Organspendeausweis oder Organspende-Register: Wie Sie Ihre Entscheidung zur Organspende festhalten

Ob Sie nun Organspender:in sind oder lieber keine Organe spenden möchten: Wichtig ist, dass Sie diese Entscheidung festhalten. Das entlastet nicht nur Ihre Angehörigen in einer schweren Situation, sondern kann im Zweifel auch Leben retten. Rechtlich bindend sind dafür nur drei Möglichkeiten: Der Organspendeausweis, das Organspende-Register und die Patientenverfügung.

Organspende-Register

Lange war es nicht möglich, Wünsche zur Organspende elektronisch festzuhalten. Ab 18. März 2024 ist das jetzt im offiziellen Organspende-Register möglich. Wer sich dort eintragen möchte, muss sich zunächst legitimieren. Das geht über die eID, die etwa in den Personalausweis integriert ist. Anschließend können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende festhalten, ändern oder auch die Daten löschen.

Bis das Organspende-Register wirklich genutzt werden kann, wird es allerdings noch etwas dauern. In einem nächsten Schritt sollen ab Juli 2024 alle Krankenhäuser, die Organe entnehmen, Zugriff erhalten. Zwischen Juli und September 2024 werden dann die Apps der Krankenkassen angebunden, um die Eintragungen noch leichter zu machen. Zum 1. Januar 2025 sollen als letztes Gewebeinrichtungen auf die Daten zugreifen können. Bis der Prozess abgeschlossen ist, sollten Sie deshalb zusätzlich einen Organspendeausweis ausfüllen oder eine Patientenverfügung verfassen.

Organspendeausweis

Der Organspendeausweis bietet eine relativ unkomplizierte Art, Ihre Wünsche zur Organspende festzuhalten. Viele Krankenkassen schicken ihn regelmäßig an alle Versicherte. Zudem kann er im Internet heruntergeladen oder bestellt werden, etwa bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Durch das Ankreuzen der entsprechenden Felder, können Sie Ihre Entscheidung festhalten. Das Zusatzfeld ist für Anmerkungen, wie Vorerkrankungen, oder die Nennung eines Ansprechpartners bzw. einer Ansprechpartnerin gedacht. Gültig ist der Organspendeausweis nur mit den aktuellen Kontaktdaten und Ihrer Unterschrift. Die Daten werden nicht gespeichert. Möchten Sie Ihre Angaben ändern, vernichten Sie einfach das Dokument und füllen ein neues aus.

Im Idealfall tragen Sie den Organspendeausweis zusammen mit dem Personalausweis immer bei sich. Sie können aber auch einem oder einer Angehörigen erzählen, wo er zu finden ist. Auch nach der Einführung des Organspende-Registers ist der Organspendeausweis weiterhin gültig. Dabei gilt immer der Eintrag mit dem neuesten Erstellungsdatum.

Patientenverfügung

Wer keinen Organspendeausweis möchte, kann auch in der Patientenverfügung seine Wünsche festhalten. Diese sind ebenfalls rechtlich bindend. Gleichzeitig sollte das Dokument Ihrer Entscheidung zur Organspende nicht widersprechen. In vielen Fällen kommt es vor, dass Organspende befürwortet, lebenserhaltende Maßnahmen aber abgelehnt werden. Das stellt die Ärzte und Ärztinnen vor ein Problem, da für eine Spende das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden muss. Im Zweifel können Ihre Organe dann nicht gespendet werden, auch wenn Sie sich das eigentlich gewünscht hätten.

Weitere Möglichkeiten Wüsche zur Organspende festzuhalten

Ohne Eintrag im Organspende-Register, Organspende-Ausweis oder Patientenverfügung, entscheiden die nächsten Angehörigen, ob Ihre Organe gespendet werden dürfen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie auch mit Ihnen über Ihre Wünsche sprechen – und diese auch entsprechend aufschreiben und abheften. Ein Gespräch ist zwar nicht rechtlich bindend, kann aber dennoch helfen. Denn in der belastenden Situation möchten die Ihnen nahestehenden Personen eine Entscheidung nach Ihren Vorstellungen treffen.

Das Organspende-Tattoo greift diese Idee auf. Es soll einen Anlass bieten, sich über das Thema Organspende auszutauschen. Im Idealfall treffen so mehr Menschen eine rechtssichere Entscheidung und füllen etwa einen Organspendeausweis oder das Organspende-Register aus. Das Tattoo selbst ist aber keine rechtlich bindende Willenserklärung zur Organspende.

Auch ein Testament ist kein Ersatz für einen Organspendeausweis. Es wird sehr viel später verlesen, sodass ein Eintrag nicht rechtzeitig zur Entscheidung einbezogen werden kann.

Beitrag aktualisiert am 20.03.2024.

Quellen:

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