COVID-19 und Zahnarzt: Soll ich trotzdem zur Vorsorge?

Das Jahr ist beinahe zu Ende und spätestens jetzt steht die jährliche Vorsorge beim Zahnarzt bzw. bei der Zahnärztin an. Der Andrang ist dieses Mal besonders groß: Denn viele Patienten und Patientinnen, die den Besuch sonst frühzeitig einplanen, haben ihn wegen der Pandemie verschoben. Doch mit dem Mini-Lockdown macht sich Verunsicherung breit: Sollten Sie die Vorsorge vielleicht lieber wegfallen lassen?

Darum ist die Vorsorge beim Zahnarzt wichtig

Kleinere Probleme wie ein immer wieder schmerzender Backenzahn oder eine abgebrochene Ecke sprechen die Patienten und Patientinnen oft erst beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin an, wenn sie für die Vorsorge sowieso da sind. Manchmal fallen ihnen bestimmte Dinge erst auf, wenn sie kurz vor dem Termin genauer darauf achten. Aber auch wenn Sie keinerlei Beschwerden haben, ist die Vorsorge wichtig. Denn werden bestimmte Anzeichen oder Risiken frühzeitig behandelt, treten oft gar keine Schmerzen auf.

Entzündetes Zahnfleisch kann etwa, vorzeitig erkannt, keinerlei Beschwerden verursachen. Langfristig kann sich die Entzündung aber ausdehnen und viele andere Bereiche des Körpers erreichen. Auch Karies kann im Frühstadium schnell und oftmals schmerzfrei entfernt werden. Größere Zahnbehandlungen etwa bei einer Wurzelentzündung sowie ein Zahnverlust können deshalb durch die Vorsorge oft verhindert werden. Waren Sie schon mehrere Monate oder vielleicht sogar ein ganzes Jahr nicht bei Ihrem Zahnarzt oder der Zahnärztin, sollten Sie deswegen unbedingt zur Vorsorge gehen.

Der Bonus der gesetzlichen Krankenkassen bei regelmäßiger Vorsorge

Auch den Krankenkassen ist bewusst, wie wichtig eine regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin ist, um größere Behandlungen zu vermeiden. Für gesetzliche Krankenversicherungen gibt es deshalb eine Bonusregelung. Wer fünf Jahre hintereinander die jährliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen hat, bekommt 20 Prozent mehr Zuschuss auf seinen Zahnersatz. Ab zehn Jahren erhöht sich dieser sogar auf insgesamt 30 Prozent.

Kinder und Jugendliche müssen für diese Unterstützung alle sechs Monate eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen. Die kassenärztliche Vereinigung empfiehlt allerdings, die Regelung für das erste Halbjahr 2020 auszusetzen. Da durch die Pandemie viele Termine nicht wahrgenommen werden konnten, bekommen Minderjährige auch dann einen Stempel ins Bonusheft, wenn sie nicht beim Zahnarzt oder der Zahnärztin waren.

Wie sich der Mini-Lockdown auf die Bonusregelung bei Erwachsenen auswirkt, ist noch nicht bekannt. Bei einem triftigen Grund, etwa einer längeren Erkrankung, können diese eine jährliche Vorsorge ausfallen lassen. Ob die Situation mit COVID-19 ebenfalls zu den Ausnahmen zählt, ist allerdings noch völlig unklar.

Diese Maßnahmen schützen beim Zahnarzt vor COVID-19

Bisher gibt es keinerlei Anzeichen, dass ein Besuch beim Zahnarzt oder der Zahnärztin zu höheren Infektionszahlen führt – weder bei den Patienten und Patientinnen noch beim medizinischen Personal. Das liegt auch daran, dass die hygienischen Maßnahmen dort sowieso sehr hoch sind. Schon vor der Pandemie konnten Patienten oder Patientinnen Virusinfektionen wie eine Magen-Darm-Grippe oder eine Erkältung mit zum Zahnarztbesuch bringen.

Für COVID-19 gibt es jetzt einige zusätzliche Maßnahmen. So gilt für Patienten und Patientinnen:

  • Abstände dürfen nur während der Behandlung unterschritten werden.
  • Tragen Sie außerhalb der Behandlung einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Desinfizieren Sie sich am besten vor und nach der Behandlung die Hände.
  • Gehen Sie während einer Erkrankung etwa einer Erkältung oder nach einem mutmaßlichen Kontakt mit COVID-19 nicht zum Zahnarzt oder der Zahnärztin.
  • Husten und Niesen Sie in die Armbeuge.
  • Berühren Sie möglichst wenige Oberflächen.
  • Begleitpersonen warten vor der Praxis.

In der Zahnarztpraxis werden zusätzliche Maßnahmen getroffen. Dazu gehören:

  • Das Tragen von zusätzlicher Schutzkleidung wie Handschuhe und Brillen.
  • Eine genaue Terminplanung, sodass sich Patienten und Patientinnen nicht im Wartebereich oder an der Rezeption begegnen und die Abstände eingehalten werden können.
  • Regelmäßiges Lüften aller Praxisräume.
  • Das gesamte Praxispersonal trägt einen Mund-Nasen-Schutz.

Sollten Sie dennoch unsicher sein, ob eine Vorsorge wirklich nötig ist, wenden Sie sich am besten direkt an die Praxis. Die Mitarbeiter:innen erläutern Ihnen sicher gerne das Hygienekonzept und sprechen mit Ihnen über mögliche Lösungen, um Kontakte zu vermeiden.

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