Abtreibung: Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche sind ein sehr emotionales Thema. Wir können und wollen dazu deshalb keine Empfehlung abgeben. Dafür sind die deutschlandweiten Beratungsstellen sehr viel besser geeignet. Sie können kostenlos und anonym genutzt werden- auch unter einem falschen Namen. Zudem sind die Mitarbeiter:innen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Minderjährige müssen nicht befürchten, dass ihre Eltern kontaktiert werden. In der Beratung geht es nicht nur um medizinische Maßnahmen, sondern vor allem um Unterstützungsangebote, finanzielle Hilfe oder moralischen Support. Sollten Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken oder es einen medizinischen Grund dafür geben, sind die Beratungsstellen deshalb eine sehr gute Anlaufstelle.

Wir möchten hier explizit nur auf rechtliche und medizinische Fragen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch eingehen. Dabei sprechen wir bewusst nicht von Abtreibungen. Denn der Begriff wird heute nur noch umgangssprachlich verwendet und bezeichnet oft illegale Schwangerschaftsabbrüche.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt?

In Deutschland ist ein legaler Schwangerschaftsabbruch möglich. Dafür müssen aber ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Demnach gibt es zum Beispiel medizinische Gründe, bei denen ein Abbruch empfohlen wird. Das kann etwa eine Gesundheitsgefährdung der Mutter sein oder wenn das ungeborene Kind nicht lebensfähig ist. Auch eine Beeinträchtigung wie Trisometrie 21, aber auch eine Vergewaltigung können Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sein. Bei einer kriminologischen oder medizinischen Indikation ist dieser theoretisch bis zum Beginn der Geburt möglich. Der behandelnde Arzt kann also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche ein Attest ausstellen. Nach einer ausführlichen ärztlichen Beratung durch den müssen mindestens drei Tage Bedenkzeit eingehalten werden. Zudem tritt bei einem Spätabbruch oft der Ethikrat der ausführenden Klinik zusammen. 

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Auch ohne medizinische Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland möglich. Dieser muss allerdings bis zur vollendenten 12. Schwangerschaftswoche, also im ersten Trimester, erfolgen. Zudem ist eine unabhängige Beratung Pflicht. Auch wenn Sie sich Ihrer Entscheidung sicher sind, müssen Sie also mit einem der vielen ehrenamtlichen Vereine sprechen. Beraterin oder Berater sind dabei verpflichtet, auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten einzugehen. Dazu gehört auch finanzielle Unterstützung für Eltern oder Adoption. Ihre Entscheidung müssen Sie dennoch vollumfänglich unterstützen. Oft haben Sie die Möglichkeit eine Vertrauensperson mit zu dem Gespräch zu nehmen. Der Schwangerschaftsabbruch kann frühestens drei Tage nach der Beratung durchgeführt werden. Eine Liste mit allen Ärzten, die diesen durchführen, finden Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.

Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, die alle Vor- und Nachteile haben. Deshalb ist es wie bei allen Behandlungen wichtig, dass Sie dem durchführenden Arzt vertrauen. Er kann Sie über alle Risken aufklären und Ihnen bei einer Entscheidung nach der richtigen Methode helfen. Das Aufklärungsgespräch findet meist einen Tag vor dem Schwangerschaftsabbruch statt. So haben Sie Gelegenheit noch einmal über die unterschiedlichen Möglichkeiten nachzudenken. 

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wird das Progesteron im Körper blockiert. Die Schwangerschaft kann so nicht weiter fortschreiten. Nach der Einnahme des ersten Medikaments können Sie zunächst nach Hause gehen. Ein bis zwei Tage später nehmen Sie ein weiteres Medikament unter ärztlicher Aufsicht ein. Anschließend setzen Blutungen ein. Bei den meisten Frauen erfolgt der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der nächsten drei Stunden. Deshalb werden Sie so lange von medizinischem Personal betreut. Kommt es in dieser Zeit zu keinen Blutungen kann das Medikament auch ein weiteres Mal eingenommen werden. In den nächsten Tagen kann es immer wieder zu Blutungen oder Beschwerden wie Übelkeit und Unterleibschmerzen kommen. 14 Tage nach dem Schwangerschaftsabbruch ist zudem eine Kontrolluntersuchungen nötig. Dort wird festgestellt, ob es tatsächlich zu einem Abbruch kam und das Gewebe vollständig ausgeschieden wurde.

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist nur zu Beginn der Schwangerschaft möglich. Je länge diese besteht, desto geringer sind die Auswirkungen des Medikaments. Dieses kann in Tablettenform eingenommen oder in die Vagina eingeführt werden.

Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch unter (Voll-)Narkose

Eine Schwangerschaft kann auch durch einen sogenannten chirurgischen Abbruch beendet werden. Der Eingriff findet unter Vollnarkose statt, selten ist auch eine örtliche Betäubung möglich. Die gängigste Methode ist eine Absaugung, auch Vakuumaspiration. Dabei wird ein dünnes Röhrchen in den Gebärmutterhalskanal eingeführt. Anschließend werden Schleimhaut und Fruchtblase abgesaugt. Daneben ist auch eine Ausschabung möglich, bei der das Gewebe mithilfe von Instrumenten abgetragen wird.

Beide Eingriffe finden ambulant statt. Nach 1-2 Stunden können Sie wieder nach Hause gehen. Bei einigen Patientinnen kommt es in den nächsten Tagen zu Blutungen oder Bauchschmerzen.

Spätschwangerschaftsabbruch

Bei einem Spätschwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche sind die oben genannten Methoden nicht mehr möglich. Dennoch kann die Schwangerschaft bei einer medizinischen Indikation beendet werden. Ist sie schon weit fortgeschritten, wird der Herzschlag des Fötus in der Gebärmutter gestoppt, etwa mit einer Kaliumchlorid-Lösung. Ist der Fötus außerhalb der Gebärmutter nicht lebensfähig, entfällt diese Spritze. Danach wird die Geburt eingeleitet. Es kann einige Tage dauern, bis die Wehen beginnen. Sie werden dabei eng von medizinischem Personal und auch Ihrer Hebamme betreut, wenn Sie das wünschen. Schmerzmittel können den Geburtsvorgang zudem erleichtern. In einigen Fällen ist nach der Geburt noch eine Ausschabung nötig. Danach können Sie die Klinik verlassen.

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