MFA Ausbildung wird überarbeitet: Bisherige Pläne und Antworten auf die wichtigsten Fragen

Eine junge Frau in Kasak, Rucksack und Klemmbrett.
Angehende MFAs sollen in Zukunft besser auf die Aufgaben im Praxisalltag vorbereitet werden. | © Pixel-Shot -stock.acobe.com

Von eRezept über Videosprechstunde bis Verwaltung hat sich im Gesundheitswesen in den letzten 20 Jahren einiges geändert. Daran soll jetzt auch die Ausbildungsordnung der MFA angepasst werden.

Konkrete Entwürfe gibt es dafür noch nicht. Bisher ist nur politisch beschlossen, dass es Änderungen der MFA Ausbildung geben soll. Dabei soll die Ausbildungszeit nicht verkürzt werden, sondern vor allem die Inhalte modernisiert werden. Zum Beispiel soll es in Zukunft weniger Auswendiglernen und mehr praxisnahe Fallbeispiele geben. Ziel ist es, die Ausbildung zur MFA attraktiver zu machen und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Die Inhalte dafür werden wohl im Laufe des Jahres erarbeitet. In Kraft treten wird eine neue Ausbildungsverordnung für MFA vermutlich erst 2027 oder 2028.

Neue MFA-Ausbildungsverordnung – häufige Fragen und Antworten

Ab wann gilt die neue MFA-Ausbildungsverordnung?

Ein verbindlicher Termin liegt derzeit noch nicht vor. Fachkreise gehen davon aus, dass eine neue Verordnung frühestens zum Ausbildungsjahr 2027/2028 in Kraft treten könnte. Voraussetzung dafür ist der Abschluss aller Abstimmungs- und Anhörungsverfahren sowie die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt.

Gilt die neue Verordnung auch für aktuell Auszubildende?

Nein. Laufende Ausbildungsverhältnisse werden nicht rückwirkend umgestellt. Für Auszubildende, die ihre MFA-Ausbildung bereits begonnen haben, gilt weiterhin die Ausbildungsordnung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.

Ab wann müssen Arztpraxen die neuen Regelungen umsetzen?

Arztpraxen, die ausbilden, müssen die neue Ausbildungsordnung erst für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge anwenden, nachdem diese in Kraft getreten ist (voraussichtlich 2027/2028). Bestehende Ausbildungsverträge bleiben davon unberührt.

Wird die Ausbildungsdauer verkürzt oder verlängert?

Nein. Nach aktuellem Stand ist keine Änderung der Ausbildungsdauer geplant. Die MFA-Ausbildung soll weiterhin drei Jahre dauern. Ziel der Reform ist eine inhaltliche Modernisierung, keine strukturelle Verkürzung.

Ändert sich die Abschlussprüfung für MFA?

Ja, voraussichtlich. Geplant ist eine stärkere Praxis- und Kompetenzorientierung der Abschlussprüfung. Schriftliche und praktische Prüfungsanteile bleiben bestehen, sollen aber stärker an realen Praxissituationen ausgerichtet werden.

Hat die Reform Auswirkungen auf die Ausbildungsvergütung?

Nein, die Ausbildungsordnung selbst regelt keine Vergütung. Erhöhungen der Ausbildungsvergütung ergeben sich aus Tarifverträgen, nicht aus der Ausbildungsordnung.

Warum dauert die Reform so lange?

Die MFA-Ausbildung ist bundesweit stark verbreitet und betrifft viele Akteure. Änderungen verlaufen nach einem festen Schema. Im Vorverfahren wurden bereits Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen nach Ihren Wünschen und Ideen befragt. Damit startet jetzt das Hauptverfahren, indem ein Sachverständigen Gremium des Bundes und parallel eine Rahmenlehrplankommission der Länder alle Änderungen und Neuerungen erarbeiten. Anschließend gibt es verschiedene Prüfungen und Abstimmungen, bis schließlich der Gesetzentwurf angenommen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Die neue Ausbildungsordnung tritt dann zum 1. August des aktuellen Jahres in Kraft.

Quellen

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