Praxisurlaub – wenn der Arzt geschlossen hat

Ein Foto von den Füßen einer Person, die im Sand liegt. Auf den Füßen sind die Worte "BIN IM URLAUB" (Ich bin im Urlaub) geschrieben, und auf jedem Zeh ist ein lächelndes Gesicht gezeichnet. Im Hintergrund ist ein verschwommenes Strandtuch zu sehen. Ein Foto von den Füßen einer Person, die im Sand liegt. Auf den Füßen sind die Worte "BIN IM URLAUB" (Ich bin im Urlaub) geschrieben, und auf jedem Zeh ist ein lächelndes Gesicht gezeichnet. Im Hintergrund ist ein verschwommenes Strandtuch zu sehen.

Im Sommer ist Urlaubszeit – auch beim Arzt. Was also tun, wenn die Praxis Ferien macht und Sie einen Termin, ein Rezept oder eine Überweisung brauchen? Wir haben die 5 wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

1. Wo erfahre ich, wann eine Praxis Urlaub hat?

Regeln oder Vorschriften, wie ein Praxisurlaub angekündigt werden muss, gibt es leider nicht. Manche Ärzte haben einen Aushang in Ihrer Praxis, einige schreiben wichtige Termine auf Ihre Webseite und andere besprechen nur den Anrufbeantworter. Oft sind deshalb Sie als Patienten gefragt, sich vorzeitig zu informieren. Am einfachsten ist es direkt in der Praxis nachzufragen.

2. Zu welchem Arzt darf ich gehen, wenn meiner im Urlaub ist?

Vertragsärzte, also Ärzte, die eine Zulassung der Krankenkassen besitzen, sind verpflichtet, eine Vertretung zu nennen. Die Praxis liegt meist in der Nähe und wurde vorher über die Aufgabe informiert. Dort bekommen Sie deshalb oft am schnellsten Hilfe. Sie können aber auch zu jedem anderen Arzt gehen, sofern Sie nicht am Hausarztmodell teilnehmen. Außerhalb der üblichen Sprechzeiten steht Ihnen zusätzlich der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

3. Hat es Nachteile, wenn ich mich von einem Vertretungsarzt behandeln lasse?

Ihr Arzt wählt den Vertretungsarzt unter anderem wegen seiner Ausbildung und Qualifikation aus. Allerdings hat er – aus datenschutzrechtlichen Gründen - keine Einsicht in bisherige Behandlungen oder Untersuchungsergebnisse. Bei akuten Erkrankungen ist das meist nicht entscheidend.
Für Folgerezepte kann es allerdings nötig sein, zunächst über Vorerkrankungen zu sprechen oder eine Untersuchung erneut durchzuführen. Zudem kann der Vertretungsarzt immer nur die kleinste mögliche Verpackung verschreiben. Medikamente, die eine Gefährdung darstellen, Opiate oder Psychopharmaka verschreibt er häufig gar nicht.
Möchten Sie über frühere Untersuchungsergebnisse oder chronische Beschwerden sprechen, sollten Sie nach Möglichkeit bis nach dem Urlaub Ihres Arztes warten.

4. Ich muss regelmäßig zum Arzt. Wie sollte ich mich auf einen Urlaub der Praxis vorbereiten?

Gerade wenn Sie regelmäßig behandelt oder untersucht werden müssen, ist ein „Plan B“ wichtig. Ihr Arzt sollte mit Ihnen über mögliche Vertretungen sprechen, etwa im Krankheits- oder Urlaubsfall. In Einzelfällen können Patientendaten auch an den Vertretungsarzt weitergegeben werden – sofern Sie als Patient das erlaubt haben.
Brauchen Sie regelmäßig ein Rezept, sollten Sie ein wenig Puffer einplanen. Gehen Sie immer schon ein bis zwei Wochen vor Ende der Packung zum Arzt, können Sie oft auch einen (kurzen) Urlaub überbrücken, ohne gleich zur Vertretung zu müssen.

5. Was sollte ich bei einem Besuch beim Vertretungsarzt beachten?

Da der Vertretungsarzt Ihre Patientendaten nicht einsehen kann, sollten Sie alle wichtigen Informationen mitbringen, wie etwa leere Verpackungen von Medikamenten oder einen Medikationsplan. Zudem sollten Sie etwas Zeit einplanen, neben den eigenen Patienten muss die Praxis jetzt schließlich auch noch die des Kollegen betreuen.

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