Aktualisiert: 11.06.2026 | Lesezeit: 10 Minuten
Über 30 Grad, volle Wartezimmer, laufende Geräte und kaum Abkühlung: Hitze kann den Arbeitsalltag in Arztpraxen deutlich erschweren. Die Konzentration sinkt, Kreislaufbeschwerden nehmen zu und selbst Routinetätigkeiten werden anstrengender. Für Praxisinhaber:innen ist Hitze deshalb nicht nur ein Komfortproblem, sondern ein Thema des Arbeitsschutzes.
Ein automatisches „Hitzefrei“ gibt es in der Arztpraxis zwar nicht. Dennoch müssen Arbeitgeber:innen dafür sorgen, dass Beschäftigte bei hohen Temperaturen möglichst sicher und gesund arbeiten können. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vor allem von Raumtemperatur, Tätigkeit, Belastung und Schutzbedürftigkeit einzelner Mitarbeiter:innen ab.
Warum Hitze in der Arztpraxis ein Arbeitsschutzthema ist
Arztpraxen sind Arbeitsstätten und fallen damit unter das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen grundsätzlich dazu, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Dazu zählen auch hohe Temperaturen.
Die ASR A3.5 konkretisiert, welche Raumtemperaturen in Arbeitsstätten als Orientierung gelten und ab wann zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Für Praxen bedeutet das: Wird es in Anmeldung, Behandlungszimmern, Labor, Steri oder Wartebereichen zu warm, sollten Praxisinhaber:innen nicht erst reagieren, wenn Beschwerden auftreten. Sinnvoll ist ein abgestufter Plan, der festlegt, was bei bestimmten Temperaturen oder Hitzewarnungen zu tun ist.
Welche Temperaturgrenzen gelten in der Arztpraxis?
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll grundsätzlich 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wird dieser Wert bei sommerlicher Außenhitze überschritten, sollten Arbeitgeber:innen zusätzliche Maßnahmen prüfen. Ab mehr als 30 Grad Raumtemperatur sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Bei mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
| Raumtemperatur | Bedeutung für die Arztpraxis | Was Praxisinhaber:innen tun sollten |
| bis 26 °C | in der Regel unkritischer Bereich | übliche Arbeitsorganisation fortführen |
| über 26 °C | zusätzliche Maßnahmen sollen geprüft werden, besonders bei sommerlicher Außenhitze | Sonnenschutz nutzen, Wärmequellen reduzieren, Lüftung anpassen |
| über 30 °C | wirksame Maßnahmen sind erforderlich | technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umsetzen |
| über 35 °C | Raum ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet | Raum wechseln, Arbeitszeit verlagern oder besondere Schutzmaßnahmen prüfen |
Wichtig ist: Die Temperatur allein entscheidet nicht immer über die tatsächliche Belastung. Auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Luftbewegung, körperliche Tätigkeit, Arbeitskleidung, Schutzkleidung und individuelle Gesundheitsfaktoren beeinflussen, wie stark Beschäftigte durch Hitze belastet werden. Deshalb können Schutzmaßnahmen im Einzelfall auch schon vor Erreichen der genannten Temperaturwerte sinnvoll oder erforderlich sein, etwa wenn Mitarbeitende körperlich arbeiten, Schutzkleidung tragen oder besonders schutzbedürftig sind. Grundlage für die Bewertung ist die Gefährdungsbeurteilung, in der die konkreten Arbeitsbedingungen der Praxis berücksichtigt werden.
Gibt es Hitzefrei in der Arztpraxis?
Ein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ besteht in Arztpraxen nicht. Beschäftigte dürfen die Arbeit daher nicht einfach eigenmächtig einstellen oder nach Hause gehen, nur weil es in der Praxis sehr warm ist.
Das bedeutet aber nicht, dass Praxisinhaber:innen untätig bleiben dürfen. Sie müssen geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Wenn einzelne Beschäftigte durch Hitze gesundheitliche Beschwerden entwickeln, etwa Schwindel, Übelkeit, Kreislaufprobleme oder starke Schwäche, sollte die Situation ernst genommen werden. Je nach Zustand kann eine Pause, ein Wechsel in einen kühleren Bereich oder eine ärztliche Abklärung erforderlich sein.
In der Praxis kann es außerdem sinnvoll sein, Arbeitszeiten an besonders heißen Tagen flexibler zu gestalten. Denkbar sind frühere Sprechzeiten, Gleitzeit, Überstundenabbau oder das Verlegen körperlich belastender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten. Entscheidend bleibt, dass die Patientenversorgung weiterhin gesichert ist.
Welche Pflichten haben Praxisinhaber bei Hitze?
