Spenden steuerlich absetzen: Das müssen Sie beachten

Mensch in Arztkittel mit Stetoskop hält Sparschwein in der Hand.
Mensch in Arztkittel mit Stetoskop hält Sparschwein in der Hand. | © manassanant - stock.adobe.com

Wer spendet, tut dies meist nicht um Geld zu sparen. Dennoch können Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen. Freiberufler:innen, Privatpersonen oder Gesellschafter:innen nutzen dafür die private Steuererklärung. Aber auch Kapitalgesellschaften wie GmbH und KG können profitieren. Wie das genau geht und was Sie dabei beachten sollten:

Was gilt steuerrechtlich als Spende?

Um Spenden steuerlich abzusetzen, muss es sich um einen freiwilligen Betrag handeln, der ohne Gegenleistung erbracht wird. Dieser kann an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen gehen und muss dort für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden.

Bei einem Wert über 300 € benötigen Sie außerdem eine Spendenquittung, offiziell Zuwendungsbestätigung genannt.

Strafen und Verlosungen sind keine Spenden

Gerichtlich angeordnete Zahlungen als Wiedergutmachung, etwa nach einer Straftat können nicht als Spenden steuerlich abgesetzt werden. Das gilt auch bei der Teilnahme an Verlosungen und Gewinnspielen zu einem guten Zweck. In beiden Fällen erhalten Sie für Ihre Spende eine Gegenleistung.

Geldspenden, Sachspenden, Zeit spenden

Sie können sowohl Geldbeträge als auch Sachspenden absetzen. Für beides benötigen Sie aber einen Nachweis, zum Beispiel einen Überweisungsträger oder eine Spendenquittung. Die Münzen für den bzw. die Straßenmusiker:in oder die Gabe im Klingelbeutel können Sie also nicht steuerlich geltend machen.

Bei Sachspenden muss zudem zunächst der Wert geschätzt werden. Außerdem ist es wichtig, wofür die Spende genutzt wird. Gaben für den Zweckbetrieb, also zum Beispiel Spielzeug für Kinderheime oder Kleidung für die Obdachlosenhilfe sowie für genehmigte Veranstaltungen, etwa Preise für eine angemeldete Tombola, sind steuerlich absetzbar. Der Kuchen für das Gemeindefest dagegen meistens nicht.

Wenn Sie möchten, können Sie sogar Ihre Zeit spenden. Denn sieht die Organisation eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vor, können Sie darauf verzichten und dafür eine Spendenquittung bzw. eine Zuwendungsbestätigung erhalten.

Wer darf Spenden als Ausgaben absetzen?

  • Privatpersonen
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG

Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) dürfen Spenden nicht als Betriebsausgaben absetzen. Stattdessen müssen Spenden als Entnahmen verbucht werden.

Der Betrag wird unter allen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen aufgeteilt. Diese können ihn dann als Spende in der privaten Steuererklärung geltend machen.

Spenden absetzen: Wieviel bekommen Sie zurück?

Geben Sie eine Spende in der Steuererklärung an, bekommen Sie keinen festen Betrag zurück. Vielmehr verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um den Spendenbetrag. Ein Beispiel:

Sie haben in diesem Jahr 300 € an die Krebshilfe und 150 € an Ärzte ohne Grenzen gespendet. Gleichzeitig haben Sie 92.597 € verdient. Nach Abzug der Spenden müssen Sie nur 92.147 € versteuern.

Wie viel Geld Sie für eine Spende zurückbekommen, hängt also von Ihrem Einkommen und der Summe aller Spenden in einem Jahr ab.

Mit Spenden die Gewerbesteuer senken

Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen Spenden nicht vom Gewinn abziehen, aber vom Gewerbeertrag. Damit sinkt auch die Gewebesteuer. Die Spende muss dafür aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden. Entnehmen Sie dafür Betriebsvermögen und geben es sofort als Spende weiter, ist das ebenfalls zulässig.

Parteispenden sind davon ausgenommen.

Wie viele Spenden kann man absetzen?

Pro Jahr können Sie 20 % Ihrer gesamten Einkünfte als Spenden bei den Sonderausgaben absetzen. Bei unserem beispielhaften Jahreseinkommen von 92.597 € wären das 18.519,40 €.

Doch auch wenn Sie in einem Jahr mehr spenden möchten, geht der Steuervorteil nicht verloren. Dafür tragen Sie einfach alle Spenden eines Jahres in der Steuererklärung ein. Das Finanzamt stellt dann einen Spendenvortrag fest. Mit einem entsprechenden Kreuz in der Steuererklärung im nächsten Jahr (Anlage Sonstiges, Zeile 6) wird der überschüssige Betrag vom Vorjahr berücksichtigt.

Für Kapitalgesellschaften gilt eine eigene Grenze

Kapitalgesellschaften wie GmbH und KG können eine weitere Grenze nutzen, sofern diese für Sie günstiger ist.

Sie können entweder 20 % der gesamten Jahreseinnahmen oder 0,4 % des Jahresumsatzes inklusive gezahlter Löhne und Gehälter als Spenden geltend machen.

Spendenbescheinigung ab welchem Betrag?

Spenden ohne Nachweis können Sie nicht von der Steuer absetzen. Zwar müssen Sie Kontoauszüge oder Quittungen nicht zusammen mit der Steuererklärung abgeben, Sie sind aber verpflichtet diese zu Hause aufzubewahren und auf Nachfrage vorzulegen.

Eine Zuwendungsbestätigung oder auch Spendenquittung ist aber nicht immer nötig. Darauf verzichten können Sie:

  • bei einem Wert bis zu 300 €.
  • im Katastrophenfall

Ausnahme Stiftungen und politische Parteien

Spenden an Stiftungen und politische Parteien sowie unabhängige Wählervereinigungen zählen nicht zum Spendenhöchstbetrag. Bei ihnen gelten eigene Grenzen:

  • Spenden in das Vermögen einer Stiftung
    Sie können bis zu 1 Million € in das Vermögen einer Stiftung spenden und diese im selben Jahr oder über 9 Jahre lang steuerlich geltend machen.

  • Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen
    Parteispenden, Mitgliedsbeiträge für Parteien sowie Spenden an Wählervereinigungen verringern direkt die Einkommenssteuer. Die Hälfte des gespendeten Betrags wird davon abgezogen. Die Grenze dafür liegt bei 825 € pro Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepartnern sogar bei je 1.650 €.

    Ein Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 92.597 € müssten Sie – ohne Abzüge - 12.963,58 € (14 %) Einkommenssteuer bezahlen. Da Sie 1.650 € an eine Partei gespendet haben, können sie davon die Hälfte (825 €) abziehen. Ihre Einkommenssteuer verringert sich auf 12.138,58 €.

    Zusätzlich kann der Rest (825 €) als Sonderausgaben genannt und damit ebenso abgesetzt werden. Hier gilt eine Grenze von 3.330 €. Spenden an Wählervereinigungen sind davon ausgenommen.

Wo trage ich Spenden in der Steuererklärung ein?

Spenden gelten als Sonderausgaben. Sie können Sie also in der Steuererklärung direkt unter diesem Punkt eintragen.

Wer möchte, kann eine Spende auch von dem oder der Spendenempfänger:in an das Finanzamt melden lassen. Diese(r) übermittelt den Nachweis direkt an das Finanzamt, sodass der Betrag automatisch bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wird. Den Beleg bzw. eine Quittung oder Zuwendungsbescheinigung sollten Sie sicherheitshalber dennoch aufbewahren.

Ein Beitrag unserer Praxismarketing-Expertin Elisabeth Maußner.

Quellen:

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