Arztbewertungen: Schlechte Bewertungen löschen lassen

Gute Bewertungen sind ein wichtiger Bestandteil des Praxismarketings. Doch was passiert, wenn Sie eine schlechte Arztbewertung bekommen? Unsere Bewertungsmanagerin hat alle Fragen rund um das Bewertungen löschen bei sanego und ÄRZTE.DE sowie bei jameda, Google und Co. beantwortet.

Wann kann ich eine Bewertung löschen lassen?

In Deutschland gilt die freie Meinungsäußerung – und diese zählt auch bei Arztbewertungen. Deshalb sind unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik aber noch lange nicht gestattet. Überzogene, ungerechte oder ausfällige Bewertungen müssen Sie also keinesfalls dulden. Unsere Portale sanego und ÄRZTE.DE unterstützen Sie dabei, indem wir bestimmte Bewertungen gar nicht erst veröffentlichen. So gibt es zum Beispiel diverse Sicherheitsmechanismen, die Mehrfachbewertungen oder Missbrauch verhindern können. Zusätzlich sichtet unser Bewertungsmanagement alle neu eingegangenen Bewertungen auf sanego und ÄRZTE.DE persönlich. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung inhaltlich und formal geprüft.

Dass ist allerdings nicht bei allen Portalen der Fall. Oft gibt es lediglich die schon genannten technischen Lösungen, die beispielsweise verhindern, dass eine Person eine Vielzahl von (falschen) Bewertungen abschickt. Eine persönliche Überprüfung findet erst statt, wenn Sie sich aktiv über eine Bewertung beschweren.

Wie kann ich eine Bewertung löschen lassen?

Schlechte Bewertungen oder gar falsche oder gekaufte, sollten Sie in jedem Fall melden. Dafür sind kein Anwalt und keine Anwältin nötig. Sie müssen auch nicht angemeldet sein oder zur betroffenen Praxis gehören. Meist reicht ein Klick bei der entsprechenden Bewertung.

Bei sanego gibt es dafür die Funktion „Missbrauch melden“. Möchten Sie eine Bewertung bei Google löschen lassen, können Sie dies mit den drei Punkten und „Rezension melden“ tun. Bei jameda startet der Prüfprozess mit „Problem melden“.

Das Prüfverfahren ist je nach Anbieter unterschiedlich. Bei uns wird die entsprechende Bewertung zunächst offline gestellt. Dann untersucht sie ein(e) Mitarbeiter:in nach den rechtlichen Bestimmungen. Zusätzlich muss sie auch unseren eigenen Nutzungsbedingungen entsprechen. Denn für uns ist es wichtig, dass eine Bewertung wertvolle und nutzendstiftende Inhalte für andere Patienten oder Patientinnen bereitstellt.

Auch wenn die Bewertung all diese Kriterien erfüllt, wird sie bei sanego oder ÄRZTE.DE noch nicht wieder freigegeben. Stattdessen ist jetzt der bzw. die Patient:in als Bewerter in der Pflicht zu beweisen, dass er oder sie auch wirklich in Ihrer Praxis war. Können wir ihn oder sie nicht kontaktieren, etwa weil er bzw. sie nicht auf sanego.de registriert ist oder keine aktuellen Kontaktdaten angegeben hat, löschen wir die Bewertung. Ansonsten bekommt er bzw. sie eine Nachricht mit der Bitte um einen schriftlichen Behandlungsnachweis. Dieser kann bis zu einer bestimmten Frist bei uns eingereicht werden, damit die Bewertung erneut veröffentlicht wird. Selbstverständlich stellen wir diesen Behandlungsnachweis – aus rechtlichen Gründen anonymisiert - dem Arzt bzw. der Ärztin zur Verfügung. Momentan sind wir aber mit ÄRZTE.DE und sanego eines der wenigen Portale, die dieses aufwendige, zweiphasige Prüfverfahren anwenden.

Wie kann ich Bewertungen über mich im Auge behalten und notfalls eingreifen?

Bei unseren Portalen, sanego.de und ÄRZTE.DE, erhalten Sie automatisch eine E-Mail, sobald eine neue Bewertung zu Ihrem Profil veröffentlicht wird. Bei Google können Sie die Benachrichtigung aktivieren, sofern Sie ein Google Unternehmensprofil besitzen. Die meisten anderen Portale bieten einen ähnlichen Service an. Im ersten Schritt ist es aufwendig, sich extra dafür auf so vielen Plattformen zu registrieren. Es kann sich aber lohnen. Denn oft entscheidet auch die Reaktion der Praxisinhaber:innen auf eine negative Bewertungen, wie diese von anderen Patienten und Patientinnen aufgefasst wird. Mit dem richtigen Bewertungsmanagement können Sie deshalb viel für Ihre Praxis tun.

aktualisiert am 22.08.2023

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