Covid-19: Wer wird aktuell auf SARS-CoV-2 getestet?

Seit Beginn der Pandemie gelten zielgerichtete, großflächig angelegte Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 als eines der wichtigsten Werkzeuge zur Bekämpfung der Pandemie. Aus diesem Grund wurden in den letzten Monaten die Testkapazitäten Stück für Stück erweitert, um mit der hohen Nachfrage Schritt zu halten. Dennoch können nicht zu jedem Zeitpunkt alle Menschen getestet werden. Um weiterhin ein stabiles Testumfeld zu ermöglichen und Labore nicht zu überlasten, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die seit März 2020 eingesetzte nationale Teststrategie für die Herbst- und Wintermonate angepasst. Welche Personen werden nun verstärkt getestet und gehen alle anderen leer aus?

Wer wird auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet?

Mit Fallzahlen, die sich seit Ende Oktober 2020 auf einem hohen Niveau bewegen und dem Beginn der alljährlichen Grippe- und Erkältungssaison ist es aus Sicht des BMG, der Bundesregierung und der einzelnen Bundesländer unerlässlich, differenzierter zu testen. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist, dass Menschen außerhalb festgelegter Risiko- und Personengruppen und ohne direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person auch bei leichten Erkältungssymptomen zunächst nicht getestet werden sollen.
Stattdessen sollen sich Betroffene nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder dem lokalen Gesundheitsamt für mindestens fünf Tage in Selbstquarantäne begeben. Die seit dem 15. Oktober gültige Strategie sieht Tests zurzeit nur für folgende Personengruppen vor:

Personen mit typischen Covid-19 Symptomen, welche die Kriterien des Robert-Koch-Instituts erfüllen

Während bei den ersten leichten Anzeichen einer Erkältung in der Regel auf einen Corona-Test verzichtet wird, wird empfohlen, diesen nachzuholen, falls sich der Gesundheitszustand konstant verschlechtert.
Liegen stattdessen von Beginn an schwerere Symptome, etwa eine Lungenentzündung oder starkes Fieber vor, kann der Arzt direkt einen Test veranlassen. Gleiches gilt bei Geschmacks- und Geruchsstörungen sowie Symptomen, die nach dem Kontakt mit einem bestätigten Fall auftreten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass nur bei schweren Anzeichen getestet wird. Die Kriterien des RKI legen klar fest, dass Menschen, die zu einer klar definierten Risikogruppe gehören, zum Beispiel aufgrund der Lungenkrankheit COPD oder als Angestellte im Gesundheitswesen weiterhin problemlos einen Test durchführen lassen können.

Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen

Personen, die sich regelmäßig in einer Gemeinschaftseinrichtung wie Schulen, Kitas, aber auch Gefängnissen aufhalten, werden getestet, sobald ein Ausbruch der Krankheit in der jeweiligen Einrichtung gemeldet wird. Pflegeheime, Seniorenresidenzen und Krankenhäuser fallen ebenfalls grundsätzlich in diese Kategorie.
Während in anderen Gemeinschaftseinrichtungen jedoch erst nach Ausbruch der Erkrankung mit Hilfe eines PCR-Tests getestet wird, haben Besucher, Patienten und Angestellte medizinischer oder pflegender Einrichtungen die Möglichkeit auf einen neuen und modernisierten Antigen-Schnelltest.

Diese Maßnahme soll dabei helfen, regelmäßig und schnell eine mögliche Ansteckungsgefahr zu untersuchen. Das trägt dazu bei, ältere und kranke Mitmenschen besser zu schützen.

Personen ohne Symptome

Auch wenn die neue Strategie grundsätzlich darauf ausgelegt ist, Personen ohne Symptome nicht zu testen, können sie dennoch dafür zugelassen werden. Laut der nationalen Teststrategie ist dafür ein längerer Kontakt mit einer positiv getesteten Person nötig. In diesem Fall kann der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt einen Test ansetzen.

Teststrategie nicht in jedem Bundesland gleich

Auch wenn es eine nationale Teststrategie gibt, haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, ihr Vorgehen in einigen Punkten an die individuellen Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Die Strategie des Bundes legt dabei den Rahmen fest, in dem sich die Gesundheitsministerien der einzelnen Länder bewegen können. Das betrifft vor allem die Testung von Personen ohne Symptome oder begründeten Verdacht.
Als Beispiel dient Deutschlands flächenmäßig größtes Bundesland, Bayern. Hier werden Tests der genannten Personengruppen priorisiert behandelt und untersucht. Dennoch haben auch Personen ohne erkennbare Symptome weiterhin die Möglichkeit, sich bei niedergelassenen Vertragsärzten testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein eingetragener Wohnsitz in Bayern, die entstehenden Kosten übernimmt der Freistaat.

Wie genau die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, kann bei den zuständigen Stellen, in den meisten Fällen ist es das lokale Gesundheitsamt, erfragt werden.

Verdacht auf eine Erkrankung? So sollten Sie vorgehen

Auch wenn in der Teststrategie für die Wintermonate klar festgehalten ist, dass Menschen mit starken Symptomen, Risikogruppen sowie Angestellte aus Pflege und Medizin priorisiert getestet werden, sollten leichte Anzeichen nicht unkontrolliert bleiben.
Egal ob schwere oder leichte Symptome, Risikogruppe oder nicht, sobald der Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, sollte umgehend ein Arzt oder das Gesundheitsamt kontaktiert werden. Dabei erfahren Sie alles über das weitere Vorgehen. In den meisten Fällen bedeutet das zunächst eine Quarantäne. Je nach Einschätzung der Experten und der Schwere der vorliegenden Symptome werden Sie gegebenenfalls an ein Testzentrum verwiesen.

Wochentags nach Feierabend und am Wochenende ist es ebenso problemlos möglich, sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 werden Sie ebenso versorgt wie bei einem Telefonat mit dem Hausarzt. Für schwerwiegendere Fälle, etwa bei schnell steigendem Fieber oder akuten Atemproblemen, kann die Nummer der Notrufzentrale 112 die richtige Wahl sein.

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