Veröffentlicht: 13.11.2024 | Lesezeit: 4 Minuten
Weniger Hassrede und Fake-News: Das sind die Ziele des Digital Services Acts (DSA) der Europäischen Union, der seit 17. Februar 2024 gilt. Um die Regelungen national durchzusetzen, verabschiedete die Bundesregierung das Digitale Dienste Gesetz. Dieses löst das Telemediengesetzt ab und bringt auch entscheidende Änderungen für Ihre Praxiswebsite.
Neue Impressumspflicht und Datenschutzerklärung für alle Websites
Im Kern richtet sich der DSA und auch das Digitale Dienste Gesetz an große digitale Marktplätze und Plattformen sowie Hosting-Anbieter und Cloud-Services. Die Bestimmungen sind allerdings für alle digitalen Dienste relevant, die Waren, Dienstleistungen oder Informationen anbieten. Folgende Änderungen müssen deshalb auch für Ihre Praxiswebsite umgesetzt werden:
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Angaben im Impressum
Neben Namen, Anschrift und E-Mailadresse sollten jetzt beispielsweise auch die zuständige Kammer, die Kassenärztliche Vereinigung sowie die Approbationsbehörde genannt werden.
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aktualisierte Datenschutzerklärung
Hier sollte nicht nur das neue „TDDDG“ als Grundlage genannt werden, sondern auch detaillierte Hinweise zu den Datenverarbeitungsprozessen sowie die Rechte und Pflichten der Nutzer:innen ergänzt werden.
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Cookie-Einwilligungen
Das Digitale Dienste Gesetz schreibt eine transparente und detaillierte Gestaltung vor. Für Nutzer:innen muss klar und verständlich formuliert sein, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden. Eine einfache Möglichkeit zur Einwilligung oder Ablehnung ist Pflicht.
Umsetzung in Kürze: Wir unterstützen Sie gerne
Das Digitale Dienste Gesetz gilt seit 14. Mai 2024. Sollten Sie bisher keine Anpassungen an Ihrer Praxiswebsite vorgenommen haben, ist eine schnelle Umsetzung deshalb empfehlenswert. Bußgelder, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen sowie Vertrauensverlust bei entsprechend informierten Patienten und Patientinnen können so vermieden werden.
ÄRZTE.DE übernimmt für Sie gerne die komplette Anpassung Ihrer Impressums- und Datenschutzerklärung an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Kontaktieren Sie uns dafür einfach unter info@aerzte.de oder über das Kontaktformular.
Was bedeutet das Digitale Dienste Gesetz für digitale Marktplätze, Plattformen und Co?
Um Hassrede und Falschinformationen einzudämmen, richtet sich das Digitale Dienste Gesetz in Abstufungen an alle Anbieter. Sie müssen
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aktive Maßnahmen gegen falsche Informationen durchführen.
Beispielsweise durch entsprechende Algorithmen und Techniken.
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einfache und schnelle Melde- und Beschwerdemöglichkeiten schaffen.
Dafür soll es nicht nur entsprechende digitale Meldesysteme, zum Beispiel direkt bei einem Beitrag geben. Einreichungen müssen auch schnell und effizient abgearbeitet werden. -
eine Kontaktstelle für Behörden nennen.
Diese soll im Impressum genannt werden und Anfragen gegebenenfalls schnell abarbeiten. -
detailreiche Informationen zu erhobenen Daten zur Verfügung stellen.
Nutzer:innen sollten ohne großen Aufwand herausfinden, welche Daten sie einem Dienst zur Verfügung stellen, wo diese genutzt werden und wie sie dem widersprechen können. -
transparente Informationen zur Moderation veröffentlichen.
Die AGB oder Nutzungsbedingungen müssen eine genaue Erklärung enthalten, wann und warum Inhalte gelöscht werden. Zudem muss – je nach Größe – ein regelmäßiger Transparenzbericht veröffentlicht werden, der zum Beispiel die Anzahl der Löschungen und die Gründe offenlegt.
Hosting-Anbieter sollen außerdem den Verdacht auf Straftaten an das Bundeskriminalamt melden. Werden Nutzungsbeschränkungen ausgeführt, sind betroffene User:innen über die Gründe zu informieren.
Online Plattformen müssen Werbung eindeutig kennzeichnen und Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ergreifen. Dazu gehört auch das Verbot von dark patterns, also eine Täuschung oder Beeinflussung durch Benutzeroberflächen. Beispiele dafür sind mehrmalige Abfragen zu einem Angebot oder nicht neutral gestaltete Auswahlmöglichkeiten. Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted flagger), zum Beispiel unabhängigen Organisationen, sollen zudem bevorzugt behandelt werden.
Für sehr große digitale Dienste mit mehr als 45 Millionen aktiven Usern und Userinnen in der EU gelten strengere Regeln und Verpflichtungen, zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse oder zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Union bei außergewöhnlichen Krisen.
Digitale Service Coordinators übernehmen die Aufsicht
Die sehr großen digitalen Dienste werden direkt von der Europäischen Union überwacht und reguliert. Für alle anderen gibt es auf nationaler Ebene in Deutschland eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur. Der Digital Service Coordinator richtet ein Nutzer- und Beschwerdeportal ein, überwacht aber auch die digitalen Dienste und kann zum Beispiel Bußgelder verhängen.
Was passiert bei Verstößen gegen das Digitale Dienste Gesetz?
Das Digitale Dienste Gesetz soll unter anderem das Vertrauen der Nutzer:innen in Online-Angebote wieder herstellen. Halten sich einzelne Anbieter nicht daran, kann das der Reputation in ihrem Bereich schaden. Im Zweifel entscheiden sich aktive User:innen eventuell lieber für eine andere Plattform. Zudem kann es zu rechtlichen Folgen kommen:
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Buß- und Zwangsgelder durch Digital Service Coordinator.
Es sind Sanktionen bis zu einer Höhe von sechs Prozent des Jahresumsatzes möglich.
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Abmahnung durch einen Konkurrenten.
Nach dem Wettbewerbsrecht können Beseitigung und Unterlassung, aber auch Schadensersatz und Anwaltskosten eingefordert werden.
Quellen
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): https://gesetz-digitale-dienste.de/, aufgerufen am 13.11.2024
- Bundestag stimmt für die Umsetzung des Digital Services Act: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw12-de-digitale-dienste-994508, aufgerufen am 13.11.2024
- Digitale-Dienste-Gesetz: Mehr Sicherheit online: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-dienste-gesetz-2250526 aufgerufen am 13.11.2024
- Digital Services Coordinator: https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/_Home/start.html?r=1, aufgerufen am 13.11.2024
- DDG statt TMG - Alle Änderungen im Überblick: https://media-kanzlei.com/rechtsthemen/ddg-statt-tmg-alle-aenderungen-im-ueberblick/#1, aufgerufen am 13.11.2024
- UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR141400004.html, aufgerufen am 13.11.2024
Ein Beitrag von Elisabeth Maußner.
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