Augen lasern: Für wen eignet sich die Fehlsichtigkeitskorrektur per Laser?

Viele Menschen, die von Kurz- oder Weitsichtigkeit betroffen sind, können ihre Sehschwäche durch eine Augenlaserbehandlung dauerhaft korrigieren lassen. Mittels eines Lasers wird während der Behandlung Hornhautgewebe abgetragen und die Brechkraft des Auges positiv verändert. Für wen die dauerhafte Augenkorrektur mittels Laser eine Option ist und wann sie sich lohnt, erfahren Sie im Folgenden. 

Viele Arten der Fehlsichtigkeit lassen sich durch eine Laserbehandlung korrigieren.

Das ist unter einer Augen-Laserbehandlung zu verstehen

Wer unter einer Sehschwäche leidet, kann dieser nicht mit Naturheilverfahren begegnen. Auch vergehen Kurz- oder Weitsichtigkeit nicht wie eine Erkältung. Betroffene haben daher nur zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können sich für eine Sehhilfe in Form von Kontaktlinse oder Brille entscheiden
  2. oder ihre Augen lasern lassen.

Fällt die Entscheidung auf das Augenlasern, trägt eine Ärztin oder ein Arzt während der Behandlung mittels eines Lasers Gewebe der Augenhornhaut ab. Hierdurch kann die Brechkraft des Auges gezielt verändert und die Fehlsichtigkeit beseitigt werden. Dabei besonders vorteilhaft: Die Veränderung der Augenhornhaut ist dauerhaft, sodass die Sehstörung nicht zurückkehrt. So wird es PatientInnen möglich, auf Kontaktlinsen oder Brille endgültig zu verzichten. 

Wichtig zu wissen ist allerdings: Wie erfolgreich die Laserbehandlung ist, hängt entscheidend von der Expertise und den Fähigkeiten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Sie darf daher nur von erfahrenen Spezialisten durchgeführt werden. 

Ferner ist zu bedenken, dass eine Laser-Operation am Auge nicht für alle PatientInnen mit Sehschwäche gleichermaßen gut geeignet ist. Vielmehr muss auch die zu behandelnde Person selbst einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Laserbehandlung erfolgversprechend ist. 

Diese Voraussetzungen sollten für eine Laserbehandlung erfüllt sein

Ob die Möglichkeit besteht, eine Sehschwäche mittels einer Laser-OP zu korrigieren, hängt von der Art der vorliegenden Fehlsichtigkeit ab. Prinzipiell sind Laserbehandlungen bei folgenden Sehschwächen möglich:

  • Kurzsichtigkeit: Liegt eine Kurzsichtigkeit vor, kann im Rahmen einer Laser-OP Gewebe in der Hornhautmitte entfernt werden. Die Hornhaut wird so flacher und die Fehlsichtigkeit behoben. 
  • Weitsichtigkeit: Bei Weitsichtigkeit kann durch eine Gewebeabtragung an den Hornhauträndern eine intensivere Hornhautwölbung erreicht werden. Hierdurch wird die Fehlsichtigkeit behoben. 
  • Hornhautverkrümmung: Ist die Fehlsichtigkeit auf eine Hornhautverkrümmung (sogenannten Astigmatismus) zurückzuführen, lässt sie sich ebenfalls durch einen Lasereingriff beheben. Während des Eingriffs werden in diesem Fall Unregelmäßigkeiten der Hornhautform ausgeglichen.

Obwohl das Augenlasern prinzipiell bei allen diesen Fehlsichtigkeitsarten Abhilfe schaffen kann, kommt es zusätzlich auf den Schweregrad der Sehschwäche an. Das bedeutet insbesondere, dass Behandlungen Kurzsichtigkeit nur bis -10 Dioptrien bzw. Weitsichtigkeit bis +6 Dioptrien beheben können. Im Falle von Hornhautverkrümmungen sollten +6 Dioptrien nicht überschritten werden. Ferner sollte sich die Intensität der Fehlsichtigkeit innerhalb von zwei Jahren vor der Laserbehandlung nicht deutlich verändert haben. 

In welchem Alter kann eine Laserbehandlung am Auge durchgeführt werden?

Die Korrektur von Sehschwächen mittels einer Laser-OP ist in fast jedem Alter möglich. Besonders wichtig ist jedoch, dass PatientInnen mindestens 18 Jahre alt sein sollten. Besser ist es, wenn mit der Laserbehandlung bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs gewartet wird. Schließlich befindet sich das Auge regelmäßig bis zu diesem Zeitpunkt noch im Wachstum. Würde die Augenkorrektur mittels Laser bereits im Kindesalter vorgenommen, wäre kein stabiles Ergebnis zu erwarten. Vielmehr wäre eine notwendige Nachkorrektur besonders wahrscheinlich. 

