TSVG - Das ändert sich mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz

Das am 14. März 2019 vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz bedeutet umfangreiche Änderungen und Neuregelungen für Vertragsärzte, Heilmittelerbringer und Anbieter von Hilfsmitteln. ÄRZTE PLUS hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Mehr Geld für mehr Angebote

Ärzte erhalten zukünftig extrabudgetäre Vergütung und ähnliche Zuschläge für Zusatzangebote wie das erfolgreiche Vermitteln eines dringenden Facharzttermins (Hausarzt). Für Leistungen für Akutpatienten, welche durch die Terminservicestelle weitergeleitet werden, soll es ebenfalls mehr geben, abhängig von der durchgeführten Behandlung sowie der Wartezeit darauf. Das Aufnehmen neuer Patienten wird extra vergütet, ebenso Leistungen, die in den Sprechstundenzeiten erbracht werden.

Um diese Neuregelungen und Änderungen letztlich auch praktisch zu realisieren sieht das Gesetz die Weiterentwicklung der heutigen Terminservicestellen zu „Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“ vor. Die Frist dafür endet mit Ablauf des Jahres 2019.

Versorgung – schneller und rund um die Uhr

 Über die bundesweit einheitliche Nummer (116 117) der Servicestelle erreichen Patienten ab diesem Jahr dann rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche einen Ansprechpartner. So können Akutpatienten auch während der Sprechzeiten von Ärzten an Praxen oder Ambulanzen vermittelt werden, für psychotherapeutische Behandlungen gilt eine maximale Wartezeit von zwei Wochen. U-Untersuchungen sollen binnen vier Wochen vereinbart werden. Wer einen neuen Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt sucht, soll das künftig auch über die 116 117 machen können. Die Erreichbarkeit der Servicestellen wird ausgeweitet – sie soll auch online oder über eine App zu erreichen sein.

 Mehr Sprechstunden – Bundesmantelvertragspartner verhandeln noch

Mit einem Mindestangebot von 25 Stunden erhöht sich die Zahl der Sprechstunden für niedergelassene Ärzte. Neu ist auch, dass Fachärzte, die Teil der Grundversorgung in Wohnortnähe sind, eine offene Sprechstunde von mindestens fünf Wochenstunden anzubieten haben, welche ohne Terminvereinbarung wahrgenommen werden kann. Einzelheiten dazu müssen noch geklärt werden.

Das ändert sich außerdem:

ÄRZTE.DE Grafik TSVG

Kritik von vielen Seiten

Jens Spahn muss als Gesundheitsminister auch Kritik einstecken können. Wie umfangreich der Protest an seinem neuen TSVG letztlich sein würde, hätte aber vermutlich auch er nicht gedacht. ÄRZTE PLUS hat ein paar Stimmen der letzten Monate für Sie eingefangen:

  • Die Patienten haben das Nachsehen
    Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale warnte vor Folgen des TSVGs für Patienten. Weder würde die bisherige Kluft zwischen Kassen- und Privatpatienten geringer – im Gegenteil, nun müsste man außerdem damit rechnen, dass Stammpatienten das Nachsehen hätten. Neue Patienten würden durch die geplanten zusätzlichen Mittel schließlich wesentlich attraktiver für Praxen.
  • Ein Zusammenschluss vieler Psychiatrieverbände kritisiert in einer Petition die enormen Hürden, die psychisch Kranken aufgelastet würden. Diese sollen künftig, so will es das Gesetz, vor Beginn einer Behandlung ein Vorgespräch führen, welches entscheidend für die weitere Versorgung ist. Zudem werde durch die Selektion der „freie Zugang zum ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten“ ausgehebelt. Die Ärzte geben in ihrer Petition sieben Gründe für eine Streichung des entsprechenden Paragraphen § 92 Abs. 6a an und erhielten binnen kurzer Zeit viel Unterstützung und Zuspruch dafür.

  • Kritisch äußerte sich auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte, der durch die steigenden MVZ-Gründungen durch Kapitalinvestoren die Versorgung der Patienten gefährdet sieht.

  • Die Bundesärztekammer bezeichnete die (damals noch nicht umgesetzten) Pläne als „übergriffig“, während die Deutschen Krankenhausgesellschaft vor allem das weitere Bestehen der MVZ in Krankenhausträgerschaft gefährdet sieht.

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