Apps für Patienten: So läuft das Verschreiben der DiGa

Ein Stethoskop liegt auf einem Holztisch, während im Hintergrund ein Tablet oder Smartphone zu sehen ist, das einen Arzt zeigt, der auf einem digitalen Gerät notiert.

Ohne Smartphone geht bei vielen nichts mehr: Das gilt auch im Gesundheitsbereich. Viele Patienten und Patientinnen nutzen die digitalen Helfer schon, ob um sich an die Tabletten-Einnahme zu erinnern, ihre Gewohnheiten zu verbessern oder Ursachen für Beschwerden wie Kopfschmerzen zu entdecken. 

Klar ist: Technischen Support oder Empfehlungen für sinnvolle Apps können Sie als Ärztin oder Arzt nicht anbieten. Der Zeitaufwand wäre einfach viel zu groß. Dennoch können die Anwendungen Diagnose und Behandlung unterstützen. Nur wie lässt sich das in den Praxisalltag integrieren? 

Ein Ansatz, dieses Problem zu lösen, sind die DiGa. Sie sind Teil des Digitalen-Versorgung-Gesetzes und sollen eine gute und sichere Versorgung für Ihre Patienten sicherstellen.  

DiGa: Umfassend geprüft und empfehlenswert 

Das Verzeichnis für die digitalen Gesundheitsanwendungen (kurz DiGa) ist in den letzten Jahren gewachsen. Die Kriterien für Ihre Aufnahme sind aber weiterhin recht streng. So müssen die Apps nicht nur sicher, funktional und qualitativ hochwertig sein. Eine Zulassung als Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa ist ebenfalls Voraussetzung. Außerdem wird der Datenschutz der DiGa intensiv geprüft und sie müssen nachweislich einen positiven Effekt auf die Patientenversorgung haben. Damit sie in die Liste aufgenommen werden, muss sich der Hersteller:innen außerdem selbst dafür bewerben. Alle Gesundheitsanwendungen des Verzeichnisses können Sie Ihren Patienten und Patientinnen also bedenkenlos empfehlen.  

Dafür müssen Sie diese allerdings grob kennen. Denn damit Sie eine App verschreiben können, müssen Sie zumindest wissen, dass es diese gibt und bei welchen Beschwerden oder Krankheiten sie unterstützen kann. Daneben sind zusätzliche Informationen nötig, zum Beispiel wie verlässlich die Daten oder die Wirkung ist, sowie der Zeitaufwand, der auf Sie oder die Patienten und Patientinnen bei der Anwendung zukommt. All diese Informationen finden Sie innerhalb des Verzeichnisses. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, muss dort also regelmäßig vorbeischauen und sich einlesen. Ein Zeitaufwand, der sicher nicht überall möglich ist. 

So können Sie eine App verschreiben 

Haben Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung gefunden, die in einem speziellen Fall infrage kommt, ist der Aufwand dagegen gering. Zunächst muss eine medizinische Indikation für die Verschreibung vorliegen. Welche für die entsprechende DiGa vorausgesetzt werden, entnehmen Sie direkt dem Verzeichnis. Dort finden Sie auch Angaben über die verfügbaren Verordnungseinheiten (DIGA-VE) sowie die dazu passende Pharmazentralnummer (PZN). Oft sind diese Daten bereits in Ihrem Praxisverwaltungssystem hinterlegt. Durch die automatisierte Übertragung kann es hier aber zu Zeitverzögerungen kommen. 

Mit den Angaben können Sie ein übliches Kassenrezept ausstellen. Dieses reicht Patientin oder Patient bei der gesetzlichen Krankenkasse ein. Sie erstellt einen Code, mit dem die App kostenfrei heruntergeladen und über den ausgewählten Zeitraum genutzt werden kann. 

Apps auf Rezept – eine gute Idee? 

Für Patienten und Patientinnen ist das Prinzip der DiGa einfach zu verstehen und leicht anzuwenden. Ein echter Pluspunkt im Dschungel der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auch Ärzten und Ärztinnen erleichtert das übersichtliche Verzeichnis die Auswahl von geeigneten Apps. Dennoch ist das Ganze noch mit einem relativen hohen Arbeitsaufwand für Mediziner:innen verbunden. Momentan werden deshalb nur sehr wenige Apps verschrieben. Hinzu kommt, dass das Auswahlverfahren für die DiGa sehr sicher, aber auch anspruchsvoll ist. Viele Hersteller:innen können die Kriterien nicht erfüllen oder möchten den Bewerbungsaufwand vielleicht gar nicht stemmen. So fallen gute Gesundheitsanwendungen weg, von denen Patienten und Patientinnen profitieren könnten. Ob die DiGa sich bewähren und von allen Seiten – Hersteller:innen, Patienten und Patientinnen sowie Ärzten und Ärztinnen - angenommen werden, wird deshalb vermutlich erst die Zeit zeigen können.

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