Impfpass und digitale Alternativen

Die Impfpriorisierungen fallen, das Impfen ist im vollen Gange. Doch muss es zwingend der gelbe Impfausweis sein? Welche digitalen Alternativen gibt es? Und wie lassen sich erfolgte Impfungen am einfachsten nachweisen? Wir haben uns alle Möglichkeiten einmal genauer angesehen und das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

1. Gelber Impfausweis

Wer keinen digitalen Impfnachweis besitzt, kann seinen Impfschutz auch weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen. Dieser kann in der Tasche überall hin mitgenommen und bei Bedarf vorgezeigt werden. Allerdings ist er nicht sehr fälschungssicher. Da der Handel mit gefälschten Impfpässen boomt, sollen solche Vergehen stärker geahndet werden. Demnach sollen für Impfpass-Fälscher künftig Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Digitale Lösungen sollen da zukünftig Abhilfe schaffen. Der digitale Impfpass ist aber nach wie vor als freiwilliges und ergänzendes Angebot gedacht.

2. CovPass-App

Die CovPass-App soll den Impfnachweis digital und mithilfe eines Verifizierungsmechanismus fälschungssicher machen. Die App befindet sich aktuell jedoch noch in der Entwicklung. Noch vor den Sommerferien soll sie an den Start gehen – ein genaues Datum gibt es aber noch nicht.

Mit der CovPass-App können Sie künftig Ihr Impfzertifikat über einen QR-Code einscannen. Das Zertifikat erhalten Sie nach Ihrer Impfung digital oder als Ausdruck auf Papier. Der QR-Code soll anschließend allen Geimpften per Post zugestellt werden und ist 14 Tage nach der letzten Impfung gültig. So brauchen Sie etwa bei Einlasskontrollen nur Ihren QR-Code vorzuzeigen, der abgescannt wird und ihre Impfungen bestätigt.

Wichtig: Die App ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Ausweisdokument gültig.

3. Corona-Warn-App

Auch für die Corona-Warn-App soll es Ende Juni ein Update geben. Userinnen und User sollen noch vor Beginn der Sommerferien damit nachweisen können, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Haben Sie die Corona-Warn-App heruntergeladen, können Sie auf auf die Installation der CovPass-App verzichten.

Auch das Prinzip soll ähnlich funktionieren: Um Ihren digitalen Impfnachweis zu erstellen, müssen Sie zuerst den QR-Code auf Ihrem Impfzertifikat scannen, um das Zertifikat zu registrieren. Die App erstellt daraufhin einen Impfnachweis. Den QR-Code zum vollständigen Impfnachweis erhalten Sie, wenn Sie alle Impfungen verabreicht bekommen haben. Übrigens: Userinnen und User können auch nach einem Schnelltest einen QR-Code einscannen. Das Ergebnis erhalten sie dann kurze Zeit später in der App.

Die benötigten Dokumente sollen ausschließlich von autorisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden können. Wie bereits Geimpfte an das Dokument mit dem notwendigen Code kommen, ist derzeit noch nicht vollständig geklärt. Aktuell prüft das Gesundheitsministerium noch verschiedene Möglichkeiten, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen. Voraussichtlich soll der Nachweis jedoch dort erhältlich sein, wo die Impfungen verabreicht wurden.

Die Integration des Impfzertifikats in der Corona-Warn-App soll Userinnen und Usern unter anderem das Passieren von Ländergrenzen in Pandemiezeiten erleichtern. Zum Reisen brauchen Sie lediglich den fälschungssicheren QR-Code vorzuzeigen. Damit bestätigen Sie, dass Sie entweder vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Das Prinzip funktioniert auch bei geplanten Besuchen von Restaurants, Geschäften oder Sport-und Kulturveranstaltungen.

4. Digitales europäisches Corona-Impfzertifikat

Vergangene Woche haben sich das EU-Parlament und seine Mitgliedsstaaten auf ein einheitliches digitales Corona-Impfzertifikat geeinigt. Dieses soll europaweit gültig sein und als Nachweis von Corona-Impfungen, -Tests und überstandenen Erkrankungen dienen. So sollen zusätzliche Beschränkungen wie Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene nur eingeführt werden, wenn es das Infektionsgeschehen erfordere. Wann genau das europäische Zertifikat in den einzelnen Ländern eingeführt werden soll, ist derzeit noch unklar. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einer Bereitstellung bis spätestens zum 30. Juni.

Dieser Text wurde von unserer Redakteurin Tamara Todorovic verfasst.

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