Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit – ein FAQ

Im Praxis- und Klinikalltag ist die Gesundheit der werdenden Mutter und die ihres Kindes besonders geschützt. Wie sieht es mit der Zeit nach der Geburt aus? Gelten für Mütter und Väter aus dem medizinischen Bereich die gleichen Regelungen? ÄRZTE Plus mit einem FAQ als Orientierungshilfe für Eltern.

Wer kann Elternzeit in Anspruch nehmen? Wie lange?

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes haben alle berufstätigen Väter und Mütter Anspruch auf Elternzeit. Wie die Eltern die zur Verfügung stehenden Monate der Elternzeit untereinander aufteilen, ist dabei nicht von Belang, der Beginn ist jedoch in der Regel ab der ersten Woche nach der Geburt. Selbstverständlich können auch beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen und das unabhängig davon, ob sie in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Ein Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor diesem Zeitpunkt, also am besten vor dem errechneten Entbindungstermin schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Darin muss unter anderem festgehalten sein, in welchem Zeitraum die Monate der Elternzeit genommen werden.

Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Nein, nur mit Einverständnis des Arbeitgebers.

Was, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Mütter, die vor Ablauf der Elternzeit wieder schwanger werden, können diese vorzeitig beenden. So soll sichergestellt sein, dass sie Mutterschutzfristen und damit verbundene Rechte in Anspruch nehmen können.

Kann ich während meiner Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 30 Stunden pro Woche.

Wie gehts weiter? Die Sorge um den Wiedereinstieg

Die Elternzeit ist vorbei, der erste Tag im alten Umfeld bricht an und manchen jungen Ärzten oder Ärztinnen scheint es, als stünden sie vor den Ruinen ihrer Karriere. Mühsam erarbeitete Freiräume sind möglicherweise verloren und bisherige Aufgaben und Verantwortungsbereiche an Vertreter und andere Kollegen übergegangen. Bei Führungskräften verschärfen sich diese Parameter und Karriereaussichten nach der Elternzeit spürbar stärker. Kein Wunder also, dass die Fluktuationsrate derer, die Elternzeit genommen hatten, mehr als doppelt so hoch ist.

Gerade in Kliniken und Metropolregionen gestaltet sich der Einstieg nach der Elternzeit für Mediziner schwierig. Ländliche Bereiche hingegen geben sich familienfreundlicher, um dem Ärztemangel und damit verbundenen unbesetzten Stellen ein Ende zu setzen.

Um Nachwuchsärzte zu finden, wird es für Kliniken immer wichtiger, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei ein maßgebliches Kriterium. Klinikeigene Kinderbetreuungsplätze sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ebenso werden Teilzeitbeschäftigungen im klinischen Bereich auf lange Sicht unumgänglich sein.

Wie schaffe ich mir Perspektiven?

Praxen und Kliniken, die Bedenken hegen, Eltern kurz nach der Elternzeit sofort wieder die gleichen anspruchsvollen Aufgabenbereiche wie vorher zu überlassen, machen den Wiedereinstieg nicht unbedingt leichter. Wem das also wichtig ist, sollte rechtzeitig ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.

Um nach der Elternzeit nicht „völlig raus“ zu sein, entscheiden sich einige ÄrztInnen für eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Gemäß BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, eine Anstellung von bis zu 30h/Woche zu ermöglichen. Diese Beschäftigung ist nach der Elternzeit auch Grundlage für eine Teilzeittätigkeit. So können Kinder und Karriere von Anfang an verbunden werden.

Mit „von Anfang an“ ist tatsächlich genau das gemeint: Vor allem Assistenzärztinnen entscheiden sich für eine Auszeit von ein- bis eineinhalb Jahren während der Facharztweiterbildung für die Familiengründung. Im Anschluss daran können sie die Weiterbildung wieder aufnehmen. Wichtig: Eine Unterbrechung der Facharztausbildung beispielsweise wegen Schwangerschaft oder Elternzeit kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden.