Praxisinhaber:innen müssen nicht automatisch eine Klimaanlage einbauen. Sie müssen aber geeignete und wirksame Maßnahmen auswählen, wenn die Temperatur in Arbeitsräumen zur Belastung wird. Dabei sollten sie nicht nur die reine Raumtemperatur betrachten, sondern auch die konkrete Arbeitssituation.
Relevant sind vor allem diese Pflichten:
- Gefährdungen durch Hitze beurteilen
- geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
- Maßnahmen umsetzen und auf Wirksamkeit prüfen
- Beschäftigte über Hitzeschutz informieren
- besonders schutzbedürftige Mitarbeitende berücksichtigen
- Belastungen bei wiederkehrenden Hitzewellen vorausschauend planen
Beschäftigte können in der Regel nicht eine bestimmte Einzelmaßnahme verlangen, zum Beispiel kostenloses Mineralwasser oder eine Klimaanlage. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Arbeitgeber:innen geeignete Schutzmaßnahmen treffen, wenn die Arbeitsbedingungen gesundheitlich belastend werden.
Gefährdungsbeurteilung: Hitzeschutz rechtssicher dokumentieren
Hitze sollte in der Gefährdungsbeurteilung der Arztpraxis berücksichtigt werden. Das ist besonders wichtig, weil sich Praxisräume stark unterscheiden können. Die Anmeldung heizt sich möglicherweise durch Publikumsverkehr und Computerarbeitsplätze auf, während im Labor oder Steri zusätzliche Gerätewärme entsteht. In kleinen Behandlungszimmern können Sonneneinstrahlung, Schutzkleidung und körpernahe Tätigkeiten die Belastung erhöhen.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten Praxisinhaber unter anderem festhalten:
- Welche Räume heizen sich besonders stark auf?
- Welche Tätigkeiten sind bei Hitze besonders belastend?
- Welche Mitarbeitenden benötigen besonderen Schutz?
- Ab welchen Temperaturen oder Warnstufen werden Maßnahmen aktiviert?
- Welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gibt es?
- Wer kontrolliert Raumtemperaturen und Hitzewarnungen?
- Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?
Eine kurze Dokumentation reicht oft aus, solange sie nachvollziehbar ist. Wichtig ist, dass Hitzeschutz nicht jedes Jahr neu improvisiert wird, sondern als fester Bestandteil der Praxisorganisation verstanden wird.
Maßnahmen gegen Hitze: Das TOP-Prinzip für Arztpraxen
Im Arbeitsschutz gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Für Arztpraxen lässt sich dieses Prinzip gut auf Hitzeschutz übertragen.
| Maßnahme | Beispiel für die Arztpraxis |
| technisch | Außenjalousien, Sonnenschutzfolien, Markisen, Ventilatoren, mobile Klimageräte, Abschalten unnötiger Wärmequellen |
| organisatorisch | frühere Sprechzeiten, Terminentzerrung, Pausenregelung, Verlagerung belastender Tätigkeiten, Nutzung kühlerer Räume |
| personenbezogen | Getränke, leichte Praxiskleidung im Rahmen hygienischer Vorgaben, Sensibilisierung für Warnzeichen, kurze Abkühlpausen |
Technische Maßnahmen sind besonders wirksam, wenn sie verhindern, dass Räume sich überhaupt stark aufheizen. Organisatorische Maßnahmen helfen, Belastungsspitzen zu vermeiden. Personenbezogene Maßnahmen unterstützen Mitarbeitende im Alltag, ersetzen aber keine grundlegende Reduzierung der Hitzebelastung.
Technische Maßnahmen: Praxisräume kühl halten
Viele Arztpraxen haben keine fest installierte Klimaanlage. Trotzdem gibt es mehrere Möglichkeiten, die Raumtemperatur zu senken oder einen weiteren Temperaturanstieg zu verhindern. Hilfreiche technische Maßnahmen sind:
- früh morgens oder spät abends lüften
- tagsüber direkte Sonneneinstrahlung vermeiden
- Jalousien, Rollos, Markisen oder Sonnenschutzfolien nutzen
- Fenster während der größten Hitze geschlossen halten
- Ventilatoren gezielt einsetzen, ohne hygienische Anforderungen zu vernachlässigen
- nicht benötigte elektrische Geräte ausschalten
- Drucker, Sterilisationsgeräte oder andere Wärmequellen möglichst nicht in kleinen Arbeitsräumen betreiben
- Raumtemperatur mit Thermometern regelmäßig kontrollieren
Ventilatoren können subjektiv entlasten, senken aber nicht die tatsächliche Raumtemperatur. Zudem sollten sie so aufgestellt werden, dass sie keine hygienisch problematischen Luftströme erzeugen, etwa direkt auf Behandlungsflächen oder in sterile Arbeitsbereiche.
Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe an Hitze anpassen
Gerade in Arztpraxen lässt sich Hitze nicht allein durch Technik lösen. Wichtig ist deshalb eine gute Organisation. Besonders belastende Tätigkeiten sollten möglichst in kühlere Tageszeiten verlegt werden. Sinnvolle organisatorische Maßnahmen sind:
- Sprechzeiten an heißen Tagen früher beginnen lassen
- lange Wartezeiten vermeiden
- Termine entzerren
- körperlich belastende Tätigkeiten in kühlere Zeitfenster legen
- Hausbesuche möglichst morgens planen
- kurze zusätzliche Pausen ermöglichen
- Mitarbeitende zwischen heißen und kühleren Bereichen rotieren lassen
- administrative Aufgaben in kühlere Räume verlegen
- Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes regelmäßig prüfen
- Vertretungs- und Ausfallregelungen für Hitzetage klären
Besonders wichtig ist die Kommunikation im Team. Jede(r) sollte wissen, ab wann Maßnahmen greifen und wer Entscheidungen trifft. Dadurch entsteht weniger Unsicherheit, wenn eine Hitzewelle plötzlich den Praxisalltag belastet.
Personenbezogene Maßnahmen: Mitarbeitende gezielt unterstützen
Neben technischen und organisatorischen Lösungen können personenbezogene Maßnahmen helfen, hitzebedingte Beschwerden zu vermeiden. Dazu gehören vor allem Trinkpausen, leichte Mahlzeiten, geeignete Kleidung und das frühzeitige Erkennen von Warnzeichen. Praxisinhaber:innen können Mitarbeitende unterstützen, indem sie:
- ausreichend Getränke bereitstellen oder Trinkpausen aktiv ermöglichen
- auf regelmäßiges Trinken hinweisen
- leichte Dienstkleidung erlauben, soweit Hygiene und Praxisstandard es zulassen
- Pausen in kühleren Bereichen ermöglichen
- kurze Abkühlmöglichkeiten schaffen, etwa kaltes Wasser für Unterarme
- auf Symptome wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Kreislaufprobleme achten
- Mitarbeitende ermutigen, Beschwerden frühzeitig anzusprechen
Gerade in Praxisteams entsteht oft der Anspruch, trotz Belastung „durchzuhalten“. Aus Arbeitsschutzsicht ist das problematisch. Frühzeitige Entlastung kann verhindern, dass aus leichten Beschwerden ein ernstes gesundheitliches Problem wird.
Besondere Schutzpflichten: Schwangere, Stillende und vorerkrankte Mitarbeitende
Nicht alle Beschäftigten vertragen Hitze gleich gut. Besondere Aufmerksamkeit benötigen zum Beispiel Schwangere, Stillende, ältere Mitarbeitende und Beschäftigte mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, chronischen Erkrankungen oder hitzerelevanter Medikation.
Auch Mitarbeitende, die bei bestimmten Tätigkeiten Schutzkleidung, Handschuhe, Masken oder andere persönliche Schutzausrüstung tragen, können stärker belastet sein. In solchen Fällen sollte individuell geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind.
Mögliche Anpassungen sind:
- Einsatz in kühleren Räumen
- kürzere Belastungsphasen
- zusätzliche Pausen
- Vermeidung körperlich anstrengender Tätigkeiten
- frühere oder spätere Arbeitszeiten
- temporäre Aufgabenanpassung
Bei Schwangeren ist zusätzlich der Mutterschutz zu beachten. Hier sollte die individuelle Gefährdungsbeurteilung besonders sorgfältig erfolgen.
Hitze in verschiedenen Praxisbereichen: Wo besondere Belastungen entstehen
Arztpraxen bestehen aus sehr unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf typische Belastungspunkte.
| Praxisbereich | typisches Hitzeproblem | mögliche Maßnahme |
| Anmeldung | Publikumsverkehr, Telefonstress, Computerarbeitsplätze | Ventilator, Trinkmöglichkeit, kurze Entlastungspausen, Sonnenschutz |
| Wartezimmer | viele Personen, schlechte Luft, längere Wartezeiten | Terminentzerrung, Beschattung, Wasserangebot, regelmäßige Kontrolle |
| Behandlungszimmer | kleine Räume, körpernahe Tätigkeit, Geräte | Räume vor Nutzung lüften, Beschattung, unnötige Geräte ausschalten |
| Labor/Steri | Gerätewärme, stehende Tätigkeiten | Tätigkeiten zeitlich verlagern, Wärmequellen reduzieren |
| Hausbesuche | Wege, Auto, Außenhitze | Touren morgens planen, Trinkpausen, Kühlbox für Material |
| Büro/Abrechnung | Bildschirmarbeit, Wärme durch Geräte | Geräte reduzieren, Raumwechsel, flexible Arbeitszeit |
Hitzeschutzplan für die Arztpraxis: Was hineingehört
Ein Hitzeschutzplan hilft, bei hohen Temperaturen nicht jedes Mal neu entscheiden zu müssen. Aus Arbeitsschutzsicht sollte ein Hitzeschutzplan für die Arztpraxis unter anderem regeln:
- Wer kontrolliert Raumtemperaturen?
