Ärzte als Ausbilder – 10 wichtige Fragen und Antworten

Eine Ärztin in einem hellen Raum lächelt und trägt ein Stethoskop um den Hals. Sie trägt einen hellen Arztkittel. Im Hintergrund sind weitere medizinische Fachkräfte teilweise unscharf dargestellt.
Eine Ärztin in einem hellen Raum lächelt und trägt ein Stethoskop um den Hals. Sie trägt einen hellen Arztkittel. Im Hintergrund sind weitere medizinische Fachkräfte teilweise unscharf dargestellt.

Auszubildende zu medizinischen Fachangestellten sind unsere Zukunft. Ohne MFA funktioniert keine Arztpraxis, gehen wertvolle Mitarbeiter und Stützen des ambulanten Gesundheitssystems verloren.

Warum ausbilden?

Die Berufsausbildung ist ein äußerst effizientes Instrument zur Gewinnung von Mitarbeitern, die nicht nur qualifiziert und motiviert sind, sondern Sie und Ihre Patienten auch von Anfang an kennen.

Wer darf ausbilden?

Approbierte Ärzte besitzen die Eignung, also Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zum Ausbilder einer/s MFA qua Beruf.

Welche Eigenschaften sind für die Ausbildungsstätte erforderlich?

Bei Arztpraxen wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass sie zur Berufsausbildung geeignet sind. Das Verhältnis von Fachkräften und Auszubildenden spielt dabei auch eine Rolle. Wer vier Fachkräfte beschäftigt, kann beispielsweise drei Azubis einstellen.

Sollte in Ausnahmefällen keine ausreichende Eignung bestehen, können Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte diese Lücken füllen. Ergänzend bieten Ärztekammern oft überbetriebliche Lehrgänge an, die für alle Auszubildenden gleichermaßen verpflichtend sind. 

Was ist Rotation?

Sollten diese Maßnahmen bestehende Defizite der Ausbildungsstätte nicht ausreichend kompensieren, wird dies durch Rotation sichergestellt. Dies könnte etwa bei Bezirksämtern, Blutbanken, Kliniken oder Forschungseinrichtungen der Fall sein und zwischen drei bis sechs Monate betragen.

Welche Rolle und Pflichten habe ich als Ausbilder?

Die Ausbildung legt die Grundsteine für die folgenden Berufsjahre der Nachwuchskräfte und sollte auch in Arztpraxen immer im Vordergrund stehen, denn: Auszubildende sind keine billigen Arbeitskräfte – jeder Ausbildende geht im Rahmen der Ausbildung Pflichten ein.  

Eine davon ist dafür zu sorgen, dass Ihrem Schüler alle Kenntnisse vermittelt werden, die er oder sie zum Erreichen des Ausbildungsziels lernen muss. Die Ausbildung soll so gestaltet werden, dass sowohl zeitlich als auch sachlich alle Ausbildungsziele erreicht werden können. Sie verpflichten sich darüber hinaus, alle Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen, Ihren Auszubildenden in die Berufsschule zu schicken sowie einer sittlichen oder körperlichen Gefährdung vorzubeugen. Stattdessen obliegt es Ihrer Ausbildung, den Auszubildenden charakterlich zu fördern und auf die späteren Berufsjahre vorzubereiten.

Was sind die Ziele der Ausbildung?

Die Berufsausbildung teilt sich meist in zehn verschiedene Bereiche:

  1. Wissen über den Ausbildungsbetrieb
  2. Gesundheitsschutz und Hygiene
  3. Kommunikation
  4. Patientenbetreuung und Patientenberatung
  5. Betriebliche Organisation und Qualitätsmanagement
  6. Verwaltung und Abrechnung
  7. Information und Dokumentation
  8. Durchführung von Maßnahmen (Diagnostik und Therapie)
  9. Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
  10. Richtiges Handeln in Notfällen und Zwischenfällen

Details zu den einzelnen Bereichen können Sie bei Ihrer zuständigen Ärztekammer erfragen.