Was sollte ich vor dem Wiedereinstieg vertraglich regeln?

  • Wie lange will ich Elternzeit nehmen?
  • Werde ich währenddessen Teilzeit arbeiten?
  • Möchte ich über Neuigkeiten wie Teambesprechungen oder Fortbildungen informiert werden?
  • Der Einstieg nach der Elternzeit: Teil- oder Vollzeit?
  • Wie lange wird eine Vertretung benötigt?
  • Welche Aufgaben werden der Vertretung übertragen?
    Aufgaben der Vertretung -> Erarbeitete Freiräume und Verantwortungen zu verlieren, kann die Karriere erheblich zurückwerfen. Eine exakte Regelung der Dauer und Aufgaben der Vertretung kann dem vorbeugen.
  • Wie soll der Wiedereinstieg erfolgen?
    Elternzeit im medizinischen Bereich muss keinen Einbruch in der Karriere bedeuten, wenn der Wiedereinstieg geregelt ist. Wird er schrittweise und oder in Vollzeit erfolgen?

Niedergelassene Ärzte und Elternzeit – geht das?

Ja, auch niedergelassene Ärzte können eine Elternzeit nehmen. Die kassenärztliche Bundesvereinigung schlägt verschiedene Modelle vor:

Niedergelassene Ärzte können …

  • … ihre Zulassung ruhen lassen und die Praxis vorübergehend ganz oder teilweise schließen
  • … einen Assistenten beschäftigen, der einen Teil der Praxisarbeit übernimmt
  • … die Option der Vertretung wahrnehmen
    Unmittelbar nach der Entbindung für bis zu einem Jahr die Verantwortung für Patienten und Praxis komplett abgeben ohne zu schließen (gilt nicht für PsychotherapeutInnen)
  • … Elterngeld beantragen

Niedergelassene Ärzte müssen …

  • … ihre Patienten rechtzeitig informieren
  • … auch während der Elternzeit an ihre Fortbildungspflicht denken

Vollzeit? Teilzeit? Welche Rechte haben Eltern?

Ärzte mit Weiterbildungsverträgen haben nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit das Recht auf Weiterbeschäftigung. Und: Gibt der Arbeitgeber an, den Anschlussvertrag aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht ermöglichen zu können, ist er verpflichtet, die Mittel dafür aufzubringen. Ist das Erreichen des Weiterbildungsziels gefährdet, etwa aufgrund personeller Veränderungen, kann sogar Anspruch auf eine Aufstockung zur Vollzeitbeschäftigung bestehen.

Wer in der Elternzeit Teilzeit arbeitet, sollte in der dafür getroffenen Vereinbarung nicht nur eine Reduzierung der Arbeitszeit festhalten. Vielmehr ist es nötig auch die Leistung von Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zu begrenzen. Denn: Wer in Eltern-Teilzeit mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat und Elterngeld bezieht, muss dieses gegebenenfalls zurückzahlen.

Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber: Elterngeld

Ab der Geburt ihres Kindes können Väter und Mütter bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Das Elterngeld, das in dieser Zeit das „Einkommen“ des Elternteils darstellt, beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes (maximal 1.800€). Die Basisvariante des Elterngeldes sieht einen Auszahlungszeitraum von 14 Monaten vor, die Eltern können diese Monate frei untereinander aufteilen, pro Elternteil können mindestens zwei aber maximal 12 Monate Elterngeld gezahlt werden. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.

Wer in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, erhält für diese Zeit zwar nur die Hälfte des Elterngeldes, dafür aber doppelt so lang. Diese Variante nennt sich ElterngeldPlus. Arbeiten beide Elternteile vier Monate lang mindestens 25 Wochenstunden, können sie den Partnerschaftsbonus des ElterngeldPlus beantragen. Viele Ärzte entscheiden sich für die Basisvariante, da ihr Einkommen die Obergrenze meist übersteigt und so Arbeitsstunden verschenkt würden.

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