Ärztliche Zweitmeinung: Das steht Ihnen zu

Sie kennen Ihren Arzt schon seit Jahren, vertrauen ihm voll und ganz und haben noch nie an eine ärztliche Zweitmeinung gedacht? Dann können wir Ihnen gratulieren. Denn im Idealfall sieht genau so die Beziehung zwischen Arzt und Patienten aus. Leider kann der Mediziner Ihres Vertrauens nicht alle Beschwerden behandeln, lebt manchmal zu weit entfernt oder geht in die wohlverdiente Rente. Dann müssen Sie einen neuen Arzt oder sogar einen Spezialisten aufsuchen. Doch wie gut können Sie diesem unbekannten Menschen trauen?

Wann habe ich das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung?

Vertrauen zwischen Arzt und Patienten ist wichtig. Denn eine Diagnose oder Behandlungsempfehlung entscheidet oft über die Lebensumstände eines Menschen. Sollen Sie sich lieber für eine Operation, eine neuartige Behandlungsmethode oder eine konservative Therapie entscheiden? Was wirkt in welcher Situation am besten und wie sieht es mit den Risiken aus? Bei solchen Fragen kann Sie nur Ihr Arzt unterstützen. Gerade bei großen, wichtigen Entscheidungen wünschen sich viele eine zweite Meinung.

Das Sozialgesetzbuch legt in Paragraf 27b deshalb das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung fest. Dieses gilt aber nicht, wenn Sie sich einen Schnupfen oder einen Magen-Darm-Virus eingefangen haben. Nur in Zusammenhang eines planbaren Eingriffs, bei dem „die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist“, kommt das Gesetz zur Anwendung. Damit sind vor allem Operationen gemeint, die besonders häufig durchgeführt werden, obwohl es auch andere, teilweise günstigere Behandlungsmöglichkeiten gäbe. Noch gibt es keine einheitlichen Vorgaben, welche Eingriffe dazu zählen. Unabhängig davon haben die meisten Krankenkassen aber bereits ihre eigenen Listen erstellt. Welche Diagnosen dazu gehören, fragen Sie am besten direkt dort nach.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine ärztliche Zweitmeinung möchte?

Sind Sie gesetzlich versichert, haben Sie freie Arztwahl. Grundsätzlich können Sie also immer den Arzt wechseln – auch während einer Behandlung. Die ärztliche Zweitmeinung ist allerdings eher dafür gedacht, dass Sie von einem weiteren Mediziner beraten werden. Die Behandlung führt in der Regel der Arzt durch, der die erste Diagnose gestellt hat. Sie sollten diesem also von Ihrem Wunsch erzählen und gleich auch Ihre Patientenakte anfordern. Teure Untersuchungen, z. B. MRTs oder CTs, müssen so nicht wiederholt werden. Die Informationen können Sie übrigens immer einsehen, wenn Sie das möchten. Einige Praxen verlangen allerdings eine kleine Gebühr für die Kopien.

Deshalb sollten Sie sich zusätzlich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Stimmt sie einer ärztlichen Zweitmeinung zu, übernimmt sie anfallende Kosten. Zusätzlich empfiehlt sie oft eigene Ärzte, die Sie dafür aufsuchen können. Das vereinfacht den Prozess. Gleichzeitig könnte es aber auch sein, dass der von der Krankenkasse favorisierte Arzt eher die kostengünstigere Behandlung empfiehlt. Fragen Sie vorher nach, was den Arzt zu seiner Zweitmeinung qualifiziert. Ist er ein echter Spezialist auf seinem Fachgebiet, hat die empfohlene Behandlung schon häufig durchgeführt und kennt sich auch mit den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus, ist er eine gute Wahl für eine zweite Meinung.

Ihr Ziel sollte es dabei immer sein, sich mit der Entscheidung für eine Behandlung wohlzufühlen und Ihrem Arzt vertrauen zu können. Bei schwerwiegenden Eingriffen schlagen Mediziner deshalb sogar selbst oft eine ärztliche Zweitmeinung vor. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist und Sie sich vielleicht sogar zu einer Entscheidung gedrängt fühlen, sollten Sie einer planbaren Behandlung erst zustimmen, wenn Sie davon überzeugt sind. Nur Notfälle oder akute Erkrankungen müssen sofort behandelt werden.

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