Social Media für Ärzte Teil 3: Das Recht auf Ihrer Seite

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand, aus dem ein großes, blaues Paragraphenzeichen hervorgeht.

Wie bei allen Praxismarketingmaßnahmen sollten Sie sich in den sozialen Medien rechtlich absichern. Dazu gehört nicht nur, sich über die Bestimmungen und Gesetze zu informieren, sondern auch aktuelle Entwicklungen zu beobachten. Sollten Sie Zweifel haben, sprechen Sie mit einem Experten oder einer Expertin, bevor Sie etwas posten oder eine Aktion umsetzen.

Zur ersten Orientierung haben wir außerdem acht Regeln aufgestellt, die die wichtigsten Bestimmungen und die Empfehlungen der Bundesärztekammer zusammenfassen:

1. Berufswidrige Werbung

Für die Werbung sowie das Praxismarketing von Ärzten und Kliniken gibt es besondere Vorschriften, um Patienten zu schützen. So dürfen Sie zum Beispiel nur sachliche Informationen weitergeben und keine Wirkungen anpreisen, die wissenschaftlich nicht erwiesen sind. Kurze Posts und große Bilder in den sozialen Medien können allerdings leicht zu Missverständnissen führen.

Deshalb ist es für Ärzte und Ärztinnen auf Facebook, Tik Tok oder Instagram besonders wichtig, die genauen Regelungen zu kennen.  Mehr Details dazu, finden Sie in unserem Beitrag Werbung für Ihre Arztpraxis.

2. (Medizinische) Produkte

Im Arbeitsalltag als Arzt oder Ärztin sind Sie von vielen verschiedenen medizinischen Produkten umgeben. Diese dürfen Sie natürlich auch auf Ihrem Social Media Account erwähnen oder Fragen dazu beantworten. Wahre Tatsachenbehauptungen, zum Beispiel „Die Wirkung wurde in mehreren Studien nachgewiesen“, sind natürlich erlaubt. Auch die freie Meinungsäußerung ist rechtens, etwa „Ich finde dieses Produkt gut.“

Schmähkritik oder Beleidigungen sind dabei aber nicht gestattet. Ihre Äußerungen sollten deshalb immer sachlich und korrekt sein.

3. Urheberrecht bei Bildern, Texten und Videos

Das deutsche Urheberrecht besagt, dass der oder die Verfasser:in die Rechte an seinem bzw. ihrem eigenen Werk hat. Das bedeutet, dass Texte, Bilder oder Videos, die Sie im Internet finden, nicht einfach verwendet werden dürfen. In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie die Quelle dafür nennen, etwa indem Sie einen Facebook-Post von der Originalseite teilen und nicht einfach selbst noch einmal posten. Manchmal können Sie den oder die Verfasser:in auch direkt in Ihrem Text nennen oder verlinken. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie etwas verwenden dürfen, lassen Sie es lieber weg oder fragen Sie bei einem Experten bzw. einer Expertin nach.

Bei Bildern müssen Sie außerdem das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen beachten. Genaueres zu Bildrechten finden Sie in einem separaten Beitrag.

4. ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht gilt natürlich ebenfalls auf Facebook, Tik Tok oder Instagram – und zwar auch, wenn Sie sich in einer geschlossenen Gruppe befinden, die nicht allen zugänglichen ist. Deshalb sollten Sie Ihre Patienten und Patientinnen immer Fragen, wenn Sie diese auf sozialen Medien erwähnen möchten.

Bei sensiblen Daten sollten Sie zudem besonders vorsichtig sein. Denn oft können sich Nutzer:innen alle wichtigen Informationen an verschiedenen Stellen zusammensuchen. Beschreiben Sie zum Beispiel eine Krankengeschichte unter einem falschen oder anonymisierten Namen und informieren an anderer Stelle über Ihre Praxis oder Klinik, könnte der Patient bzw. die Patientin trotzdem identifizierbar sein. Schließlich sind der ungefähre Zeitpunkt, die Erkrankung und der Ort bekannt.

Wir empfehlen deshalb, möglichst gar keine sensiblen Daten online zu teilen oder sie komplett unkenntlich zu machen. Das gilt auch, wenn ein Patient oder eine Patientin Sie anschreibt und um Untersuchungsergebnisse oder ähnliches bittet. Auf Social Media können Sie nie hundertprozentig sicher sein, dass es sich wirklich um die Person handelt und diese die Informationen einsehen darf.

5. Diffamierung von Kollegen

Unstimmigkeiten oder Streit zwischen Kollegen und Kolleginnen gibt es immer wieder. Manchmal ist die Verlockung groß, sich online darüber Luft zu machen. Dennoch sollten Sie andere Ärzte und Ärztinnen, Kliniken oder Praxen auf sozialen Medien nicht diffamieren – und das auch auf Ihrem privaten Account.

Selbst wenn Sie die Daten anonymisieren und nur von einem Kollegen oder einer Kollegin, Vorgesetzten oder einer Nachbarpraxis schreiben: An anderer Stelle können Leser:innen in der Regel leicht herausfinden, um wen es sich handelt. Besser ist es deshalb, tief durchzuatmen und ein anderes Ventil zu finden.

6. Trennung von Beruflich und Privat

Manch ein Patient oder eine Patientin hat vielleicht schon Ihren privaten Account gefunden und liest fleißig mit. Dabei sollte stets klar sein, dass Sie dort als Privatperson posten und nicht als Arzt, Ärztin oder Repräsentant:in der Praxis. Urlaubsfotos am Strand, witzige Videos und andere persönliche Posts sollten auch privat bleiben.

Schreibt ein Patient oder eine Patientin Sie direkt auf einem privaten Account an, können Sie ihn auf offizielle Seiten verweisen. Medizinische Fragen sollten Sie zudem nicht beantworten, um die Abgrenzung klar zu machen.

In einer Gruppe oder einem Forum, das nur für Ärzte oder Ärztinnen gedacht ist, können Sie sich freier bewegen. Auch dort sollten Sie allerdings vorsichtig sein, da Sie nie ganz sicher sein können, wer mitliest.

7. Tipps und Fernbehandlungsverbot

Auf sozialen Medien können Sie in der Regel nicht gewährleisten, dass Sie Patienten und Patientinnen unmittelbar behandeln. Es gilt also das Fernbehandlungsverbot. Rein medizinische Fragen, wie „Was ist eine Schilddrüsenunterfunktion?“ oder „Warum ist hoher Blutdruck schädlich?“, dürfen Sie natürlich beantworten.

Können durch die Fragen Rückschlüsse auf eine Erkrankung gezogen werden, etwa wenn ein junger Mann öffentlich mehrere Fragen zu Geschlechtskrankheiten stellt, hat das keine rechtlichen Konsequenzen. Trotzdem sind Ärzte, Ärztinnen und Kliniken von der Bundesärztekammer dazu angehalten, Ihre Posts und Aktionen entsprechend zu planen. So sollen Patienten und Patientinnen möglichst nicht animiert werden, private Informationen auf Ihren Social Media Accounts zu teilen.

8. Absicherung

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es in Einzelfällen doch zu Problemen oder rechtlichen Schritten kommen. Damit Sie dafür abgesichert sind, sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen. Oft können Rechtsschutz oder Haftpflicht die Kosten für die Klärung übernehmen und Ihnen so viel Ärger ersparen. Da die Angebote sehr unterschiedlich sind, sollten Sie das allerdings persönlich abklären.

Aktualisiert am 15.09.2023.

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