden, ist ein Besuch in der Praxis notwendig. Wünschen Patienten und Patientinnen dagegen eine Folgebescheinigung und waren bereits persönlich vorstellig, ist diese auch am Telefon möglich.
Telefonische Krankschreibung jetzt für viele Erkrankungen möglich
Der Krankenschein per Telefon ist eine Idee aus der Corona-Pandemie. Die Ausnahmeregelung bezog sich deshalb auf Atemwegserkrankungen. Mit der Neuregelung der telefonischen Krankschreibung vom 7. Dezember 2023 steht sie einer Vielzahl von Erkrankungen offen. Alle Patienten und Patientinnen mit Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik aufweisen, dürfen per Videosprechstunde oder Telefon krankgeschrieben werden.
Denkbar ist eine telefonische Krankschreibung bei
- Corona bzw. Covid-19 mit positivem Schnelltest
- Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall
- Erkältungen
- Rückenschmerzen oder Hexenschuss
- Migräne
- u.v.m.
Krankschreibung: Telefonisch oder persönlich liegt im Ermessen des Arztes
Die Formulierung „Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik aufweisen“ in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist sehr offen gewählt. Ärzte und Ärztinnen haben also eine große Entscheidungsfreiheit, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist oder nicht. Gleichzeitig haben sie auch eine große Verantwortung. Denn schwere Symptome sollten natürlich immer persönlich abgeklärt und begutachtet werden.
Die Entscheidung, ob Sie jemanden telefonisch krankschreiben, liegt deshalb immer bei Ihnen. Patienten und Patientinnen haben keinen Anspruch darauf. Dennoch können Sie für Ihre Praxis einheitliche Richtlinien und Empfehlungen festlegen, die den Alltag erleichtern.
Telefonische Krankschreibung Kinder
Kinder und Jugendliche, die eine Krankschreibung für die Schule oder Ausbildung benötigen, können die neue Regelung bereits nutzen.
Für Eltern, die eine AU für die Betreuung eines Kindes benötigen, also die „Kindkrank-Tage“ nutzen möchten, gibt es seit 18. Dezember 2023 ebenfalls eine Neuregelung. Auch Sie können eine telefonische Krankschreibung beim Kinderarzt oder der Kinderärztin einholen, die bis zu 5 Tage gültig ist.
Vorteile der telefonischen Krankschreibung
Bereits im Juli forderte der Bundestag den gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Ärztinnen, Krankenkassen und Kliniken auf, die telefonische Krankschreibung wieder fest einzuführen. Das Gremium sieht dabei zwei maßgebliche Vorteile:
- Entlastung der Praxen
- sowie eine reduzierte Gefahr der Ansteckung im Wartezimmer.
Letzteres gilt natürlich auch für Ärzte, Ärztinnen und Praxispersonal. Durch die Regelung meiden Sie nicht nur den Kontakt mit Covid-19, wenn Patienten und Patientinnen eine Corona Krankschreibung benötigen. Auch andere Atemwegserkrankungen oder Magen-Darm-Infekte können sich so weniger verbreiten. Denn durch die elektronische Krankschreibung, die seit Anfang 2023 eingeführt wurde, müssen die Patienten und Patientinnen die Praxis für eine AU nicht mehr betreten. Die Hoffnung, dass der Krankenstand unter dem Praxispersonal so abnimmt, ist deshalb groß.
Daneben gibt es noch weitere Vorteile, von denen Ihre Praxis profitieren kann:
-
größere Planbarkeit
Durch feste Zeiten, in denen die telefonische Anamnese durchgeführt wird, können Sie den Praxisalltag strukturierter angehen. Denkbar ist etwa auch eine online Terminvereinbarung dafür, um die Telefonauslastung zu verringern. -
Wartezeiten optimieren
Volle Wartezimmer können durch die telefonische Krankschreibung vermieden werden. Im Zweifel müssen auch keine Patienten und Patientinnen mit Termin warten, wenn es viele akute Krankheitsfälle gibt. -
mehr Zeit für Patienten und Patientinnen
Die telefonische Anamnese kann oft schneller und effizienter durchgeführt werden. Zudem können Sie dort mehr Fälle nacheinander abarbeiten. So bleibt Zeit für andere Patienten und Patientinnen. -
guter Service
Wer krank ist, kann sich wirklich ausruhen und muss nicht den Weg in die Praxis auf sich nehmen. Auch Patienten und Patientinnen sparen sich also den Aufwand, krank zur Praxis zu fahren, nur um eine AU abzuholen.
Ein Beitrag unserer Praxismarekting-Expertin Elisabeth Maußner.
Quellen:
- Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss: Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich, aufgerufen am 19.12.2023. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit, aufgerufen am 19.12.2023.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, aufgerufen am 19.12.2023 (Version war zum Aufrufzeitpunkt noch nicht angepasst).
- Bundesregierung: telefonische Krankschreibung, aufgerufen am 19.12.2023.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich, aufgerufen am 19.12.2023.
- ZDF heute: Ab heute: Kinderkrankmeldung auch per Telefon, aufgerufen am 19.12.2023.
- Tagesschau: Telefonische Kinderkrankschreibung ab nächster Woche, aufgerufen am 19.12.2023.
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