Aktualisiert: 16.01.2026 | Lesezeit: 4 Minuten
Ein Bild zeigt eine Tafel mit vielen Fragezeichen darauf. In der Mitte befinden sich zwei Gruppen von Holzklötzchen mit den Buchstaben "PKV" und "GKV".
Die gesetzliche Krankenkasse soll die gute medizinische Versorgung in Deutschland sichern. Trotz der vorgeschriebenen Grundversorgung gibt es allerdings viele Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Zusatzleistungen, Kundenbetreuung und vieles mehr können ein Grund zum Wechseln sein. Diese Punkte sollten Sie dabei beachten.
Das Krankenkassensystem
Unser Krankenkassensystem ist älter als die meisten vermuten. Schon 1883 verabschiedete Otto von Bismarck ein Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeiter. Noch heute beruht das System der gesetzlichen Krankenkassen darauf.
Es soll dafür sorgen, dass jeder in Deutschland eine medizinische Grundversorgung bekommt, gleich wie viel er verdient oder einzahlen kann. Die Grundlage der gesetzlichen Krankenkassen ist deshalb das Solidaritätsprinzip. Alle zahlen den gleichen, gesetzlichen Anteil ein, um die Leistungen zu finanzieren. Wie hoch die Behandlungskosten des Einzelnen sind, spielt dabei keine Rolle.
Seit 2007 besteht in Deutschland zudem eine Versicherungspflicht. Sie gilt für alle Arbeitnehmer bis zu einem Jahresgehalt von 66.150 Euro (Stand: 2025). Verdienen Sie mehr oder sind Sie selbstständig, können Sie sich freiwillig versichern.
1. Gesetzliche Krankenkasse
- Muss im Regelfall jeden aufnehmen
- Alle Versicherten sind gleich zu behandeln
(gilt besonders bei Beiträgen und Leistungen) - Kosten richten sich alleine nach dem Bruttogehalt
- Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr möglich
- Grundversorgung gesetzlich vorgeschrieben,
weitere Leistungen je nach Krankenkasse möglich - Prinzip der Budgetierung: Arztpraxis erhält pro Patient:in ein bestimmtes Budget
2. Private Krankenkasse
- Für die Aufnahme müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden
- Tarife und Leistungen sind frei wählbar
- Kosten werden nach verschiedenen Faktoren berechnet:
Alter, Beruf, Gesundheitszustand - Jedes Familienmitglied zahlt extra
- Je nach Tarif großer Leistungskatalog möglich:
Einzelzimmer, freie Arztwahl, etc. - Arztpraxis kann ohne Berücksichtigung der Kosten die beste Behandlungsmethode für jeden Patienten und jede Patientin wählen
Voraussetzungen für einen Krankenkassen-Wechsel
Für einen Krankenkassenwechsel gibt es viele Gründe, zum Beispiel
- Zufriedenheit, Vertrauen, Beratung
- Höhe des Zusatzbeitrags
- Eigene Krankheitsgeschichte und Bedürfnisse
- Bonusprogramme/Rückerstattungen und Zuschüsse für beispielsweise Naturheilverfahren
Ganz gleich aus welchem Grund, wenn Sie sich einmal entschieden haben zu wechseln, können Sie das jederzeit tun. Wichtig ist dabei nur, die Kündigungsfrist einzuhalten. Bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt sie zwei Monate, sofern Sie mindestens zwölf Monate Mitglied waren. Bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags oder versicherungsrechtlicher Statuswechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sind Sie privatversichert, können Sie in der Regel einmal im Jahr wechseln.
Grundsätzlich gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der Kontrahierungszwang, das heißt, sie dürfen eine Mitgliedschaft nicht ablehnen. Der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist aber oft schwierig und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. So soll verhindert werden, dass junge, gesunde Patienten und Patientinnen die guten Bedingungen der privaten Versicherungen nutzen, während alle Älteren und Kranken von der gesetzlichen Kasse versorgt werden müssen.
So läuft der Krankenkassenwechsel ab
-
Neue Krankenkasse aussuchen
Bevor Sie kündigen, sollten Sie zunächst eine neue Krankenkasse wählen. Informieren Sie sich genau über die Zusatzleistungen der einzelnen Anbieter und vergleichen Sie die Angebote. Wenn möglich können Sie auch ein persönliches Gespräch in einem Servicecenter vereinbaren. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie Sie später als Kunde betreut werden. Dabei unterstützen können auch Krankenkassen-Vergleichsportale wie krankenkasseninfo.de.
-
Kündigung einreichen
Seit 2021 müssen Sie für Wechsel in der gesetzlichen Krankenkasse keine Kündigung mehr einreichen. Die neue Krankenkasse informiert automatisch die alte und organisiert den Wechsel. Sind Sie Mitglied in einer privaten Krankenkasse oder wechseln Sie von der gesetzlichen in die private Krankenkasse ist eine Kündigung weiterhin nötig.
-
Neuer Krankenkasse beitreten
Um der neuen Krankenkasse beizutreten, senden Sie Ihr einen Aufnahmeantrag. Sie prüft noch einmal die Kündigungsfristen und fordert alle nötigen Daten von der bisherigen Krankenkasse an.
-
Wechseltermin erhalten
Jetzt erhalten Sie einen offiziellen Wechsel-Termin, ab dem Sie Mitglied der neuen Krankenkasse sind.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist ein Wechsel nur zum letzten Tag eines Kalendermonats möglich. Ein Beispiel: Stellen Sie den Antrag bei einer neuen Krankenkasse im Januar, wechseln Sie zum 1. April.
-
Arbeitgeber / Rentenversicherung informieren
Sobald Sie den Wechsel-Termin erhalten haben, sollten Sie Ihre(n) Arbeitergeber:in oder als Rentner:in die Rentenversicherung formlos informieren. Alle weiteren wichtigen Infos werden elektronisch übermittelt.
-
Neuer Versicherungsschutz startet
Zum Wechsel-Termin startet automatisch die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse. Sie ist jetzt Ihre neue Anlaufstelle bei allen Fragen.
Quellen
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Krankenversicherung): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/J/jahresarbeitsentgeltgrenze.html, aufgerufen am 16.01.2026
- Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html, aufgerufen am 16.01.2026
- Private Krankenversicherung (PKV) - Prämien und Sozialtarife: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/private-krankenversicherung.html, aufgerufen am 16.01.2026
- Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/grundprinzipien/geschichte.html, aufgerufen am 16.01.2026
- Wechsel: So funktioniert der Beitritt in eine neue Krankenkasse: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/krankenkassenwechsel/, aufgerufen am 12.01.2026
Hinweis: In diesem Text sind Links zu Partner-Seiten enthalten. Erfolgt über diese Links eine Bestellung, erhält sanego eine Provision.