Welche Angaben enthält der Berufsausbildungsvertrag?

Der Berufsausbildungsvertrag enthält Angaben über den Beginn und die Dauer der Ausbildung sowie Näheres zur Ausbildung an sich. Im Detail sind das die Art der Ausbildung, die sachliche Gliederung und der zeitliche Rahmen. Finden Ausbildungsmaßnahmen überbetrieblich statt, müssen sie ebenfalls im Vertrag festgehalten werden. Die tägliche Arbeitszeit, die Probezeitregelung und Kündigungsfristen schließlich sind ebenso Teil des Vertrages.

Die Probezeit schützt Auszubildende wie Ausbilder gleichermaßen: Sehen Sie das Erreichen des Ausbildungsziels als chancenlos sowie darauffolgendes Wirken als kompetente Fachkraft, sollte der Vertrag im Laufe der Probezeit gelöst werden. Ähnliches gilt für die oder den Auszubildenden sollte sie / er feststellen, dass sie / er diesen Beruf nicht erlernen beziehungsweise ausüben möchte. 

Wann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten für alle Auszubildenden, welche zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zwischen 15 und (noch nicht) 18 Jahre alt sind.

  • Tritt das JArbSchG in Kraft, ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden und die wöchentliche auf 40 Stunden begrenzt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird je nach Alter festgelegt. Die gesetzlichen Vertreter des/der Jugendlichen unterzeichnen den Vertrag, ebenso alle Änderungen diesbezüglich.
  • Vor Beginn der Ausbildung ist die sogenannte ärztliche Erstuntersuchung fällig. Ist die oder der Auszubildende zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres nach wie vor minderjährig, muss eine Nachuntersuchung stattfinden.
  • Ruhepausen müssen bei jugendlichen Auszubildenden festgelegt werden, deren Länge sich nach Arbeitszeit staffelt.

ARBEITSZEIT

LÄNGE RUHEPAUSE

4,5 – 6 Stunden

Mindestens 30 Minuten

>6 Stunden

Mindestens 60 Minuten

Ruhepause = Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten

Ruhepause darf frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn stattfinden

Ruhepause darf spätestens 1 Stunde vor Arbeitsende stattfinden

Nicht länger als 4,5 Stunden ohne Ruhepause beschäftigen

Aufenthalt in den Ruhepausen in Pausenräumen und außerhalb der Arbeitsräume

 

  • Die Freizeit von Jugendlichen darf nicht unterbrochen werden und muss mindestens 12 Stunden nach Ende der Arbeitszeit betragen.
  • Jugendliche dürfen zwischen 6 und 20 Uhr und an maximal fünf Tagen pro Woche, aber nicht Samstag oder Sonntag arbeiten.

Welche Aufgaben übernimmt die Ärztekammer?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt der Ärztekammer die Zuständigkeit für die Ausbildung von MFAs zu. Sie übernimmt außerdem die Überprüfung der Berufsausbildungsverträge sowie das Eintragen ins Kammerverzeichnis. Prüfungen im Rahmen der Ausbildung werden von den Kammern erstellt und gehalten. Die Ärztekammer kontrolliert zudem, ob die Ausbildung unter Beachtung der gültigen Rechtsvorschriften stattfindet.

Was sollte bei der Einstellung beachtet werden?

Nehmen Sie sich Zeit für die Einstellung einer/s Auszubildenden, so müssen Sie sich nur einmal damit befassen und finden sehr wahrscheinlich die richtige Person für Ihr Team. Lesen Sie die Bewerbungsunterlagen sorgfältig. Für das Bewerbungsgespräch sollte ein ausreichender Zeitraum geblockt werden. Ein oder zwei Tage Probearbeit geben Ihnen einen Einblick in die Qualifizierung der Bewerber/innen.

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