Patientenverfügung: Die sechs wichtigsten Fragen

Es gibt Dinge, die sollten wir unbedingt mal erledigen. Meist vergessen wir sie aber doch. Die Patientenverfügung gehört dazu. Laut Statista haben 93 % der Deutschen schon davon gehört, 15 % haben bereits eine verfasst und 40 % planen es zu tun. Der Plan wird allerdings oft erst im hohen Alter umgesetzt; verständlich, gehen wir doch davon aus, in jungen Jahren gesund und kräftig zu bleiben.

Wer sich dennoch möglichst bald um eine Patientenverfügung kümmern sollte und was sie im Idealfall beinhaltet, haben wir für Sie zusammengefasst.

Patientenverfügung - welche Dokumente sind im Krankheitsfall wichtig?

In einigen Situationen sind wir nicht mehr in der Lage, unseren Willen selbst zu äußern. Das kann etwa nach einem schweren Unfall, im Koma oder auch bei einer Demenz sein. Viele Bereiche unseres Lebens müssen dann von anderen geregelt werden, auch eine ärztliche Behandlung. Gibt es keine anderen Verfügungen, ist das medizinische Personal dazu angehalten, Patienten so lange wie möglich am Leben zu erhalten. Die Entscheidung über medizinische Maßnahmen muss dabei oft schnell erfolgen.

Die erste wichtige Regel für Ihre Patientenverfügung und andere Dokumente lautet deshalb: Sie sollten möglichst schnell und unkompliziert griffbereit sein.

Diese Dokumente können im Ernstfall wichtig sein:

Patientenverfügung
Sie greift, wenn Sie selbst zum Patienten werden und nicht mehr in der Lage sind, umfassend über Ihre Behandlung und Pflege zu entscheiden. In der Patientenverfügung wird deshalb möglichst detailliert beschrieben, wie das medizinische Personal in bestimmten Situationen vorgehen sollte.

Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Entscheidungen für Sie übernehmen darf, wenn Sie diese nicht selbst treffen können. Das gilt sowohl in medizinischen als auch in finanziellen und vielen anderen Bereichen. Zudem sollten die gewählten Personen sich dafür einsetzen, dass Ihre Patientenverfügung eingehalten wird.

Betreuungsverfügung
In einigen Situationen ist ein gesetzlich festgelegter Betreuer notwendig. Er wird vom Betreuungsgericht bestimmt und muss nicht unbedingt der Person in der Vorsorgevollmacht entsprechen. Manchmal sind es auch unabhängige Betreuer, die Sie nicht gut oder noch gar nicht kennen. In der Betreuungsverfügung können Sie deshalb verschiedene Anhaltspunkte geben, an denen diese sich orientieren können. Sie haben auch die Möglichkeit, konkrete Wünsche zu nennen oder Verwandte und Freunde auszuschließen.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber viele Gründe, warum sie erstellt werden sollte:

  • sie legt fest, in welchen Situationen Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr Wünschen
  • sie gibt dem medizinischen Personal einen Anhaltspunkt, welche Entscheidung in Ihrem Sinne ist
  • sie hilft, Freunden und Familie über medizinische Maßnahmen zu entscheiden
  • sie gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie Sie behandelt und betreut werden möchten

Ohne Patientenverfügung entscheidet im akuten Notfall das behandelnde Personal alle medizinischen und pflegerischen Maßnahmen. Langfristig wird mindestens ein gesetzlicher Betreuer gesucht. Das kann für die Personen eine große Herausforderung sein, wenn Sie Ihnen keine Anhaltspunkte mitgeben. Deshalb ist eigentlich jedem eine Patientenverfügung zu empfehlen.

Was sollte in die Patientenverfügung?

Als Patientenverfügung reicht die reine Willensbekundung. Sie muss also nicht von einem Notar beglaubigt werden und kann jederzeit, auch mündlich widerrufen werden. Damit sie gültig ist, müssen einige Punkte unbedingt enthalten sein:

  • Eingangsformel mit Namen, Geburtstag und Wohnort
  • Situationen, in denen die Verfügung gelten soll (Sterbeprozess, Gehirnschädigung, Endstadium von Erkrankungen)
  • ärztliche und pflegerische Maßnahmen (Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung, etc.)
  • Schlussbemerkung zum Gültigkeitszeitraum sowie Datum und Unterschrift

Das BGH hat erst 2018 noch einmal betont, dass die Anweisungen in der Patientenverfügung so genau wie möglich sein müssen. Das bedeutet, dass medizinische Situationen möglichst klar und unmissverständlich beschrieben werden müssen, damit Ihre Angaben befolgt werden können. Ein reines: „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht nicht aus. Stattdessen sollten Sie genau festlegen, in welchem Fall welche Behandlungen durchgeführt werden sollen.

Besteht bei Ihnen eine Erkrankung, ist es ratsam, sie in die Patientenverfügung aufzunehmen. Es können die bisherigen Schritte und die zukünftigen Behandlungsmaßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen, genannt werden.

Was kann in die Patientenverfügung?

Neben den vier wichtigsten Punkten können Sie noch weitere Dinge in Ihre Patientenverfügung aufnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben

  • zur Organspende
  • zum gewünschten Behandlungs- und Pflegeort
  • zu Personen, die miteinbezogen werden sollen oder bei denen die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben ist
  • zu weiteren wichtigen Dokumenten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)

Wann sollte eine Patientenverfügung aktualisiert werden?

Eine einmal verfasste Patientenverfügung gilt – sofern sie auch die Organspende umfasst - über das Leben hinaus. Wünschen Sie das nicht, können Sie in der Schlussformel ein Gültigkeitsdatum festlegen. Aber auch ohne festen Termin ist es ratsam, die Verfügung regelmäßig zu prüfen. Werden bei Ihnen neue Erkrankungen diagnostiziert, können Sie diese aufnehmen. Zudem sollten Sie mit den genannten Personen über Ihre Wünsche sprechen. Nur so können Sie nach ihren Möglichkeiten in Ihrem Sinne handeln.

Manchmal wird zusätzlich empfohlen, die Unterschrift auf der Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre zu wiederholen. Das ist aber nicht unbedingt rechtlich notwendig.

Wer hilft bei einer Patientenverfügung und was kostet das?

Vorlagen aus dem Internet sind oft kostenlos, aber nicht immer vollständig oder individuell genug. Deshalb ist es ratsam, vor der Patientenverfügung mit einem Arzt, Notar oder anderem Experten zu sprechen. Er kann nicht nur offene Fragen beantworten, sondern auch für aussagekräftige Formulierungen sorgen. Bei einem Notar oder Fachanwalt können Sie Ihre Patientenverfügung zudem in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen, wo sie jederzeit abgerufen werden kann.

Die Kosten für die Beratung werden meist nicht übernommen und können je nach Ansprechpartner auch höher ausfallen. Möchten Sie Unklarheiten vermeiden und eventuell nötige Entscheidungen des Betreuungsgerichts möglichst nach Ihren Vorstellungen beeinflussen, kann ein Gespräch mit einem Experten dennoch sehr hilfreich sein.

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