Veröffentlicht: 11.12.2018 Lesezeit: 3 Minuten
Wer sich einmal für Praxismarketing auf Social Media entschieden hat, möchte am liebsten so schnell wie möglich starten. Doch wie wir in Teil 1 bei den Vor- und Nachteilen schon angemerkt haben, sollten Sie nicht einfach planlos loslegen.
Möchten Sie mit Ihrem Account oder Ihrer Seite erfolgreich Praxismarketing betreiben, sollten Sie vor dem Start noch einige Dinge beachten. Wir haben die vier wichtigsten Fragen herausgesucht und mögliche Antworten darauf gefunden.
Wie können die Ziele für Ihr Praxismarketing auf Social Media aussehen?
Gleich welche Maßnahme Sie für Ihr Praxismarketing gerade planen, die Ziele festzulegen ist immer der erste Schritt. Auch in sozialen Netzwerken gibt es dafür viele, unterschiedliche Möglichkeiten. Die gängigsten bei Ärzten, Praxen und Kliniken sind:
- neue Patienten gewinnen
- Stammpatienten halten
- Mitarbeiter finden
- Google Ranking verbessern
- Leistungen vermarkten
- Journalisten erreichen
Welches soziale Netzwerk ist das Richtige für Sie?
Jedes soziale Netzwerk hat seine eigene Zielgruppe. Bei der Auswahl sollten Sie sich deshalb vor allem an den vorher gesetzten Zielen orientieren und überlegen, wen Sie dafür erreichen müssen. Sollten mehrere infrage kommen, gilt, lieber klein anfangen und erst einen Account bespielen. Wenn dieser gut läuft, können Sie einen weiteren hinzunehmen.
Hier eine Auswahl der gängigsten sozialen Netzwerke:
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Facebook hat die meisten registrierten Nutzer. Jugendliche und junge Erwachsene sind dort wenig vertreten. Trotzdem haben Sie hier die Möglichkeit, sehr viele Menschen auf einmal zu erreichen.
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Twitter hat etwas weniger Nutzer. Diese sind aber sehr aktiv. Journalisten verwenden es außerdem gerne zur Recherche.
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Instagram gewinnt an Zuwachs. Dort sind besonders schöne, ästhetische Fotos erfolgreich. Klassische Gesundheitsthemen sind nicht so verbreitet.
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Xing und LinkedIn sind Portale zum Austausch mit Kollegen oder zur Mitarbeitersuche. Privat oder als Freizeitvergnügen werden sie kaum genutzt.
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Snapchat spricht vor allem Jugendliche an. Deshalb ist es für das Praxismarketing kaum geeignet.
- Google + war einst ein Facebook-Konkurrent. Am 2. April 2019 wurde das Netzwerk eingestellt. Sollten Sie hier noch einen Account haben, ist dieser bereits gelöscht worden.
Was können Sie auf Ihrem Social Media Account veröffentlichen?
Die Texte, Bilder und Links auf Ihrem Account sollten natürlich zu Ihren Zielen passen. Dazu gehört auch, dass Sie nicht einfach alles veröffentlichen, was Sie privat auch posten würden. Trotzdem gibt es in jeder Praxis oder Klinik viel zu erzählen. Wir haben 5 Tipps für Sie, die Sie natürlich beliebig erweitern können:
- Neuerungen im Praxisalltag (neue Mitarbeiter, geänderte Öffnungszeiten, Ferien)
- Erinnerungen an Impfungen und Vorsorgetermine
- Saisonale Themen (Erkältungen, Sonnenbrand, Zeckenbisse)
- Informationen über Therapien und Leistungen (Ablauf, Voraussetzungen)
- Tipps und Tricks (Vorbeugen von Erkrankungen, Nachsorge)
Die Liste können Sie beliebig fortführen. Alle Inhalte sollten allerdings interessant und wertvoll für die Nutzer sein. Zudem ist es wichtig, dass Sie regelmäßig etwas veröffentlichen.
Worauf muss ich auf Social Media achten?
Auch beim Praxismarketing auf sozialen Netzwerken müssen Sie sich an rechtliche Bestimmungen halten. Alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Trotzdem möchten wir auf einige wichtige Punkte hinweisen.
- Achten Sie auch online unbedingt auf die Vertraulichkeit von Patientendaten und veröffentlichen Sie keine Inhalte, die Rückschlüsse auf die Person zulassen.
- Beachten Sie das Heilmittelwerbegesetz und halten Sie sich an die Empfehlungen der Ärztekammer.
- Zusätzlich sollten Sie unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen zu Bildern und urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie Texten und Videos, einhalten.
Sollten Sie Ihren Account eigenverantwortlich betreiben, empfehlen wir Ihnen, sich zu den rechtlichen Bedingungen beraten zu lassen. Auch wenn Sie eine Agentur beauftragen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Die wichtigsten Vorschriften sowie die Empfehlungen der Ärztekammer haben wir in Teil 3 als ersten Anhaltspunkt für Sie zusammengetragen.
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