- Wer prüft Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes?
- Welche Maßnahmen gelten ab 26, 30 und 35 Grad?
- Welche Räume gelten als besonders belastet?
- Welche Tätigkeiten werden bei Hitze verlegt?
- Wie werden Pausen angepasst?
- Welche Mitarbeitenden benötigen besonderen Schutz?
- Wer entscheidet über geänderte Sprechzeiten?
- Wie werden Maßnahmen dokumentiert?
- Wann wird der Plan jährlich überprüft?
Unseren Hitzeschutzplan zum Download finden Sie hier
Der Plan muss nicht kompliziert sein. Entscheidend ist, dass er bekannt, auffindbar und praktisch umsetzbar ist. Eine kurze interne Arbeitsanweisung oder Checkliste kann bereits ausreichen. Zusätzlich sollte auch der Patientenschutz bei Hitze in den Hitzeschutzplan aufgenommen werden. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag: https://www.aerzte.de/aerzteratgeber/hitzeschutz-fuer-patienten-so-meistern-sie-die-hitzewelle
Checkliste: Was Praxen vor und während Hitzewellen tun können
Vor dem Sommer
Bei angekündigter Hitzewelle
Während heißer Arbeitstage
FAQ: Hitze in der Arztpraxis
Gibt es Hitzefrei in der Arztpraxis?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es in Arztpraxen nicht. Beschäftigte dürfen die Arbeit nicht eigenmächtig einstellen. Praxisinhaber:innen müssen jedoch geeignete Schutzmaßnahmen treffen, wenn Hitze die Gesundheit der Beschäftigten gefährden kann.
Ab welcher Temperatur müssen Praxisinhaber handeln?
Die ASR A3.5 sieht vor, dass bei mehr als 26 Grad zusätzliche Maßnahmen geprüft werden sollen. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Bei mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Müssen Arztpraxen eine Klimaanlage haben?
Eine Klimaanlage ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Praxisinhaber:innen müssen aber geeignete und wirksame Maßnahmen gegen Hitze treffen. Dazu können Sonnenschutz, Lüften, organisatorische Anpassungen, Ventilatoren, mobile Kühlgeräte oder veränderte Arbeitszeiten gehören.
Können Mitarbeitende kostenloses Wasser verlangen?
Beschäftigte können in der Regel nicht eine bestimmte Einzelmaßnahme verlangen. Arbeitgeber:innen müssen aber geeignete Schutzmaßnahmen auswählen. Getränke bereitzustellen oder Trinkpausen aktiv zu ermöglichen, kann eine sinnvolle personenbezogene Maßnahme sein, sind aber nur zwei von vielen möglichen Maßnahmen.
Was gilt bei mehr als 35 Grad im Praxisraum?
Bei mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Dann sollten Praxisinhaber:innen prüfen, ob die Tätigkeit in einen kühleren Raum verlegt, die Arbeitszeit angepasst oder besondere Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung bei Hitze?
Dokumentiert werden sollten besonders warme Räume, belastende Tätigkeiten, schutzbedürftige Mitarbeitende, Temperaturgrenzen, geplante Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten und die Kontrolle der Wirksamkeit. So wird Hitzeschutz nachvollziehbar und wiederholbar organisiert.
Welche Maßnahmen helfen in Arztpraxen besonders schnell?
Kurzfristig helfen frühes Lüften, konsequenter Sonnenschutz, das Abschalten unnötiger Geräte, Getränke, zusätzliche kurze Pausen, Terminentzerrung und das Verlegen belastender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten.
Weitere Informationen
- Hitzeschutz und Umgang mit Hitzewellen in Arztpraxen: https://www.stiftung-gesundheit.de/hitzeschutz-und-umgang-mit-hitzewellen-in-arztpraxen/
- Schulungsmaterial: https://hitzeschutz-berlin.de/schulungsmaterial/
- Musterhitzeschutzpläne: https://hitze.info/hitzeschutz/hitzeschutzplane/
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR.html
- Was das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze vorschreibt: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/was-das-arbeitsschutzgesetz-bei-hitze-vorschreibt_218_462712.html
- § 618 BGB - Einzelnorm: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__618.html
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html
- ArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