Bei Personen über 20 Jahren hingegen erfolgt eine Laser-Augenkorrektur meist problemlos. Lediglich bei PatientInnen über 50 Jahren ist mitunter von einer Behandlung abzuraten, falls eine Versteifung der Augenlinse vorliegt. Ob das der Fall ist oder nicht, beurteilt die behandelnde Ärtrin bzw. der behandelnde Arzt für jede Patientin und jeden Patienten individuell.

Wer sich für das Augenlasern entscheidet, kann auf Brille und Kontaktlinsen zukünftig verzichten.

In welchen Fällen ist eine Laser-Augenkorrektur nicht möglich?

Es gibt bestimmte Umstände, die eine Fehlsichtigkeitskorrektur mittels Laser schwierig oder unmöglich machen. Die Umstände, die eine OP ausschließen, können sowohl dauerhafter als auch vorübergehender Natur sein:

  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Tragen eines Herzschrittmachers
  • Einnahme bestimmter Medikamente, welche den Heilungsprozess der Hornhaut negativ beeinflussen
  • Vorliegen einer kegelförmigen Hornhautverkrümmung
  • Fortschreitende Sehkraftveränderungen
  • Grüner Star (Glaukom) im fortgeschrittenen Stadium
  • Vorliegen Grauen Stars (Katarakt)
  • Augenentzündungen
  • Vorliegen einer Netzhauterkrankung
  • Reumatische Erkrankungen

Liegt einer dieser Umstände bzw. Erkrankungen vor, muss mit der behandelnden Ärtztin bzw. mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Laser-OP stattfinden kann. 

Was spricht dafür eine Laserbehandlung bei Fehlsichtigkeit?

Ist die Laser-Korrektur einer Fehlsichtigkeit möglich und erfolgversprechend, gibt es mehrere gute Gründe, die für sie sprechen:

1. Die Laser-Augenkorrektur kann mehr Freiheit verschaffen

Viele Menschen entscheiden sich für die Laser-Korrektur ihrer Sehschwäche, um sich mehr Freiheit zu verschaffen. Schließlich ist es nach der Laserbehandlung nicht mehr nötig, an Brille oder Kontaktlinsen zu denken. Insbesondere für Kontaktlinsenverwender stellt das meist eine deutliche Erleichterung dar. Denn sie müssen nicht mehr daran denken, ihre Linsen vor dem Schlafengehen zu entfernen oder Kontaktlinsenflüssigkeit bei sich zu haben.

2. Bessere Korrekturergebnisse

Die Laserbehandlung der Augen läuft immer individuell ab. Schließlich geht es darum, individuelle Fehlsichtigkeit zu beheben. Dies führt dazu, dass viele PatientInnen nach der Laserbehandlung deutlich bessere Sicht-Erfahrungen machen. Das bedeutet: Sie haben das Gefühl, nach der Laserbehandlung klarer zu sehen als mit einer Brille oder Kontaktlinsen.

3. Langfristig geringere Kosten

Selbstverständlich ist das Augenlasern mit Kosten verbunden – allerdings handelt es sich hierbei nicht um Ausgaben, die "zusätzlich" anfallen. Zu bedenken ist nämlich, dass alternativ auch neue Brillen oder Kontaktlinsen ständig laufende Kosten verursachen. Diese laufenden Ausgaben lassen sich durch eine Laserbehandlung vermeiden. Werden die Kosten einander gegenübergestellt, erweist sich das Augenlasern oft als langfristig günstiger.

4. Weniger Unannehmlichkeiten nach der Laser-OP

Das Tragen von Kontaktlinsen oder einer Brille ruft bei vielen Menschen Beschwerden und Unannehmlichkeiten hervor. Manche VerwenderInnen leiden etwa häufig unter Kopfschmerzen oder trockenen Augen. Andere vergessen, dass sie Kontaktlinsen tragen und haben mit entsprechenden Beschwerden (etwa nach dem Einschlafen mit den Linsen) zu kämpfen.

Entscheiden sich diese PatientInnen für eine Augenlaser-Behandlung, können die Unannehmlichkeiten komplett verschwinden. Dieser Umstand erlaubt es, den Alltag unbeschwerter zu erleben. 

5. Gesundheitliche Beschwerden können reduziert werden

Manche Menschen mit Sehschwäche reagieren besonders empfindlich auf das Tragen von Kontaktlinsen oder einer Brille. Bei ihnen löst das ständige Tragen einer Sehhilfe Kopfschmerzen, trockene Augen oder ständig auftretende Augeninfektionen aus. Insbesondere Infektionen treten bei Kontaktlinsenträgern oft aufgrund einer mangelnden Sauerstoffversorgung des Auges auf. Gemeinsam mit den anderen genannten Beschwerden können sie durch eine Laserbehandlung  vermieden werden.

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