Veröffentlicht: 08.11.2021 | Lesezeit: 3 Minuten

Einen Termin beim Arzt zu bekommen, ist nicht immer leicht. Schließlich müssen Sie sich nach den Öffnungszeiten der Praxis, Ihren Verpflichtungen zu Hause und den eigenen Arbeitszeiten richten. Da bleibt oft nur ein sehr knappes Zeitfenster, manchmal scheint es gar unmöglich. Ist es also erlaubt, auch während der Arbeit zum Arzt zu gehen?
Rechtlich gesehen gelten Arztbesuche als Freizeitvergnügen. Das bedeutet, sie müssen einiges dafür tun, eine Untersuchung oder Vorsorge außerhalb Ihrer Arbeitszeiten zu planen. Es gibt aber auch Ausnahme, für die Sie freigestellt werden müssen. Die Vorausetzung dafür: Der Arztbesuch muss notwendig sein.
Akute Erkrankungen machen einen Arztbesuch unumgänglich
Ob Zahnschmerzen, eine tiefe Schnittwunde oder eine allergische Reaktion, auch wenn Sie arbeitsfähig sind, können Sie akute Beschwerden direkt vom Arzt behandeln lassen. Ein Notfalltermin in der Praxis ist deshalb auch während der Arbeitszeit möglich. Ihr Vorgesetzter muss allerdings über den Termin informiert werden. Wer der Arbeit ohne Erklärung fernbleibt, riskiert eine Abmahnung.
Vorsorge und Untersuchungen während der Arbeitszeit
Vorsorgetermine oder andere Untersuchungen werden oft lange im Voraus vereinbart. Sie sind deshalb auch leichter in die arbeitsfreie Zeit zu legen. Dennoch gibt es Situationen, in denen das nicht von Ihnen verlangt werden kann. Dazu zählen etwa Untersuchungen, die nur zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt werden können, zum Beispiel Bluttests.
Auch wenn ein Arzt nur Termine während Ihrer Arbeitszeit anbietet, können Sie diese annehmen. Der Arbeitgeber kann Sie nicht verpflichten, eine andere Praxis aufzusuchen. Für Facharzttermine, auf die Sie eventuell wochen- oder monatelang warten müssen, steht Ihnen ebenfalls eine Freistellung zu.
Dennoch sollten Sie zeitlich notwendige Termine unbedingt mit Ihrem Arbeitsgeber abstimmen. Wer sich rechtlich absichern möchte, kann beim Arzt zudem eine Bescheinigung mitnehmen, warum der Termin anders nicht möglich war.
Arzttermine zur Schwangerschaftsvorsorge
Schwangere sind durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Dazu zählen auch die Vorsorgetermine, die während der Arbeitszeit wahrgenommen werden können. Die volle Vergütung bleibt dabei bestehen.
Kinder und Pflegebedürftige zum Arzt begleiten
Kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige müssen zum Arzt natürlich begleitet werden. Kann das niemand innerhalb der engeren Familie übernehmen, können Sie dafür der Arbeit fernbleiben. Das gilt allerdings nur, wenn der Arzttermin nicht außerhalb Ihrer Arbeitszeit stattfinden kann.
Arzttermine trotz Gleitzeit oder Teilzeit?
Arbeiten Sie in Gleitzeit, können Sie Ihre Arbeitszeit frei wählen. Daher kann Ihr Arbeitgeber auch erwarten, dass Sie die Zeiten an Ihre Arztbesuche anpassen. Sie können dafür etwa Ihre Mittagspause verschieben oder die verpassten Stunden an anderer Stelle nachholen. Eine Freistellung für den Arztbesuch ist dann nicht möglich.
Auch wer in Teilzeit arbeitet, muss bei Arztterminen flexibler sein. Sie können in vielen Fällen außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Benötigen Sie dafür eine Kinderbetreuung oder haben Sie weitere Verpflichtungen, müssen Sie selbst für Ersatz sorgen.

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